Wie bereits mehrfach berichtet, führt der Landkreis Augsburg im Zeitraum vom 03.08.2026 bis mind. 29.08.2026 als Straßenbaulastträger der „Hauptstraße“ Fischach Sanierungsarbeiten durch.
In diesem Zeitraum erfolgen neben mehreren vorsorglich eingelegten Querungen für das Stromnetz der LEW, den abschließenden Arbeiten am Wasser- und Kanalnetz durch den Markt Fischach, hauptsächlich Arbeiten am Straßenbelag der Straße durch den Landkreis Augsburg.
Es wird die Asphaltdeckschicht (ca. 4-5cm) auf der kompletten Sanierungstrecke entfernt, in Teilbereichen, die vom Baulastträger festlegt werden, wird der gesamte Deckenbereich mit Unterbau erneuert.
Mit diesen Arbeiten wird auch die Wasserführung der Straße teilweise erneuert, hauptsächlich in Bereichen, in denen in der Vergangenheit durch Senken Wasser stehen geblieben ist. Weiter werden defekte Straßensinkkästen getauscht und der Oberbelag der Straße komplett erneuert.
Begleitend hierzu erfolgt noch die Teilsanierung der Gehwege, sowie die Herstellung von zusätzlichen Absenkungen durch den Markt Fischach.
Direkte Anwohner an der Hauptstraße werden so weit als möglich ihre Anwesen anfahren können. Sollte die Zufahrtsmöglichkeit in Abschnitten tageweise nicht möglich sein, werden die betroffenen Anwohner durch die ausführende Fa. LS-Bau, Thannhausen informiert. Ein Parken entlang der Hauptstraße ist nicht möglich.
Das Rathaus ist in dieser Zeit fußläufig erreichbar. Die örtlichen Geschäfte und Gewerbetreibenden sind im Rahmen des freien Anliegerverkehrs über die Hauptstraße und ggfs. die östlich der Hauptstraße liegenden Wohnstraßen erreichbar.
Von Seiten des Landkreises Augsburg gibt es aktuell noch keine Festlegung über die Verlegung der Bushaltestelle vor dem Rathaus bzw. über Sammelplätze für die Bereitstellung der Müllbehältnisse. Sobald dem Markt Fischach hierrüber Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen bzw. werden die betroffenen Anlieger direkt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb informiert werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die mit dieser unabdingbar notwendigen Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten, Einschränkungen und Behinderungen während der Bauzeit.