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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 25/2024
Fischach
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Aus der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1

Protokollgenehmigungen des öffentlichen Teils der 4. Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2024 und des öffentlichen Teils der 5. Marktgemeinderatssitzung vom 09.04.2024

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 4. Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2024 und der öffentliche Teil der 5. Marktgemeinderatssitzung vom 09.04.2024 wurden per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 4. Marktgemeinderatssitzung vom 26.03.2024 und den öffentlichen Teil der 5. Marktgemeinderatssitzung vom 09.04.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

2

Bestellung von Herrn Alexander Schauer zum Standesbeamten- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Herr Alexander Schauer soll zur Vertretung im Standesamt Fischach als weiterer Standesbeamter bestellt werden. Das erforderliche Seminar hat Herr Schauer bereits vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 besucht.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Alexander Schauer ab 03. Mai 2024 zum Standesbeamten des Standesamtes Fischach.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3

Bauanträge

3.1

Antrag-Nr. 10/2024;Verlängerung des Bauantrages zu einer Lagerhalle mit neun StellplätzenBauort: Fischach, Gottlieb-Daimler-Str. 2Grundstück Flur-Nr. 795/22 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Weite Eiche, Teil II“ im Gewerbegebiet.

Mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 28.05.2020 (Az.: 1-3755-2019-BA) wurde die Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück erteilt.

Der Antragsteller plante den Neubau einer Lagerhalle mit den Maßen 22,50 m x 17,00 m.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanens Nr. 32 „Weite Eiche, Teil II“ wurden damals nachfolgende Befreiungen beantragt und befreit:

  • Die Baugrenze darf Richtung Norden um 4,80 m und Richtung Osten um 1,75 m überschritten werden.
  • Unter der Voraussetzung, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Immissionswerte eingehalten werden, kann auf die Vorlage eines Schallgutachtens verzichtet werden.

Zudem wurde im damaligen Beschluss ein Stellplatzbedarf von neun Parkplätzen für das Grundstück inklusive des Neubaus der Lagerhalle ermittelt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken gegen das geplante Vorhaben, sofern die erforderlichen 9 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen und die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmwerte eingehalten werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur beantragen Verlängerung des Neubau einer Lagerhalle.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3.2

Antrag-Nr. 12/2024;

Isolierte Befreiung der Zaunhöhe von 1,75 m auf 1,85 m

Bauort: Fischach, Bahnhofstr. 5a

Grundstück Flur-Nr. 16/1 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Die Antragsteller planten einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von mindestens 1,50 m bis 1,75 m entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum. Der Marktgemeinderat befreite in seiner Sitzung am 06.09.2022, dass die Einfriedung als Stabmattengitterzaun oder Holzzaun ausgeführt werden darf mit einer Höhe von bis zu 1,75 m.

Nach der geltenden Einfriedungssatzung der Marktgemeinde Fischach sind Einfriedungen entlang der Straßenfront mit einer Gesamthöhe von 1,20 m (einschl. Sockel) zulässig. Holzzäune sind mit senkrechten Latten zulässig und dürfen nicht als geschlossene Wände ausgeführt werden. Hecken sind als Einfriedungen nicht zugelassen.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a Bayer. Bauordnung (BayBO) ist die Errichtung eines Zaunes bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei. Diese Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an die bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 BayBO). Eine solche Vorschrift stellt die Einfriedungssatzung der Marktgemeinde Fischach dar.

Zum bereits genehmigten Antrag wird nun eine weitere Erhöhung um 10 cm benötigt, da die Doppelstabelemente in 20 cm Abständen hergestellt werden. Zudem wäre der Zaun dann optisch um Grundstück gleichmäßig hoch.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt seine gemeindliche Zustimmung nach § 36 Baugesetzbuch zur beantragten Einfriedung.

Von der Einfriedungssatzung der Marktgemeinde Fischach werden nachstehende Befreiungen erteilt:

  • Die Einfriedung darf als Stabmattengitterzaun oder Holzzaun ausgeführt werden.
  • Die Höhe der Einfriedung darf antragsgemäß 1,85 m betragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3.3

Antrag-Nr. 13/2024;

Voranfrage Einfamilienhaus mit Garage

Bauort: Fischach, Anwandstr. 2d

Grundstück Flur-Nr. 966/4 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen

Die Bauherren planen ein Einfamilienhaus mit Satteldach von einer Neigung von 20° mit den Maßen 10,86 m auf 11,74 m und zwei untergeordneten herausstehenden Baukörpern im Erdgeschoss mit Flachdach. Zudem ist eine Flachdachgarage geplant mit den Maßen 7,24 m auf 7,24 m.

Der Stauraum ist diagonal dem Grundstück entlang geschnitten und beträgt an der kürzesten Stelle noch 5 m.

Die Bauherren möchten in dieser Voranfrage geklärt haben, ob grundsätzlich Einwände bezüglich der Position der Garage und des Hauses bestehen, sowie gegen die generelle Kubatur (Gestaltung, Form, Größe).

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich gilt gemäß der Garagenstellplatzverordnung ein Stauraum von mindestens 3 m vor der Garage. Dieser wird eingehalten. Das Satteldach mit einer Neigung von 20° sollte sich zudem gut in das Gebiet einfügen. Gegen die Kubatur bestehen grundsätzlich keine Einwände. Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Voranfrage nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3.4

Antrag-Nr. 14/2024;

Verlängerung der Containeranlage zur Unterbringung von zwei Kinderkrippe-Gruppen

Bauort: Fischach, Mühlstr. 15 - 17a

Grundstück Flur-Nr. 140 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Der Markt Fischach hat in der Sitzung vom 10.05.2022 die Anschaffung einer Containeranlage zur Unterbringung von 2 Krippengruppen, vorerst auf 2 Jahre begrenzt, beschlossen. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Marktgemeinderatssitzung vom 28.06.2022 erteilt.

Zum weiteren Betrieb dieser Anlage bedarf es nun einer Verlängerung der baurechtlichen Genehmigung.

Das Bauvorhaben ist nach §34 (BauGB) zu beurteilen.

Der Markt Fischach plant auf dem ehemaligen Pausenhof der Grund- und Mittelschule Fischach weiterhin die Nutzung einer Containeranlage um dort zwei Kinderkrippen-Gruppen unterzubringen. Die Nutzung soll um zwei Jahre verlängert werden.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur zweijährigen Verlängerung der Nutzung der Containeranlage für zwei Kinderkrippen-Gruppen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3.5

Antrag-Nr. 15/2024;

Erweiterung Produktionsfläche Heberturm BW 1

Bauort: Aretsried, Zollerstr. 7

Grundstück Flur-Nr. 225 der Gemarkung Aretsried

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. A17 neu „Gewerbegebiet Aretsried“.

Die Bauherrschaft plant die Erweiterung der Produktionsfläche des Heberturms BW1. Hierfür wird ein Teil des bereits vorhandenen Gebäudes umgebaut. Der bisher zurückspringende Fassadenteil entlang der Weiherstraße wird durch die Maßnahme fassadenbündig geschlossen und somit der Produktionsfläche zugeschlagen. Es ergibt sich ein einheitlicheres Fassadenbild.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Rahmen einer Anzeige der Beseitigung vorgelegten Baumaßnahme.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung der Produktionsfläche Heberturm BW1.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

4

Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Hier lag nichts vor.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 19:45 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.