Titel Logo
Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 17/2025
Fischach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der 2. Bau- und Umweltausschusssitzung vom 27.03.2025

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest.

Öffentliche Sitzung

1 Bauanträge

1.1 Antrag-Nr. 9/2025

Verlängerung: Nordseitiger Ersatzbau mit Garage und Dachgeschossausbau mit Erstellung von Dachgauben

Bauort: Ortsstraße 32, Wollmetshofen

Grundstück Flur-Nr. 23 der Gemarkung Wollmetshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Bauherren beantragen die Verlängerung des Bauantrag, der bereits am 20.04.2021 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses genehmigt worden war.

Die Bauherrschaft beabsichtigt den Abbruch des nördlichen Gebäudeteils und Ersatzbau mit Garagengebäude. Zudem soll das gesamte Dachgeschoss ausgebaut und mit Dachgauben versehen werden. Auf der Südseite des Bestandsgebäudes ist zudem der Anbau eines Wintergartens, mit einem Abstand zur Gehwegkante von ca. 1,5 m, vorgesehen.

Durch die geplanten Ersatz- und Umbaumaßnahmen entstehen 6 Wohneinheiten.

Auf dem Grundstück werden insgesamt 13 Stellplätze nachgewiesen. Diese erfüllen die Kriterien der Stellplatzsatzung von 2021 und sind nicht neu zu beurteilen, solange sich das Bauvorhaben nicht verändert.

Zudem wurde damals die Anordnung der Stellplätze und eines Wintergartens bemängelt, welche anschließend geändert wurden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen grundsätzlich keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur beantragten Verlängerung des Antrages über den nordseitigen Ersatzbau mit Garage und Dachgeschossausbau mit Erstellung von Dachgauben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.2 Antrag-Nr. 11/2025

Neubau einer Halle zur Lagerung von Hackgut, Stroh und Heu / Abstellflächen für forst- und landwirtschaftliche Maschinen

Bauort: Siegertshofen, Schläulestr. 2

Grundstück Flur-Nr. 67 und 68/1 der Gemarkung Siegertshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Der Bauherr beantragt eine Halle zur Lagerung von Hackgut, Stroh und Heu, sowie als Abstellfläche für forst- und landwirtschaftliche Maschinen. Die Halle wird mit den Maßen 20,24 m auf 36,25 m errichtet und erreicht eine maximale Höhe mit dem Pultdach von 7,60 m. Um die Abstandsflächen einzuhalten ist das Gebäude im nordöstlichen Bereich diagonal abgeschnitten. Über einen Großteil der Einfahrten des Gebäudes ist ein Vordach mit 5,00 Tiefe geplant. Insgesamt teilt sich die Halle in vier Bereiche. Südlich verläuft ein Teil der Halle über ca. 4,00 m mit einem Pultdach Richtung Bach.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau einer Halle zur Lagerung von Hackgut, Stroh und Heu / Abstellflächen für forst- und landwirtschaftliche Maschinen.

Der Antragsteller ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Gewässernähe die Gefahr eines evtl. auftretenden Hochwassers auf dem Baugrundstück nicht ausgeschlossen werden kann und deshalb entsprechende Objektschutzmaßnahmen in Eigenverantwortung zu treffen sind.

Es können keinerlei Schadensersatzansprüche infolge Hochwasserereignissen an den Markt Fischach bzw. an die Genehmigungsbehörde abgeleitet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.3 Antrag-Nr. 12/2025

Neubau einer Halle zur Lagerung von Hackgut, Stroh und Heu / Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen

Bauort: Siegertshofen, Kreuzschlau

Grundstück Flur-Nr. 341 der Gemarkung Siegertshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Der Bauherr plant den Neubau einer Halle zur Lagerung von Stroh, Heu und Hackgut und Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen mit den Maßen 15,75 m auf 42,24 m. Die Halle erreicht eine maximale Höhe von 6,19 m und ist mit einem Flachdach ausgestattet. Die Halle selbst unterteilt sich in zwei Bereiche und besitzt vor den Einfahrten ein Vordach von 4,00 m.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau einer Halle zur Lagerung von Stroh, Heu und Hackgut und Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier verließ kurz die Sitzung. 2. Bürgermeister Menner übernahm kurzzeitig die Führung.

