Nächster Artikel: Kolpingsfamilie FischachGruppe GEMEINSAM
Fällige Gebühren
Die Marktverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer A + B, Müllabfuhr und Gewerbesteuer (2. Vorauszahlung) zum 15.05.2023 zur Zahlung fällig waren. Bareinzahler werden gebeten, die Gebühren umgehend bei der Marktkasse einzuzahlen.