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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 29/2022
Fischach
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6. Marktgemeinderatssitzung vom 10.05.2022

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die 6. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentlicher Teil:

1

Protokollgenehmigung

Es wurden keine Einwände gegenüber dem Protokoll erhoben.

2

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturfreibades des Marktes Fischach

- Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die überörtliche Rechnungsprüfung hat aufgrund des mit dem Betrieb des Naturfreibades einhergehenden jährlich anfallenden Defizits in Höhe von durchschnittlich 262.000 € eine Überarbeitung der derzeit geltenden Gebührensatzung dringend empfohlen. Die Verwaltung hat deshalb in Absprache mit dem Betriebspersonal des Naturfreibades einen Vorschlag zur Neuregelung der Eintrittspreise erarbeitet, dessen Inhalt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 bereits dem Grund und der Höhe nach zugestimmt wurde.

Bei den Tageskarten für Einzelpersonen ist keine Änderung geplant gegenüber dem Vorjahr. Lediglich die Familientageskarte wird von 13,00 € auf 12,00 € vergünstigt.

Die Saisonkarten für Erwachsene werden von 38,00 € auf 75,00 € angepasst.

Saisonkarten für Kinder und Jugendliche werden von 23,00 € auf 30,00 € angepasst.

Die Saisonkarten für Ermäßigte werden von 33,00 € auf 52,00 € angepasst.

Saisonkarten für Familien werden ebenfalls angepasst. Eine Stammkarte (1 Elternteil + 1 Kind bis 17 Jahre) kostet nun 90,00 €. Die Zusatzkarte für den zweiten Elternteil soll 60,00 € kosten. Jedes weitere Kind unter 18 Jahren der Familie ist frei.

Auch die Gebühren der 6er-Karten müssen angeglichen werden. Somit soll eine 6er-Karte für Erwachsene 25,00 €, für Kinder und Jugendliche 10,00 € und für Ermäßigte 17,50 € kosten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturfreibades des Marktes Fischach in der vorgetragenen Form zu. Die Satzung tritt am

12. Mai 2022 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 30. Mai 2021 außer Kraft.

3

Neuerlass WAS und BGS / WAS

3.1

Neuerlass Wasserabgabesatzung (WAS) für die Wasserversorgungsanlage des Markt Fischach rückwirkend zum 01.01.2022

Sachverhalt:

Die derzeitig gültige Wasserabgabesatzung stammt vom 01.02.1995. Die überörtliche Rechnungsprüfung empfahl dem Markt Fischach einen Neuerlass, um die Satzung an die aktuellen Rechtsgrundlagen anzupassen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Markt Fischach (Wasserabgabesatzung - WAS -) zu. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Markt Fischach (Wasserabgabesatzung - WAS -) vom 01.02.1995 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

3.2

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen

(BGS/WAS) rückwirkend zum 01.01.2022

Sachverhalt:

Aufgrund des Neuerlasses der Stammsatzung, ist die darauf aufbauende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen (BGS/WAS) ebenfalls neu zu erlassen. Es wurden geringe Änderungen miteingearbeitet.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen (BGS/WAS) zu. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen (BGS/WAS) vom 03.11.2021 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

3.3 Übergangsregelung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Ortsteile Fischach und Willmatshofen (BGS/WAS)

Sachverhalt:

Aufgrund des Neuerlasses der Wasserabgabesatzung und der dazugehörigen Beitrags- und Benutzungsgebührensatzung ist eine Übergangsregelung notwendig.

Beitragstatbestände, die von den Satzungen vom 01.02.1995 und deren 1. bis 8. Änderung, sowie von der Satzung vom 03.11.2021, erfasst werden sollten, werden als abgeschlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen. Wurden solche Beitragstatbestände nach den o.g. Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig, bemisst sich der Beitrag nach den Regelungen der Satzung, die in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.05.2022 beschlossen wurde.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt die gerade verlesene Übergangsregelung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

4

Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

Anstelle des ursprünglichen TOP 4 Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages, wurde ein Antrag zur Herabsetzung des Anstellungsschlüssels des Kindergarten St. Vitus besprochen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmte der Absetzung des ursprünglichen TOP zu und genehmigte die nachträgliche Aufnahme des Antrages.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Der Kindergarten St. Vitus beantragt die Herabsetzung des Anstellungsschlüssels unter 9,5, damit zusätzliches Personal eingestellt werden kann, um Ausfälle während des Jahres kompensieren zu können. Aufgrund des Personalmangels, ist Personal während des Jahres schwierig zu finden und kann nicht kurzfristig ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmte der Unterschreitung des Personalschlüssels von St. Vitus zu.

