1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 3. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.
| 1 | Antrag Rückschnitt / Entfernung auf dem Grundstück Fl.Nr. 287/5 Gemarkung Wollmetshofen / Spielplatz Wilh.-Wörle-Straße befindlichen Grenzbäume - Information, Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
An der südöstlichen Grenze des Spielplatzes in der Wilhelm-Wörle-Straße befindet sich eine Baumgruppe bestehend aus mehreren Nadelbäumen. Diese haben zum östlich angrenzenden Grundstück, Fl.Nr. 219 einen Grenzabstand von 50cm - 80cm.
Die Bäume haben eine Höhe von geschätzt 10m und einen Durchmesser von 25cm-35cm.
Aufgrund der Grenznähe besteht auch im Falle eines Windbruches eine Gefahr für das angrenzende Gebäude.
Der jetzige Eigentümer des Flurgrundstückes Nr. 219 hat bisher versucht, die überstehenden Äste kurz zu halten. Mit zunehmendem Alter gelingt ihm dies aber nicht mehr. Weiter muss er mehrmals im Jahr die abfallenden Nadeln entfernen.
Da er mittlerweile auch mit dem Gedanken spielt, auf dem angrenzenden Dach eine PV-Anlage zu verbauen, hat er bei der Marktverwaltung angefragt, ob die Möglichkeit der Fällung der Baumgruppe besteht.
Da die Fällung aus ökologischen Gründen erfolgen würde, könne sich dies Bürgermeister Ziegelmeier vorstellen. Der Eigentümer müsste jedoch die Errichtung einer Photovoltaikanlage zusichern.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Entfernung der auf dem Grundstück Flur. Nr. 287/5 der Gemarkung Willmatshofen befindlichen Grenzbäume zu, sofern der Eigentümer des Grundstückes Flur.Nr. 219 die Errichtung einer PV-Anlage zusichert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
| 2 | Antrag auf Genehmigung der Verwendung des Wappens der Marktgemeinde Fischach - Information, Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.01.2023 hat ein Herr Siegfried Heinze den Markt Fischach gebeten, ihm die Genehmigung zur Verwendung und Aufnahme des Gemeindewappens auf der von ihm eingerichteten Homepage (www.s-heinze.de oder www.ortswappen.de ) zu erteilen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt Herr Siegfried Heinze die Verwendung und Aufnahme des Gemeindewappens auf der von ihm eingerichteten Homepage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
| 3 | Antrag des KiTa-Zentrums St. Simpert auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erhöhung der Kindergartengebühren für den Kindergarten St. Michael, Fischach - Information, Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Bekanntlich verwaltet das KiTa-Zentrum St. Simpert den Kath. Kindergarten „St. Michael“. Mit Schreiben vom 02.02.2023 hat die Stiftung nunmehr den Markt um Stellungnahme zu einer von dem KiTa-Zentrum beabsichtigten Erhöhung der Elternbeiträge (beginnend ab 01.09.2023) gebeten. Begründet wird dies mit den ständig steigenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten sowie der zu erwartenden Höhe des Tarifabschlusses auch im Bereich der Kinderbetreuung.
Zur weiteren Information des Marktgemeinderats ist mitzuteilen, dass das nach der geltenden Defizitvereinbarung vom Markt in Höhe von 80 % auszugleichende Defizit für das Jahr 2023 derzeit 73.160,00 € beträgt.
Bürgermeister Ziegelmeier berichtet, dass die Kindertagesstätte St. Vitus in Willmatshofen ebenfalls beabsichtigt, die Elternbeiträge um 8% zu erhöhen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Erhöhung der Elternbeiträge um 8% ab 01.09.2023 für den Kindergarten St. Michael in Fischach und der Kindertagesstätte St. Vitus in Willmatshofen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
| 4 | Bauanträge |
| 4.1 | Antrag-Nr. 57/2022; Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Terrassenüberdachung Bauort: Siegertshofen, Nähe Austraße Grundstück Flur-Nr. 403 der Gemarkung Siegertshofen |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits in der Sitzung vom 15.12.2022 erteilt.
Nachfolgend ergab sich noch eine Änderung, aufgrund der Beurteilung des Innen- und Außenbereichs durch den Kreisbaumeister Herr Schwindling. Die gesamte Situierung des Gebäudes wurde daher in die Gebäudeflucht des Nachbars verschoben. Der Markt Fischach wurde anschließend um erneute Stellungnahme gebeten.
