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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 31/2023
Fischach
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Umtausch von Führerscheinen

Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine schreiben die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor.

Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen, damit nicht alle Antragsteller auf einmal kommen.

+++ ACHTUNG +++ Um die Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments bestmöglich auszunutzen, sollte der Antrag erst sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist gestellt werden. +++ ACHTUNG +++

HINWEIS: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der unten genannten Frist ist der alte Führerschein (Dokument) ungültig!

Hier die geplanten Umtauschfristen:

Führerscheine bis 1998


Führerscheine ab 1999


Alle Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen regelmäßig 15 Jahre nach Ausstellungsdatum umgetauscht werden.

Welche Unterlagen werden für die Umstellung benötigt:

  • Antrag auf Umstellung in einen EU-Scheckkartenführerschein (erhältlich bei der Marktgemeinde Fischach – Einwohnermeldeamt)
  • Ein biometrisches Passbild
  • Eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
  • Eine Unterschrift für den neuen Scheckkartenführerschein