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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 17/2026
Gemeinsamer Teil
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Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den jeweiligen Grundstücken notwendig. Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Insbesondere sind Veränderungen am Gebäude, die zu einer höheren oder geringeren Wohn- oder Nutzfläche führen, anzuzeigen.

Die Grundsteueränderungsanzeige kann einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform (Vordrucke verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.