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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 28/2026
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufwachsendes Unkraut und Baumkeimlinge beschädigen die Geh- und Straßenbereiche im Gemeindegebiet. Infolgedessen erhöht sich die Unfallgefahr und es kommt zu hohen Straßenreparaturkosten. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit und zur Vermeidung der Beschädigung von öffentlichen Verkehrsflächen hat der Markt Fischach eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung erlassen, welche die Grundstückseigentümer zur Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen verpflichtet.

Wir möchten Sie dazu anhalten, die öffentlichen Verkehrsflächen entlang Ihres Anwesens entsprechend der nachfolgenden Erläuterungen – soweit noch nicht geschehen – zu reinigen, sodass eine Beschädigung der Gehwege und Straßen verhindert werden kann.

Was und Wie ist zu reinigen?

Zur Reinigung gehört das Kehren, das Entfernen von Kehricht und sonstigem Unrat sowie das Befreien des Straßenkörpers von Gras und Unkraut. Die Reinigungsflächen bestimmen sich nach der folgenden Gliederung.

Gruppe A

Augsburger Straße, Buschelbergstraße, Hauptstraße, Neufnachstraße und Poststraße

Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen und Grünstreifen

Gruppe B

Mickhauser Straße, Ortsstraße, Staudenstraße und Weiherstraße

Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Grünstreifen und ein parallel zum Fahrbahnrand verlaufender Streifen der Fahrbahn mit einer Breite von 0,25 m

Gruppe C

Alle weiteren Straßen, die nicht unter den Gruppen A und B aufgeführt sind.

Reinigungsflächen: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Grünstreifen und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte

Die Marktverwaltung