Titel Logo
Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 21/2024
Fischach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der 5. Marktgemeinderatssitzung am 09.04.2024

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 1. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1 Antrag-Nr. 11/2024;

Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohnhauses zur FlüchtlingsunterkunftBauort: Wollmetshofen, Lehnersberg 1Grundstück Flur-Nr. 356/1 der Gemarkung Wollmetshofen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das Bestandsgebäude mit bisher mehreren Wohneinheiten soll umgebaut werden zu einer Flüchtlingsunterkunft. Es sollen insgesamt in allen Etagen, auch Keller, elf Zimmer entstehen mit 22 Betten. Jede Etage verfügt über eigene Ess- und Kochräume, sowie eine Dusche und WC.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellplätze werden theoretisch gemäß der Stellplatzsatzung nachgewiesen, insofern mit dem Staatlichen Bauamt die Zufahrt abgestimmt und genehmigt wird. Für die aktuelle Zufahrt liegt keine dingliche Sicherung vor, um die Stellplätze anzufahren.

Das Staatliche Bauamt Augsburg würde dem Bauvorhaben grundsätzlich zustimmen, wenn an den Zufahrtsverhältnissen sowohl hinsichtlich der Lage als auch der Frequenz der zu- bzw. ausfahrenden Fahrzeuge keine Änderungen erfolgen. Da sich in der aktuellsten Planung seit der gemeindlichen Beteiligung jedoch die Zufahrtsverhältnisse von den bestehenden deutlich abweichen, liegt demnach keine Zustimmung des Staatlichen Bauamtes vor, sondern eine Versagung. Eine gesicherte Zufahrt ist somit nicht gewährleistet.

Eine bauplanungsrechtliche Erschließung für das konkrete Vorhaben aus straßen- und wegerechtlichen Gesichtspunkten obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Im vorliegenden Fall handelt es sich zum derzeitigen Sach- und Kenntnisstand des Markt Fischach um das Staatliche Bauamt, da ein Weiler wie „Lehnersberg“ keine geschlossene Ortschaft darstellt. Der Gehweg befindet sich nicht im Eigentum der Marktgemeinde Fischach, sondern im Eigentum des Freistaats Bayern. Jede Veränderung der Zufahrt und damit des Eigentums des Freistaates Bayern hat daher in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt zu erfolgen. Eine gesicherte Zufahrt ist somit erneut nicht gewährleistet.

An Einmündungen und Zufahrten in die St 2026 sind Sichtdreiecke mit ausreichenden Seitenlängen zu gewährleisten. Die geplante Veränderung der Zufahrt beeinträchtigt die örtlichen Verhältnisse in der näheren Umgebung und wirft gleichfalls Bedenken auf, ob dies ohne verkehrsrechtliche Maßnahmen wie z.B. einen Verkehrsspiegel genug Sicherheit durch die vorhandene Sichtweite in Bezug auf die topographische Lage bietet. Zusätzlich wird die Sicht durch mögliche haltende Busse für den gesamten Verkehr beeinträchtigt, da für das Bauvorhaben eine Verlegung der Bushaltestelle notwendig ist. Eine Anfrage an den AVV oder eine Stellungnahme wegen einer Umpositionierung der Bushaltestelle liegt nicht vor. Auch ist davon auszugehen, dass durch die Anwohner und mögliche Besucher die Frequentierung der Zu- und Abfahrt erfahrungsgemäß zunimmt.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weist ausdrücklich darauf hin, dass dringend von einer Nutzung der Kellerräume als Aufenthaltsräume abgesehen werden soll, da bei starken Niederschlägen durch wild abfließendes Wasser Überflutungen im Bereich des Gebäudes auftreten können und Wasser z.B. im Bereich der Türen/Fenster eindringen könnte. In diesem Fall könne aus fachlicher Sicht eine Gefahr von Leib und Leben für die Bewohnerinnen und Bewohner und das Auftreten von Sachschäden nicht ausgeschlossen werden.

Entlang der Staatstraße gilt gemäß Art. 23 BayStrWg außerhalb des Erschließungsbereiches für bauliche Anlagen bis zu 20 m Abstand vom befestigten Fahrbahnrand ein Bauverbot, bis 40 m gemäß Art. 24 BayStrWG Baubeschränkungen. Hierauf hatte das Staatliche Bauamt Augsburg im Rahmen der Aufstellung des nur wenige hundert Meter an wesentlich ungefährlicher Stelle entfernt liegenden Bebauungsplanes Nr. 51 „Höflesweg“ Ortsteil Wollmetshofen in seiner Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange ausdrücklich hingewiesen.