5

Einrichtung einer Sicherheitswacht im Markt Fischach

- Informationen, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt

Wie sich aus dem beigefügten Schreiben der PI Zusmarshausen vom 01.04.2022 ergibt, bittet die PI Zusmarshausen um beschlussmäßige Behandlung der Frage, ob auch im Markt Fischach eine sog. „Sicherheitswacht“ auf der Grundlage des Sicherheitswachtgesetzes (SWG) eingerichtet werden soll. Der Gesetzestext, aus dem die Aufgaben einer solchen Bayerischen Sicherheitswacht zu entnehmen sind, ist beigefügt. Weiter beigefügt ist eine vom Bayerischen Innenministerium erarbeitete Informationsbroschüre.

Vortrag Leiter PI Zusmarshausen Raimund Pauli:

Seit 27 Jahren gibt es bereits eine Sicherheitswacht in Schwaben-Nord mit 104 Sicherheitswächtern und insgesamt 1200 Sicherheitswächtern in gesamt Bayern. Diese soll laut dem bayerischen Innenminister Herrmann weiter verstärkt werden. Es handelt sich hierbei um keine Verpflichtung der Kommunen und es werden auch keine Kosten anfallen. Grundsätzlich handelt es sich im Augsburger Land um eine sichere Gegend, was jedoch keinen Grund gegen die Sicherheitswacht darstellt, da sich die Bürger immer öfter unsicher fühlen.

Die Ergänzung der Sicherheitsarchitektur durch die Zivilgesellschaft in Form der Sicherheitswacht, stellt keine Konkurrenzanlage zur Polizei dar. Sie dient als Zusatz zur Polizei mit eigenen Stellen und wird mit eigenen zentralen Budgets bezahlt. Parallel zur Sicherheitswacht findet ein historischer Aufwuchs bis zum Jahr 2025 von bis zu 466 neuen Polizisten bei der nordschwäbischen Polizei statt. Der Effekt durch die Sicherheitswacht zusätzlich zu mehr Polizisten ist die weiter verbesserte Sicherheit auch an Orten, wo die Sicherheitslage schon gut ist.

MGR Menner erkundigt sich nach dem Dienstbereich und den Einsatzzeiten. Je nach Bewerbern, könnten zwischen 5 bis 8 Sicherheitswächter beschäftigt werden. Diese müssten jedoch auch einen Hintergrundcheck bestehen und eine 40-stündige Schulung absolvieren. Die taktische Aufstellung erfolgt durch die Polizei, kann jedoch durch Wünsche und Anregungen durch den Markt beeinflusst werden.

MGRin Koos spricht die oft genannte Aussage „Placebo für das Volk“ an. Herr Pauli widerspricht dieser. Die Sicherheitswacht soll nicht die Polizei ersetzen, sondern als Zusatz zu dieser implementiert werden.

MGRin Disse-Reidel möchte wissen, ob dies nicht eine zusätzliche Belastung der Polizei durch den Planungsaufwand darstellt. Laut Erfahrungen von Herrn Pauli, stellt die Planung keine Probleme dar, da die Dienstpläne weitgehend selbstständig gemacht werden.

MGRin Linke möchte wissen, ob alle Ortsteile berücksichtigt werden würden. Hierzu erklärt Herr Pauli, dass vermutlich jeder Ortsteil berücksichtigt werden könne. Es komme aber immer auf die aktuellen Brennpunkte mit an. Dinkelscherben hat bereits der Teilnahme zugesagt, Zusmarshausen wird vermutlich zustimmen. Diedorf hat sich dagegen ausgesprochen.

MGR Linderl empfindet keine Notwendigkeit für wandelnde Notrufsäulen, da heutzutage jeder ein Smartphone besitzt.

