1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 7. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.
1 | Protokollgenehmigungen des öffentlichen Teils der 6. MGR-Sitzung vom 13.05.2025 und des öffentlichen Teils der 3. BUA-Sitzung vom 03.06.2025 |
Sachverhalt:
Der öffentliche Teil der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 13.05.2025 und der öffentliche Teil der 3. Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.06.2025 wurden per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 6. Marktgemeinderatssitzung vom 13.05.2025 und den öffentlichen Teil der 3. Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.06.2025.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
| 2 | Bauanträge |
| 2.1 | Antrag-Nr. 27/2025; Errichtung Wintergarten Bauort: Fischach, Am Ährenfeld 3 Grundstück Flur-Nr. 1290 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Bauherren planen die Errichtung eines Wintergartens mit 29,15 qm. Dieser misst 8,30 m auf 3,80 m und ist mit einem Flach- oder Pultdach vorgesehen. Ein genauer Schnitt mit Dachneigung liegt dem Markt Fischach aktuell nicht vor, da die gemeindliche Beteiligung durch das LRA stattgefunden hat, bevor die vollständigen Unterlagen eingegangen sind. Dies dient zur Wahrung der Genehmigungsfiktion des LRA, da die fehlenden Unterlagen keine gemeindlichen Satzungen berühren und somit eine direkte Beteiligung stattfinden konnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich hierbei um einen einfachen Wintergarten, wie es häufiger in den Baugebieten vorzufinden ist. Es bestehen daher keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung eines Wintergartens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
2.2 | Antrag-Nr. 30/2025; Errichtung eines Solarzaunes mit einer Gesamthöhe von 2,10 m Bauort: Fischach, Am Ährenfeld 3 Grundstück Flur-Nr. 1290 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Antragsteller planen einen Doppelstabmattenzaun mit einer Gesamthöhe inklusive Sockel von 2,10 m entlang der Grundstücksgrenze vor zum Gehweg.
Die Bauherrschaft benötigt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung:
Höhe des Zaunes und Sockels
Gemäß der Einfriedungssatzung dürfen Zäune entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eine Gesamthöhe inklusive Sockel von 1,20 m nicht überschreiten. Sockel dürfen höchstens mit 20 cm ausgeführt werden. Der Sockel wurde als Stützmauer beim Bauantrag der Garagen bereits genehmigt.
Begründung des Planfertigers:
Höhe
Sockel
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Marktverwaltung sind keine vergleichbaren Fälle mit Solarpanelen im Gemeindegebiet bekannt. Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren eine Linie eingeschlagen von max. 1,70 m im Median für Sichtschutzzäune.
Im Anschluss ergibt sich eine Diskussion über die Gesamthöhe des Zaunes und dem Einbau von Solarpanelen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung eines 2,10 m hohen Doppelstabmattenzaunes mit Solarpanelen.
Von den Fesetzsetzungen der Einfriedungssatzung erfolgt folgende Befreiung:
• Der Doppelstabmattenzaun darf mit 2,10 m Gesamthöhe ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 11
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Einbau von Solarpanelen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 11
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung eines 1,70 m hohen Stabmattenzaunes ohne Solarpanele.
Von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung erfolgt folgende Befreiung:
• Der Doppelstabmattenzaun darf mit 1,70 m Gesamthöhe ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 3
3 | Bekanntmachungen, Anträge, Anfragen, Sonstiges |
Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass der Landkreis Augsburg die Vereinbarung über die Mitbeförderungen der Schülerinnen und Schüler aus Fischach zum Gymnasium Diedorf zum Schuljahr 2025/2026 gekündigt hat.
Bürgermeister Ziegelmeier informiert das Gremium darüber, dass die Förderung für den Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängert wurde.
Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass das Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 23.05.2025 mitgeteilt hat, dass die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Anschließend berichtet er das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes.
Marktgemeinderat Schubert spricht zum wiederholten Male den Zugang zum Mehrgenerationenplatz während der Badesaison an. Bürgermeister Ziegelmeier entgegnet, dass demnächst eine Badbesprechung stattfindet, in dem dieser und noch weitere Punkte (Jahreskarten, Schließung der Kneippanlage) besprochen werden.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:00 Uhr die öffentliche 7. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.