Die folgenden Eckdaten wurden bereits in der vergangenen Sitzung vorgetragen.
Das Bauvorhaben des Antragstellers ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Terrassenüberdachung. Die Maße betragen für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 12,99 m x 9,99 m. Der mit eingeplante Erker an der südlichen Seite des Gebäudes hat die Maße 4,49 m. Der Erker war ursprünglich als Pultdach geplant und wird jetzt als Satteldach ausgeführt. Die Garage beläuft sich direkt an der westlichen Seite des Hauses auf 6,99 m x 6,99 m, welche komplett mit einer Dachterrasse bedeckt werden soll und darüber hinaus bis zum Erker führt.
Das Gebäude weist grundsätzlich ein Satteldach mit einer Neigung von 35° auf und kommt auf eine Firsthöhe nördlicher Seite von 8,20 m und auf der Südseite von 11,09 m. Die Traufhöhe beträgt auf nördlicher Seite 4,70 m und auf südlicher Seite 7,59 m. Der Kniestock beläuft sich auf 1,57 m. Der Erker weist eine Dachneigung von 15° auf und beginnt fast am First.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der näheren Umgebung befinden sich bereits mehrere Satteldächer mit Dachneigungen von 30° bis 48°. Die an den Häusern vorhandenen Erker, sind jedoch meist auch mit einem Satteldach errichtet worden. Die Firsthöhe des geplanten Gebäudes ist unbedenklich, da einige andere Häuser eine Höhe ohne Keller bis zu 11,06 m erreichen.
Bereits in der letzten Stellungnahme wurde die Stellplatzlänge bereits bemängelt, da sie nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. Der Markt Fischach bittet wiederholt um Anpassung in Form einer Auflage.
Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung mit nachfolgender Auflage:
Ø Die ausgewiesenen Stellplätze sind mit den in § 4 Abs. 1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 07.09.2022 festgesetzten Mindestmaßen von 5,50 m x 2,50 m herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
| 4.2 | Antrag-Nr. 3/2023; Neubau eines Wintergartens Bauort: Willmatshofen, Am Steingrüble 8 Grundstück Flur-Nr. 619/1 der Gemarkung Willmatshofen |
Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. WI12 „Südlich am Steingrüble“.
Die Bauherren beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wintergartens mit den Maßen 2,96 m auf 5,19 m und einem Pultdach mit 5 Grad Dachneigung.
Hierfür beantragt der Bauherr mehrere Befreiungen, sowie eine Befreiung für eine bestehende Garage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Dachform und Dacheindeckung
Gemäß §6.1 des Bebauungsplanes Nr. WI12 sind nach Maßgabe der Bebauungsplanzeichnung nur symmetrische Satteldächer mit roter Ziegeleindeckung für die Hauptgebäude zulässig.
Es wird ein Pultdach mit Glaseindeckung errichtet.
Begründung des Planfertigers:
Bei dem Neubau handelt es sich lediglich um einen Wintergarten, der als untergeordnetes Bauteil betrachtet werden kann. Deshalb kann hierbei auf die vorgegebene Dachform (Satteldach) und Dacheindeckung (Ziegeleindeckung) verzichtet werden.
Die Belichtung und Belüftung des nachbarlichen Grundstücks bleibt gewahrt.
Nachbarliche und öffentliche Interessen bleiben somit auch nach der Errichtung gewahrt.
Der Errichtung des Wintergartens mit Pultdach und Glaseindeckung ist zuzustimmen.
Gestaltung der Gebäude
Gemäß §6.1 des Bebauungsplanes Nr. WI12 sind die in der Bebauungsplanzeichnung angegebene Hauptfirstrichtung und Dachneigung einzuhalten (DN 38°-43°).
Es wird ein Pultdach mit 5° Dachneigung errichtet.
Begründung des Planfertigers:
Bei dem Neubau handelt es sich lediglich um einen Wintergarten, der als untergeordnetes Bauteil betrachtet werden kann. Deshalb kann hierbei auf die vorgegebene Dachneigung (38° - 43°) verzichtet werden.
Die Belichtung und Belüftung des nachbarlichen Grundstücks bleibt gewahrt.
Nachbarliche und öffentliche Interessen bleiben somit auch nach der Errichtung gewahrt.
Der Errichtung des Wintergartens mit Pultdach mit 5° Dachneigung ist zuzustimmen.
