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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 37/2024
Gemeinsamer Teil
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

1. Warum wurde die Wertstofftonne im Landkreis Augsburg eingeführt?

Die Wertstofftonne ersetzt den Gelben Sack und zusätzlich können Gegenstände aus Metall und Kunststoff haushaltsnah entsorgt werden. Mit Einführung der Tonne werden jährlich 5,4 Millionen Gelber Säcke eingespart. Die Tonne bietet den Müllwerkern bessere arbeitsmedizinische Bedingungen, da sie sich nicht mehr ständig bücken müssen. Durch die Miterfassung von Gegenständen aus Metall und Kunststoff werden Individualfahrten zum Wertstoffhof reduziert.

2. In welchen Größen gibt es die Wertstofftonne?

Die Wertstofftonne ist als 240 l-Wertstofftonne oder 1.100 l-Wertstoffcontainer (nur für Wohnanlagen und anspruchsberechtigte Gewerbebetriebe) erhältlich.

3. Wie oft wird die Wertstofftonne geleert?

Die Wertstofftonne wird 14-täglich geleert.

4. Wann werden die neuen Wertstofftonnen aufgestellt?

Die Aufstellung der neuen Wertstofftonnen erfolgt ab 04.11.2024 im gesamten Landkreis und wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Leerungen erfolgen erst ab Januar 2025. Vorher bereitstehende Tonnen werden nicht geleert. Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender und in der AbfallApp hinterlegt.

5. Werden gefüllte Säcke oder Gegenstände, die am Abfuhrtag neben der Wertstofftonne stehen, mitgenommen?

Nein, es werden nur Wertstofftonnen und Wertstoffcontainer entleert.

6. Kann ich noch vorhandene Gelbe Säcke zum Vorsortieren nutzen und diese gefüllt in die Tonnen geben?

Ja, aber bedenken Sie, dass mehr in die Wertstofftonne passt, wenn Sie die Abfälle lose hineingeben, da dann nicht so viele Hohlräume entstehen.

7. Kann ich mich von der Wertstofftonne befreien lassen?

Grundsätzlich nicht. Auch die Wertstofftonne unterliegt ab dem 01.01.2025 per kommunaler Abfallsatzung dem Anschluss- und Benutzungszwang (§ 13 a Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung). Warum? Weil der Gesetzgeber die Trennung von Kunststoff und Metall für alle Haushalte rechtlich einfordert (KrWG/VerpackG). Außerdem haben die Verbraucher beim Kauf von Waren für die Verkaufsverpackungen ein Lizenzentgelt (z.B. Grüner Punkt) bezahlt, wodurch die Abfuhr und Verwertung dieser Abfälle finanziert wird.

Beachten Sie bitte Punkt 8 zur Nachbartonnenregelung.

8. Nachbartonnenregelung

Zwei nebeneinanderliegende oder direkt gegenüber liegende Grundstücke können eine Wertstofftonne zusammen nutzen. Eine Beantragung ist über das Online-Bürgerportal (Zugangsdaten finden Sie im Anschreiben zur Wertstofftonne) oder schriftlich per Antragsformular möglich.