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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 30/2024
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 8. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1. Protokollgenehmigungen des öffentlichen Teils der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024 und des öffentlichen Teils der 7. Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2024

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024 und der öffentliche Teil der 7. Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2024 wurden per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 02.05.2024 und den öffentlichen Teil der 7. Marktgemeinderatssitzung vom 07.052024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

2. Bauanträge

2.1. Antrag-Nr. 19/2024;

Verlängerung Neubau Parkplätze Mühlstraße

Bauort: Fischach, Mühlstr. Grundstück Flur-Nr. 113 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Der Antragsteller beabsichtigt die Verlängerung des genehmigten Bauantrages Nr. 5/2020 zum Neubau eines Parkplatzes in der Mühlstraße. Diesem wurde erstmalig in der Sitzung vom 03.03.2020 zugestimmt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur beantragten Verlängerung zum Neubau eines Parkplatzes.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

2.2 Antrag-Nr. 20/2024;

Änderungsgenehmigung zum Umbau

Bauort: Aretsried, Zollerstr. 7

Grundstück Flur-Nr. 225 der Gemarkung Aretsried

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. A17 neu „Gewerbegebiet Aretsried“ und Nr. A34 „Gewerbegebiet Aretsried“.

Es handelt sich beim gegenständlichen Bauvorhaben um den Umbau des ursprüngliche als Hochregallager genutzten Halle. Da unter anderem das Stützenraster für die Aufstellung der maschinellen Betriebseinrichtung nicht tauglich ist, wurde die Halle samt Dach entkernt. Zu diesem Teilabriss wurde bereits in der Sitzung vom 27.02.2024 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das alte Gebäude wird durch eine Tragkonstruktion mit Binderdach ersetzt. Es wird erweitert durch einen eingeschossigen Anbau in Richtung Süden und den daran anschließenden Anbau eines Technikgebäudes im Osten, sowie diverse kleinere Anbauten. Die künftige Produktion in Mehrweggläsern erfordert das Anliefern, Lagerung und Sortieren der Glasbehältnisse. Dazu wird ein südlich der Gebäude 10 und 11 gelegenes Außenlager errichtet.

Für die Bebauungspläne liegen mehrere Befreiungen vor. Diese werden nötig, da die Bebauungspläne teilweise aus alten Betriebskonzepten entwickelt wurden und nicht mehr der aktuellen Firmenpolitik entsprechen und die Gebäudekomplexe den heutigen Bedürfnissen angepasst werden müssen.

Folgende Befreiungen aus dem Bebauungsplan Nr. A17 neu „Gewerbegebiet Aretsried“ werden benötigt:

Nr. 3. Höhen und Gestaltung der Gebäude

Nr. 3.1. Gebäudehöhen

Nr. 3.1.2 Bei einer GRZ von 0,8: max. Firsthöhe von 13,0m über gewachsenem Gelände (518,21m ü.NN)

vorhanden:

Gebäudehöhe +22,35m Attika Hauptdach (entspr. 538,54m üNN > 538,21m ü.NN, ca. 16,85m über best. Gelände)

Überschreitung der zulässigen maximalen Gebäudehöhe um 0,33m

Gebäudehöhe +26,05m Aufzug/Treppenhaus (entspr. 542,24m ü.NN > 538,21m üNN, ca. 20,55m über best. Gelände (+5,50m) > 18m ü. Gelände)

Überschreitung der zulässigen maximalen Gebäudehöhe um 4,03m

Gebäudehöhe +25,95m Fruchttanks (entspr. 542,14m ü.NN > 538,21m ü.NN

Überschreitung der zulässigen maximalen Gebäudehöhe um 3,93m

Gebäudehöhe +24,14m Anbindung EHB-Tunnel (entspr. 540,33m üNN > 538,21m üNN,

ca. 18,64m über best. Gelände > 18m ü. Gelände)

Überschreitung der zulässigen maximalen Gebäudehöhe um 2,12m

Begründung des Planfertigers:

Infolge von veränderten Anforderungen und geänderten Betriebsabläufen werden Umbaumaßnahmen erforderlich. Die bestehende Halle wird entkernt, es entstehen zwei bzw. drei Ebenen, die Tragkonstruktion wird neugestaltet und nach aktuellen Anforderungen bemessen. Daraus resultiert eine Vergrößerung der Gebäudehöhe sowie

partielle Erhöhungen durch Aufzug/Treppenhaus, Fruchttanks und Anbindung an den EHB-Tunnel.

Folgende Befreiungen aus dem Bebauungsplan Nr. A34 „Gewerbegebiet Aretsried“ werden benötigt:

Planzeichnung

hier: Baufenster/zu bebauender Bereich

vorhanden:

Überschreitung des Baufensters um 546,81m² bzw. 24,40m/20,50m und 6,795m/9,79m

s. Planzeichnung

Begründung des Planfertigers:

Aus Gründen der Betriebsabläufe wird an das Gebäude 11 Richtung Süden angebaut (Neubau Glashandling), entgegen dem ursprünglichen Betriebskonzept der Fa. Müller Milch von 1995. Der Anbau ist deshalb nicht deckungsgleich.

Stellungnahme der Verwaltung:

Gegen den Um- und Neubau werden keine Bedenken erhoben, sofern die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen – welche im Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das Landratsamt Augsburg zu prüfen sind – eingehalten werden.

Da zugleich die Verfahrensdurchführung nach § 16 Abs. 2 BISchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt wurde, wird der Markt Fischach um Stellungnahme gebeten, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BISchG genannten Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter) nicht zu befürchten sind.

