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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 30/2023
Fischach
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Aus der 6. Marktgemeinderatssitzung am 30.05.2023

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1

Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 5. MGR-Sitzung am 25.04.2023

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 5. MGR-Sitzung vom 25.04.2023 wurde per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 5. MGR-Sitzung vom 25.04.2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

2

Einbeziehungssatzung "Nähe Dorfstraße - westlicher Ortseingang Reitenbuch" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

- Billigungsbeschluss

- Beschluss zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

BGM Ziegelmeier begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Arslanoglu vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß.

In der Zeit vom 17.10.2022 bis 17.11.2022 wurde für das gegenständliche Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Zeitgleich hat das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen samt den dazugehörenden vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß erarbeiteten Abwägungen bzw. Würdigungen sind der angefügten Anlage zu entnehmen.

Hier sind auch die einzelnen Abstimmungen des Marktgemeinderates zu den jeweiligen Abwägungen bzw. Würdigungen zu den vorgebrachten Stellungnahmen vermerkt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteilung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und den dazu vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß erarbeiteten Würdigungen und Abwägungsvorschlägen. Auf die angefügte Anlage wird verwiesen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Nähe Dorfstraße – westlicher Ortseingang Reitenbuch“ in der Fassung vom 30.05.2023 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt das erneute Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der erneuten Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt und wird auf 3 Wochen festgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

3

Bebauungsplan Nr. 53 „Strassäcker II“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Wie schon mehrfach in vorangegangenen Sitzungen besprochen, erfolgt derzeit die Planung für das neue BG Nr. 53 „Strassäcker II“. Hier soll der bereits vorhandene Lidl-Markt neu entstehen. Zusätzlich soll ein Gebäude für die Sparkasse und evtl. ein Kleinmarkt für Kleidung entstehen.

Östlich davon entsteht dann in einem ersten Schritt ein Gewerbegebiet mit ca. 8.000 m² Gewerbeflächen und zusätzlichen Flächen für einen Park & Ride-Platz, einen Busbahnhof, Fahrradabstellplätze und einen Haltepunkt der dann reaktivierten Staudenbahn.

Hierzu ist es notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern. Es ist beabsichtigt, die Änderung für die beabsichtigte Gesamtfläche des zukünftigen Gewerbegebiets vorzunehmen, sodass sich die Flächennutzungsplanänderung bis zum vorhandenen Regenrückhaltebecken auf Höhe der Einfahrt ins Gewerbegebiet Weite Eiche II erstreckt.

Weiter muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Dieser wird im ersten Schritt für die bereits im Besitz des Marktes Fischach stehenden Flächen und des Eigentümers des Lidl-Marktes erstellt. In einem späteren Schritt wäre dann für die mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets in Richtung Osten bei Bedarf ein weiterer Bebauungsplan aufzustellen.

Die Erschließung des Lidl-Marktes, der Sparkasse und des evtl. zusätzlichen Marktes erfolgt über die bereits vorhandene Straße „Strassacker“. Somit sind hier bezüglich der Erschließung nur Anpassungen an der Zufahrt zu machen.

Die Erschließung des angrenzenden Gewerbegebiets ist über eine zu bauende Linksabbiegespur von der Staatsstraße 2026 und Erschließungsstraßen sowie Fuß-/Radwege innerhalb des Gewerbegebiets.

Für eine mögliche zukünftige Erschließung eines späteren Wohngebiets in der Weiten Eiche III könnte die Linksabbiegespur dann erweitert werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.

Der Flächennutzungsplan wird über das gesamte Gebiet bis zum Regenrückhaltebecken geändert, der Bebauungsplan wird im ersten Schritt für das Gebiet des bestehenden Lidl-Marktes sowie die angrenzenden gemeindlichen Flächen aufgestellt.

Die Erschließung ins Gewerbegebiet erfolgt über eine Linksabbiegespur von der Staatsstraße 2026 aus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

4

Antrag-Nr. 22/2023;

Formlose Voranfrage für die Bebauung des Grundstückes

Bauort: Fischach, Waldstr. 2

Grundstück Flur-Nr. 1100/34 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Der Antragsteller plant um das bestehende Gebäude weitere fünf Einfamilienhäuser mit Satteldach zu errichten. Diese sind im derzeit vorliegenden Entwurf alle vollständig gleich konstruiert oder Spiegelverkehrt geplant.

Die Gebäudemaße sind mit 8,49 m auf 12,49 m geplant. Die Firsthöhe kommt auf 7,96 m und die Traufhöhe auf ca. 3,72 m.

Die Zufahrt würde durch eine Art Verkehrsring in Form einer Einbahnstraße auf dem Grundstück geregelt werden. Die Privatstraße würde einmal das Bestandsgebäude umrunden und außenherum die Einfamilienhäuser entstehen.

Der Bauherr möchte in der Voranfrage grundsätzlich abklären, ob das Vorhaben mit den fünf neuen Einfamilienhäusern auf dem Grundstück realisierbar ist in Bezug auf Maß und Art der baulichen Nutzung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage unter den Auflagen:

Der Brandschutz und die Abstandflächen sind mit dem Landratsamt abzuklären.

Die allg. Schmutzwassereinleitung ist in Bezug auf das Fassungsvermögen mit dem öffentlichen Kanal mit der Marktverwaltung abzustimmen.

Die Regenwassereinleitung ist wie das Schmutzwasser mit der Marktverwaltung abzuklären und nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern bzw. zurückzuhalten.

Der Baumbestand ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzuklären.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

5

Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier informiert das Gremium darüber, dass im Anwesen Hauptstr. 23 bis zu 37 Flüchtlinge untergebracht werden.

Im Hinblick auf das neu beabsichtigte Nahwärmenetz gibt Bürgermeister Ziegelmeier bekannt, dass nach der Novellierung des Gebäude-Energiegesetzes damit zu rechnen ist, dass auch mit Biomasse betriebene Nahwärmenetze wohl doch erlaubt sein werden.

Marktgemeinderat Thoma bedankt sich im Namen des Musikvereins Fischach für die Unterstützung beim diesjährigen Volksfest.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:10 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.