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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 35/2022
Fischach
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Wort der Woche

23. Sonntag im Jahreskreis

In jener Zeit begleiten viele Menschen Jesus; da wandte er sich an sie und sagte: Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein. (Lk14,25-26)

Pfarrsekretärin Frau Beate Aubele

Telefon: 08236 1834

pg.fischach@bistum-augsburg.de

Das Pfarrbüro ist unter Beachtung des Hygieneschutzkonzeptes der Diözese Augsburg zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Freitag 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Kirchgeld 2022

wir bitten alle Pfarrangehörigen über 18 Jahre um das jähhrliche Kirchgeld von 1,50 €

Möglichkeiten der Abgabe:

im Pfarramt (Briefkasten)

oder per Banküberweisung

Pfarrei: IBAN:

Aretsried DE09 7206 9220 0002 5503 42

Fischach DE83 7206 9220 0002 5115 68

Siegertshofen DE57 7206 9220 0002 5328 91

Willmatshofen DE49 7315 0000 0380 5949 94

Wollmetshofen DE64 7206 9220 0002 5609 92

Das jährliche Kirchgeld ist nach Art. 1 des Kirchensteuergesetzes eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt der örtlichen Kirchenstiftung zu.

Während die Kirchensteuer für die Bedürfnisse des gesamten Bistums bestimmt ist, wird das Kirchgeld für die Ausgaben unserer Pfarrkirche verwendet.