1.4 Antrag-Nr. 13/2025

Errichtung einer Garage mit Einliegerwohnung

Bauort: Reitenbuch, Dorfstr. 7a

Grundstück Flur-Nr. 11/2 der Gemarkung Reitenbuch

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau einer Garage mit seitlich und darüberliegender Einliegerwohnung. Die Garage erhält eine Gesamttiefe von 8,80 m und ist teilweise 5,40 m und im hinteren nördlichen Bereich ca. 3,79 m breit. Die Einliegerwohnung ist im Erdgeschoss erkerähnlich im nordöstlichen Bereich hervorstehend und verläuft im Obergeschoss über 3,5 m Länge der Garage. Insgesamt ist die Einliegerwohnung im Obergeschoss 3,5 m auf 8,40 m groß. Das Gebäude wird mit einem Pultdach mit Trapezblech errichtet und erreicht mit dem Obergeschoss eine maximale Höhe von 6,32 m.

Die Anzahl der Stellplätze entspricht nicht den Vorgaben der Stellplatzsatzung. Es wird nur ein Stellplatz geplant, obwohl mindestens zwei je Wohneinheit herzustellen sind.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken, solange die Stellplatzsatzung des Markt Fischach eingehalten wird.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Garage mit Einliegerwohnung unter der Auflage, dass die Stellplatzsatzung des Markt Fischach eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.5 Antrag-Nr. 14/2025

Voranfrage Walmdach

Bauort: Willmatshofen, Schmiedberg 4a

Grundstück Flur-Nr. 1/21 der Gemarkung Willmatshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. WI29 „Südlich der Itzlishofer Straße“.

Die Antragsteller interessieren sich für das Grundstück Schmiedberg 4 a und würden das Grundstück gerne erwerben, um ein Bungalow mit Walmdach zu errichten.

Gemäß Bebauungsplan sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 42° bis 48° zulässig. Bei der Änderung des Bauplatzes des ehemaligen Feuerwehrhauses, wurde im Gebiet aber auch schon eine Dachneigung für Satteldächer mit 11° bis 25° im Baugebiet integriert. Zusätzlich wurde auch eine Befreiung für ein Pultdach in der Vergangenheit erteilt.

Die Antragsteller möchten daher vor dem Kauf in einer Voranfrage klären, ob ein Walmdach befreit werden könnte.

Stellungnahme der Verwaltung:

Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Befreiung der Dachform als Walmdach in Aussicht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 8

gilt als abgelehnt.

Die Diskussion im Bau- und Umweltausschuss ergibt, dass ein flacheres Satteldach oder ein Pultdach befreit werden könnte.

1.6 Antrag-Nr. 15/2025

Landwirtschaftliche Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte

Bauort: Siegertshofen, Schläulestr. 3

Grundstück Flur-Nr. 24 der Gemarkung Siegertshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Der Bauherr plant die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte mit den Maßen 22,00 m auf 18,00 m. Die Halle erreicht mit dem Satteldach eine Firsthöhe von 8,35 m. Ein kleiner Stadel, der in die Abstandsflächen ragen würde, wird im Zuge des Baus abgerissen.

Das Regenwasser wird durch eine 60 qm große und 30 cm tiefe Mulde versickert.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.7 Antrag-Nr. 16/2025

Errichtung einer Lagerhalle mit Stellplätzen für den Zimmereibetrieb

Bauort: Fischach, Werner-von-Siemens-Str. 7

Grundstück Flur-Nr. 1150/104 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“.

Der Bauherr plant eine Lagerhalle mit Überdachung für Fahrzeuge mit den Maßen 14,00 m auf 14,00 m. Die Überdachung ragt dabei nördlich 4,15 m, östlich 3,00 m und südlich 2,00 m über das Gebäude hinaus. Das Satteldach ist unsymmetrisch und hat eine Neigung von 25° und 20,49°.

Die Doppelgarage umfasst 7,00 m auf 8,00 m und der direkt angebaute Carport umfasst 8,32 m auf 6,05 m. Der Carport und die Doppelgarage werden beide mit einer Art Satteldach mit einer Neigung von 30° errichtet. Die Doppelgarage endet jedoch walmdachartig mit einer Neigung von 44,50°.