Marktbaumeister Rindle erläutert, dass die Gestaltung der Schallschutzwand gegenwärtig noch nicht abschließend geklärt ist. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Antragsteller.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt seine gemeindliche Zustimmung nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Umbau des Hochregallagers zur Produktion und Neubau eines Glasaußenlagers.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. A 17 neu „Gewerbegebiet Aretsried“ wird – wie folgt – befreit:

- Die Gebäudehöhe darf wie geplant überschritten werden.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. A 34 „Gewerbegebiet Aretsried“ wird – wie folgt – befreit:

- Die Baugrenze darf wie geplant überschritten werden.

Da das geplante Vorhaben im Geltungsbereich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. A17 neu „Gewerbegebiet Aretsried“ sowie Nr. A34 „Aretsried“ liegt, sieht der Markt Fischach zu dem vorliegenden Bauvorhaben – vorbehaltlich der Entscheidung bzw. Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde – keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

3. Antrag der Gemeinde Walkertshofen auf Anschlussnahme der gemeindlichen Abwässer an die Kläranlage der Marktgemeinde Fischach

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Wie dem Marktgemeinderat bereits bekannt ist, haben seit Längerem zwischen dem Markt Fischach, der Gemeinde Walkertshofen und auch der Gemeinde Langenneufnach Gespräche über einen möglichen Anschluss der gemeindlichen Abwässer der Gemeinde Walkertshofen an die Kläranlage Fischach stattgefunden. In der Gemeinderatssitzung vom 21.05.2024 hat die Gemeinde Langenneufnach auf Antrag der Gemeinde Walkertshofen nun einer Durchleitung der Abwässer der Gemeinde Walkertshofen durch das Kanalsystem der Gemeinde Langenneufnach vorbehaltlich der Einigung über eine Durchleitungsgebühr zugestimmt. Die Gemeinde Walkertshofen hat deshalb mit Schreiben vom 22.05.2024 einen Antrag auf Anschluss an die Kläranlage Fischach für 12.000 EWG gestellt.

Wie sich aus der Studie des Ing-Büros Steinbacher ergibt, ist die beantragte Anschlussnahme an die Kläranlage Fischach technisch grundsätzlich möglich. Insbesondere auch reicht – nach derzeitigem Stand – die Kapazität der Kläranlage Fischach hierfür aus, zumal nach Stellungnahme des Ing.-Büros Steinbacher eine Erhöhung von derzeit 14.000 EWG auf 16.000 EWG jederzeit möglich ist, und zudem die Fa. Müller-Milch eine Einleitung der häuslich anfallenden Abwässer am Standort Aretsried in die gemeindliche Kläranlage nicht mehr beabsichtigt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach stimmt einer Anschlussnahme der Gemeinde Walkertshofen an die Kläranlage Fischach dem Grunde nach zu. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit der Gemeinde Walkertshofen (und soweit notwendig auch der Gemeinde Langenneufnach und Mickhausen) Verhandlungen über die Modalitäten einer solchen Anschlussnahme in technischer und finanzieller Hinsicht mit dem Ziel des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung aufzunehmen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen erfolgt eine endgültige Entscheidung und Beschlussfassung des Marktgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

4. Bestellung von Frau Kathrin Reif zur Kassenleiterin und Widerruf der Bestellung von Herrn Alexander Schauer zum Kassenleiter-

Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Herr Alexander Schauer wurde in der Sitzung vom 07.09.2021 vom Marktgemeinderat zum Kassenleiter bestellt. Da er nun die Bauverwaltung versetzt und die Kassenleitung von Frau Kathrin Reif übernommen wurde, muss die Bestellung von Herrn Schauer widerrufen und Frau Reif zur Kassenleiterin bestellt werden.

Die Stellvertretung übernimmt weiterhin Frau Marianne Langhans.

Anlässlich der Übergabe wurde eine Kassenprüfung durchgeführt.

Beschluss:

Die Bestellung von Herrn Alexander zum Kassenleiter wird widerrufen.

Der Marktgemeinderat bestellt Frau Kathrin Reif zur Kassenleiterin und Frau Marianne Langhans zur Stellvertreterin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

5. Haushalt 2024 - Genehmigung durch das Landratsamt Augsburg- Information über das Prüfungsergebnis

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 07.05.2024 den Haushalt 2024 beschlossen.

Mit Schreiben vom 16.05.2024 hat das Landratsamt Augsburg den Haushalt 2024 genehmigt.

Die Genehmigung enthält die Auflage, das Prüfungsergebnis dem Marktgemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

Anschließend erläutert Bürgermeister Ziegelmeier das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung.

6. Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass die Informationsveranstaltung zur Staudenbahn am Mittwoch in der Staudenlandhalle stattfindet.

Marktbaumeister Rindle zeigt einige Bilder von Schäden anlässlich des Hochwassers.

Wegen des Schadens an der Straße zwischen der Staatsstraße und Reitenbuch ist Bürgermeister Ziegelmeier bereits im Gespräch mit dem Amt für ländliche Entwicklung.

Marktbaumeister Rindle weist darauf hin, dass der Steg in Wollmetshofen gesperrt wird.

Marktgemeinderätin Penzhorn lädt die Mitglieder des Marktgemeinderates zu einer Betriebsführung bei der Molkerei Müller ein.

Marktgemeinderat Thoma bedankt sich im Namen des Musikvereins Fischach für die Unterstützung beim Fischacher Volksfest.

Bürgermeister Ziegelmeier bedankt sich bei den Ortsverbänden der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Durchführung der Feier zu „75 Jahre Grundgesetz“ am Marktsonntag.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:30 Uhr die öffentliche 8. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.