Vorliegend beträgt der Abstand des Gebäudes vom befestigten Fahrbahnrand der Staatsstraße lediglich 17 m. Zwar handelt es sich hier um ein Bestandsgebäude. Sinngehalt der vorstehend genannten Regelungen des BayStrWg ist jedoch die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Bei einer mit der beantragten Nutzungsänderung verbundenen Belegung des Gebäudes mit mindestens 22 Bewohnerinnen und Bewohnern würde jedoch ein solch flüssiger und übersichtlicher Verkehrsablauf in erheblicher Weise beeinträchtigt werden, zumal die vorgesehene Ausfahrt an einer nach den örtlichen Gegebenheiten vollkommen unübersichtlichen Stelle situiert wäre. Dies würde im Übrigen auch zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner führen.

Letztendlich verlaufen die Schmutzleitung und Regenentwässerung über die im Eigentum der unmittelbaren Nachbarn befindlichen Grundstücke. Diese verweigern jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand der Gemeinde dem Vorhabensträger eine Anschlussnahme. Damit ist auch in dieser Hinsicht eine Erschließung nicht gesichert.

Weiter sind nach Auffassung der Verwaltung auch Bedingungen aus dem Brandschutz bezüglich des zweiten Rettungsweg gegenwärtig noch nicht berücksichtigt worden. Auch sollte eine Zuwegung zum zweiten Rettungsweg bei der Gestaltung der Außenanlagen berücksichtigt werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohnhauses zur Flüchtlingsunterkunft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 15

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit verweigert.

2 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturfreibades des Marktes Fischach

Sachverhalt:

Bei der diesjährigen Besprechung zum Naturfreibad Fischach wurde eine Nachfrage für Ermäßigungen für Ehrenamtsleistenden festgestellt.

Um die Wertschätzung für das Ehrenamt zu honorieren, erhalten Inhaber einer Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard („Juleica“) eine Ermäßigung bei den Einzel- und Abendkarten und fallen somit unter die Personengruppe 3.

Die Ermäßigung gilt nicht für Jahreskarten.

Hierfür wird § 4 der Satzung um den Absatz 4 ergänzt mit folgendem Wortlaut:

„Inhaber einer Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard („Juleica“) erhalten bei der Einzelkarte und der Abendkarte eine Ermäßigung und fallen unter die Personengruppe 3. Dies gilt nicht für die Jahreskarte. Als Nachweis ist auf Verlangen der entsprechende Ausweis vorzulegen.“

Außerdem ist es in den letzten Jahren vorgekommen, dass Eintrittsgäste ihre Jahreskarte verloren haben. In diesen Fällen wurde bisher immer eine neue Jahreskarte ausgestellt, ohne weitere Kosten hierfür zu erheben.

Deshalb soll zukünftig für die Neuerstellung eine Gebühr i. H. v. 10,00 € erhoben werden, um den Verwaltungsaufwand zu decken.

Die Gebühr wird unter § 5 Nr. 2 Sonstige Gebühren eingefügt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturfreibades des Marktes Fischach in der vorgetragenen Form zu. Die Satzung tritt am 12. April 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 11. Mai 2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

3 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades des Marktes Fischach

Sachverhalt:

Bei der diesjährigen Besprechung zum Hallenbad Fischach wurde eine Nachfrage für Ermäßigungen für Ehrenamtsleistende festgestellt.

Um die Wertschätzung für das Ehrenamt zu honorieren, erhalten Inhaber einer Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard („Juleica“) eine Ermäßigung bei den Einzelkarten und fallen unter die Gebühren für Jugendliche.

Die Ermäßigung gilt nicht für 6-er, 10-er oder 30-er Karten.

Hierfür wird § 5 der Satzung um Absatz 4 ergänzt mit folgendem Wortlaut:

„Für Inhaber einer Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard („Juleica“) gelten bei Einzelkarten die ermäßigten Gebühren für Jugendliche nach § 6. Als Nachweis ist auf Verlangen der entsprechende Ausweis vorzulegen.“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades des Marktes Fischach in der vorgetragenen Form zu. Die Satzung tritt am 12. April 2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 10. November 2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

4 Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier bedankt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Willmatshofen für ihre Arbeitsleistungen und der Organisation der Einweihung des Feuerwehrhauses.

2. Bürgermeister Menner bemerkt, dass auf dem Festplatz ein LKW abgestellt ist.

Marktbaumeister Rindle entgegnet, dass der Verwaltung hierrüber nichts bekannt ist.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:07 Uhr die öffentliche 5. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.