Beschluss:

Der Markgemeinderat Fischach stimmt der Einführung einer Sicherheitswacht durch die PI Zusmarshausen im Marktgemeindegebiet zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 5

6

Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

6.1

Haushaltssatzung

Bürgermeister Ziegelmeier informiert den Marktgemeinderat, dass Herr Thoma eine weitere Woche nicht zur Verfügung stehen wird und die Haushaltssatzung frühestens zum 07.06.2022 beschlossen werden kann.

6.2

Fronleichnam

Der Markt Fischach wurde darüber informiert, dass dieses Jahr die Fronleichnamsumzüge stattfinden. Bürgermeister Ziegelmeier bittet um zahlreiche Teilnahme der Marktgemeinderatsmitglieder.

6.3 Ukraine-Hilfe

Derzeit befinden sich 43 ukrainische Flüchtlinge im Gemeindegebiet. Davon 12 Kinder in Fischach, 6 weitere Schulkinder befinden sich in Langenneufnach. Wie in den vergangenen Sitzungen geschildert, stehen dem Markt zwei Lehrerinnen und zwei Klassenzimmer, eins davon in Langenneufnach, zur Verfügung. Das Schulamt hat einer Lehrerin je 6 Unterrichtsstunden wöchentlich und der zweiten Lehrerin je 8 Unterrichtsstunden wöchentlich genehmigt. Bürgermeister Ziegelmeier wird sich nochmals mit dem Schulamt in Verbindung setzen und versuchen eine Erhöhung auf 20 Unterrichtsstunden zu erreichen. Eine Buslinie für die Schüler nach Langenneunfach habe er bereits organisiert. Die Kosten fallen teilweise auf den Markt.

6.4

Carsharing

Die Stadtwerke Ulm hat sich den geplanten Carsharing-Standort in der Blumenstraße angeschaut. Die SWU empfand den Ort als äußerst geeignet und ist damit einverstanden.

6.5

Mitfahrbänke

Die Bänke könnten grundsätzlich selbst hergestellt werden. Lediglich die notwendigen Schilder müssten bestellt werden. MGR Schubert fragt, inwiefern die Mitfahrer mitversichert wären oder ob eine Versicherung durch den Markt Fischach notwendig wird. Laut MGRin Disse-Reidel und MGRin Linke ist die Versicherung durch die normale Autohaftpflicht gewährleistet. Der Markt erkundigt sich über die genaue Versicherungskonstellation und wird über die Standorte möglicher Mitfahrbänke Überlegungen anstellen.

6.6 Vorstand Jagdgenossenschaft Siegertshofen und Tronetshofen

Bürgermeister Ziegelmeier informiert das Gremium darüber, dass bei der letzten Versammlung der Jagdgenossenschaft sämtliche Positionen der Vorstandschaft wiederbesetzt werden konnten und bedankt sich ausdrücklich bei den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft für Ihre Bereitschaft zur Übernahme der Ämter.

6.7

Generalversammlung FFW Fischach

Bei der Wahl der Kommandanten gab es keine Änderungen. Erster Kommandant ist nach wie vor Stefan Scholz und zweiter Kommandant Herr Michael Fischer. Zum neuen ersten Vorstand des Vereins wurde Herr Stefan Baran gewählt, da Rudi Kramer seine langjährige Tätigkeit beendet hat. Anstelle von Herrn Florian Lehner, der ebenfalls über einen sehr langen Zeitraum das Amt des Schriftführers innehatte, wurde Florian Kramer gewählt. Im Übrigen - so Bürgermeister Ziegelmeier- sei die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr hervorragend vorbereitet und organisiert gewesen.

6.8

Stadtradeln

MGRin Linke informiert darüber, dass am Samstag das Stadtradeln beginnt und am 22.05.2022 eine Radtour durch den Witaquelle-Radrundweg stattfindet.

6.9

Kanaldeckel Tronetshofen

Herr Bob informiert die Verwaltung, dass zwei Kanaldeckel am Ortseingang Tronetshofen aus Richtung Siegertshofen kommend überprüft werden müssen.

6.10

Ausbesserung Ortspläne

Frau Koos merkte an, dass die ausgehängten Ortspläne aktualisiert werden sollten. Marktbaumeister Rindle informierte daraufhin die Marktgemeinderäte, dass man bereits mit einer Firma in einem Gespräch sei. Jedoch haben sich noch nicht genug Unternehmen gemeldet, um auf den Ortsplänen inseriert zu werden.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:30 Uhr die 6. öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.