Ebenfalls wird in der Planung ein Lagerregal im südlichen Eck des Grundstückes dargestellt mit den Maßen 16,28 m auf 2,50 m.

Es werden insgesamt fünf offene Stellplätze für das gesamte Grundstück vorgesehen.

Der Bauherr beantragt hierfür folgende Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“:

Grün-Pflanzfläche

Gemäß 8.5 des Bebauungsplanes sind 15% des Baugrundstückes als Grünpflanzfläche zu gestalten.

Begründung des Planfertigers:

Das Gewerbe-Grundstück misst 3355 m2.

Die festgesetzten 15 % Grünfläche (503 m2) können nicht gesichert werden, da zukünftige Bauerweiterungen geplant sind. Es können insgesamt 441 m2 auf dem Grundstück bepflanzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Lagerhalle mit Stellplätzen für den Zimmereibetrieb und Errichtung einer Doppelgarage mit Carport.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“ wird folgende Befreiung erteilt:

Die Bepflanzung muss wie geplant mit mindestens 441 qm statt 15% der Grundstückfläche durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.8 Antrag-Nr. 17/2025

Errichtung Einfamilienhaus und Garage mit Doppelhauscharakter

Bauort: Fischach, Anwandstr. 20 a

Grundstück Flur-Nr. 1100/4 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Die Bauherren planen den Bau eines Einfamilienhauses. Durch die direkt anliegende Garage soll der Doppelhauscharakter des Gebietes erhalten bleiben.

Das Einfamilienhaus misst 8,24 m auf 9,44 m und wird mit einem Satteldach errichtet. Die Garage wird mit einer Länge von 9,00 m und einer Breite von 3,30 m errichtet. Das Haus und die Garage erreichen eine Firsthöhe von 7,73 m bei einer Dachneigung von 30°.

Insgesamt werden auf dem Grundstück zwei Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Einfamilienhaues mit Garage und Doppelhauscharakter.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

1.9 Antrag-Nr. 18/2025

Einfamilienhaus

Bauort: Wollmetshofen, Höflesweg 4

Grundstück Flur-Nr. 349/2 der Gemarkung Wollmetshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. WO51 „Höflesweg“.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Maßen 10,00 m auf 10,00 m und einem angebauten Hobbyraum mit 5,00 m auf 3,80 m. Der Hobbyraum wird durch einen Balkon überdacht.

Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. WO51 Höflesweg benötigt:

Flachdach

Der erdgeschossige Anbau wird als Balkon fungieren und somit als Flachdach gewertet. Damit weicht die Dacheindeckung vom Hauptdach ab. Die zulässige Dachneigung wird unterschritten. Gemäß Bebauungsplan sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 38° bis 45° zulässig.

Begründung des Planfertigers:

Der erdgeschossige Erker ist für den 2. Rettungsweg relevant. Der als Flachdach ausgeführte Baukörper ist anleitbar und muss begehbar sein, daher ist eine Dachneigung von 0° und eine begehbare Dachdeckung zwingend erforderlich.

Baugrenze:

Im Beschluss vom 21.09.2023 wurde Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. W051 „Höflesweg“ folgende Befreiung in Aussicht gestellt: Das geplante Haus darf die Baugrenze in Richtung Nordosten bis zur Flucht der Baugrenze des gegenüberliegenden Hauses überschreiten, solange die Anbauverbotszone nicht betroffen ist.

Stellungnahme der Verwaltung:

Da Garagen und Carports grundsätzlich auch mit Flachdächern errichtet werden dürften, wäre der Balkon als Flachdach für die Verwaltung in Ordnung. Die Befreiung der Baugrenze wurde bereits erteilt. Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zum Einfamilienhaus.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WO51 „Höflesweg“ wird folgende Befreiung erteilt:

-

Das geplante Haus darf die Baugrenze in Richtung Nordosten bis zur Flucht der gegenüberliegenden Baugrenze überschreiten, solange die Anbauverbotszone nicht betroffen ist.

-

Der Balkon darf wie geplant als Flachdach mit einer Neigung von 0° ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

2 Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Hierzu lag nichts vor.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:05 Uhr die öffentliche 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.