Art der baulichen Nutzung; Baugrenzen
Die bereits bestehende Garage befindet sich außerhalb der in §2 des Bebauungsplanes Nr. WI12 festgelegten Baugrenzen.
Begründung des Planfertigers:
Bei der Garage handelt es sich um eine bereits bestehende Garage, deren Lage unverändert bleibt.
In der Satzung heißt es, dass Garagen auch an anderer Stelle errichtet werden können, solange das Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Die Belichtung und Belüftung des nachbarlichen Grundstücks bleibt gewahrt.
Nachbarliche und öffentliche Interessen bleiben somit auch nach der Errichtung gewahrt.
Da die Garage an der bisherigen Stelle bereits genehmigt wurde, ist dem Antrag auf Befreiung stattzugeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Gebiet des Bebauungsplans sind bereits mehrere Gebäude mit einem Pult- bzw. Flachdach genehmigt worden. Bei der direkt anliegenden Doppelhaushälfte wurde bereits ein fast identischer Wintergarten genehmigt. Es wurden bereits mehrere Baugrenzüberschreitungen durch Nebengebäude zugelassen, solange diese nicht den Grüngürtel beeinträchtigt haben.
Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat des Marktes Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach §36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung des Wintergartens und der Befreiung der bereits stehenden Garage.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WI12 „Südlich am Steingrüble“ wird folgende Befreiung erteilt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Bürgermeister Ziegelmeier hatte den Sitzungssaal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
| 4.3 | Antrag-Nr. 4/2023; Voranfrage: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, 8 Stellplätzen, 3 Carports und 8 Stellplätze in Duplex-Versenktparkern Bauort: Fischach, Kapellenstraße 4 Grundstück Flur-Nr. 957 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Antragsteller planen ein von der Straße weg immer schmaler werdendes Mehrfamilienhaus. Dieses hat eine Gesamtlänge von 29,26 m und eine Breite vorne von 11,49 m und stufenartig schmäler werdend bis 8,99 m.
Die Firsthöhe liegt zwischen 10,47 m und 9,99 m und die Traufhöhe zwischen 5,98 m bis 6,76 m.
Die Bauherren planen drei Stellplätze mit Carport, acht Stellplätze in Duplexparker und acht weitere einfache Stellplätze.
Das Mehrfamilienhaus wird mit einem 38 Grad geneigtem Satteldach geplant, welches mit mehreren Pultdachgauben konstruiert werden soll.
Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden sind:
Stellungnahme der Verwaltung:
In der direkten Umgebung befinden sich noch mehr Wohngebäude mit ähnlicher oder größerer First- und Traufhöhe, sowie deutlich höherer Grundflächenzahl 1. Demnach sollte auch die zweigeschossige Bauweise samt Dachgeschoss kein Problem darstellen. Insofern die Erschließung dinglich im Grundbuch gesichert wird und dem Markt Fischach nachgewiesen, stellt dies für die Marktverwaltung bauplanungsrechtlich kein Hindernis dar.
Marktbaumeister Rindle erklärt, dass im Rahmen des Bauantragverfahrens jedoch noch unter anderem die Entwässerung, der Brandschutz und die eventuelle Erforderlichkeit einer Aufstellfläche im Einfahrtsbereich geklärt werden müssen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Markt Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu Voranfrage nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten, acht Stellplätzen, drei Carportstellplätzen und acht Stellplätzen in Duplex-Versenktparkern mit der geplanten First- und Traufhöhe, sowie der Grundflächenzahl 1.
Der Marktgemeinderat des Markt Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu Voranfrage nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten, acht Stellplätzen, drei Carportstellplätzen und acht Stellplätzen in Duplex-Versenktparkern mit zwei Vollgeschossen plus ausgebautem Dachgeschoss (kein VG).
Der Marktgemeinderat des Markt Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu Voranfrage nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten, acht Stellplätzen, drei Carportstellplätzen und acht Stellplätzen in Duplex-Versenktparkern mit der Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück und der dazugehörigen Erschließung über Dienstbarkeiten.
Die noch unklaren vorgenannten Punkte sollen vorab mit dem Markt Fischach besprochen und geklärt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
| 5 | Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges |
Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass am 17.02.2023 die Eröffnung des Carsharing Angebotes erfolgte.
Marktbaumeister Rindle erläutert, dass für den Anbau beim Feuerwehrhaus Fischach ein Baum gefällt werden muss. Hierbei ist der Marktgemeinderat einverstanden.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:45 Uhr die öffentliche 3. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.