Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufwachsendes Unkraut und Baumkeimlinge beschädigen die Geh- und Straßenbereiche im Gemeindegebiet. Infolgedessen erhöht sich die Unfallgefahr und es kommt zu hohen Straßenreparaturkosten. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit und zur Vermeidung der Beschädigung von öffentlichen Verkehrsflächen hat der Markt Fischach eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung erlassen, welche die Grundstückseigentümer zur Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen verpflichtet.
Wir möchten Sie dazu anhalten, die öffentlichen Verkehrsflächen entlang Ihres Anwesens entsprechend der nachfolgenden Erläuterungen – soweit noch nicht geschehen – zu reinigen, sodass eine Beschädigung der Gehwege und Straßen verhindert werden kann.
Was und Wie ist zu reinigen?
Zur Reinigung gehört das Kehren, das Entfernen von Kehricht und sonstigem Unrat sowie das Befreien des Straßenkörpers von Gras und Unkraut. Die Reinigungsflächen bestimmen sich nach der folgenden Gliederung.
Gruppe A
Augsburger Straße, Buschelbergstraße, Hauptstraße, Neufnachstraße und Poststraße
Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen und Grünstreifen
Gruppe B
Mickhauser Straße, Ortsstraße, Staudenstraße und Weiherstraße
Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Grünstreifen und ein parallel zum Fahrbahnrand verlaufender Streifen der Fahrbahn mit einer Breite von 0,25 m
Gruppe C
Alle weiteren Straßen, die nicht unter den Gruppen A und B aufgeführt sind.
Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Grünstreifen und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte