1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 7. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.
Öffentliche Sitzung
1 Protokollgenehmigungen des öffentlichen Teils der 6. MGR-Sitzung vom 30.05.2023 und des öffentlichen Teils der 1. BUA-Sitzung vom 09.05.2023
Sachverhalt:
Der öffentliche Teil der 6. MGR-Sitzung vom 30.05.2023 und der öffentliche Teil der 1. BUA-Sitzung vom 09.05.2023 wurden per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 6. MGR-Sitzung vom 30.05.2023 und den öffentlichen Teil der 1. BUA-Sitzung vom 09.05.2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
2 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hungerberg Süd" im OT Willmatshofen
- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
- Billigungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung nach §§ 4 a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
BGM Ziegelmeier begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Arslanoglu vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß.
In der Zeit vom 27.02.2023 bis 06.04.2023 wurde für das gegenständliche Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Zeitgleich hat das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen samt den dazugehörenden vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß erarbeiteten Abwägungen bzw. Würdigungen sind der angefügten Anlage zu entnehmen.
Hier sind auch die einzelnen Abstimmungen des Marktgemeinderates zu den jeweiligen Abwägungen bzw. Würdigungen zu den vorgebrachten Stellungnahmen vermerkt.
Hierzu bemerkt Bürgermeister Ziegelmeier, dass fast alle Anlieger des aufzuplanenden Grundstücks Ihre Bedenken in sachlicher Form vorgebracht hätten. Soweit jedoch eine Bürgerin in Ihrer Stellungnahme sich zu einer Erklärung verstiegen habe, dass die Bebauungsplanänderung eine Sanierung der gemeindlichen Finanzlage auf Kosten der Kinder darstellen würde, stelle dies ein rein populistisches, von keinerlei Sachkenntnis geprägtes Vorbringen dar. Tatsächlich nämlich würden sich die Aufwendungen der Gemeinde (vor Zuschüssen) für die Kindergärten und die Schule, also für frühkindliche Erziehung und Bildung auch in diesem Jahr trotz der mehr als angespannten Haushaltslage auf über 4 Mio. € belaufen. Zudem unterhalte der Markt im gesamten Gemeindegebiet insgesamt 12 Spielplätze, davon alleine 3 in Willmatshofen, ein 4. Spielplatz in diesem Ortsteil und damit der 13. insgesamt im Gemeindegebiet sei konkret in Planung. Der Markt habe zudem mit dem Naturfreibad, dem Mehrgenerationenspielplatz am Naturfreibad Freizeiteinrichtungen mit einem ganz erheblichen Kostenaufwand auch für Kinder geschaffen und unterhalte zudem in fast jedem Ortsteil Sport- und Bolzplätze. Tatsächlich also sei dieses Vorbringen völlig daneben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteilung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und den dazu vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß erarbeiteten Würdigungen und Abwägungsvorschlägen. Auf die angefügte Anlage wird verwiesen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ in der Fassung vom 20.06.2023 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt das erneute Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der erneuten Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt und wird auf 3 Wochen festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
3 Überarbeitung des Haushaltes 2023
- Information, Beratung und nochmalige Beschlussfassung über Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hatte in der Sitzung vom 25.04.2023 den Haushalt 2023 beschlossen. Nachdem das Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 15.05.2023 mitgeteilt hatte, dass der Haushalt in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist, erfolgte in der Marktgemeinderatssitzung am 30.05.2023 eine nochmalige Überarbeitung.
Bürgermeister Ziegelmeier weist darauf hin, dass seit Januar 2023 bis dato mittlerweile 42 Gewerbesteuerrückforderungsbescheide beim Markt Fischach eingegangen sind. Bei der Überarbeitung des Haushalts konnten im Verwaltungshaushalt die Personalkosten um 127.500 € reduziert werden. Ebenfalls wurden der Zuschuss für die Musikschule Stauden auf 25.000 €, der Vereinsfond für 2023 auf 14.500 € und der Zuschuss für den TSV Fischach auf 5.000 € reduziert. Beim Amt für Ländliche Entwicklung konnte Bürgermeister Ziegelmeier erreichen, dass die Eigenbeteiligung in Höhe von 23.000 € beim Flurneuordnungsverfahren Reitenbuch III für dieses Jahr ausgesetzt werden kann. Weiter wurde der gesamte Verwaltungshaushalt nochmals durchleuchtet und die Ansätze angepasst.
Im Vermögenshaushalt mussten die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung der Ortsmitte (Rathaus und Bürgerhaus) gestrichen werden, da diese ebenfalls laut Schreiben des Landratsamtes aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation nicht genehmigt werden können. Der Vermögenshaushalt wurde ebenfalls überarbeitet und die Ansätze angepasst bzw. verschiedene Maßnahmen wurden verschoben. Dies betrifft die Ortsmitte, den Anbau des Feuerwehrhauses in Fischach, den Wasserspielplatz, den Kindergarten Fischach, den Umbau im Naturfreibad, das Baugebiet nördlich der Hochfeldstraße, den Hochwasserschutz, den Kanal in Aretsried, das Drosselbauwerk und die Friedhöfe. Bei den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen wurde der Ansatz auf 1,97 Mio. € erhöht.
Entsprechend der dringenden Empfehlung der Rechtsaufsicht musste sich der Marktgemeinderat auch für eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 380 v.H. ausgesprochen.
Laut Bürgermeister Ziegelmeier handelt es sich bei den Kürzungen der freiwilligen Leistungen und der Erhöhung der Hebesätze um eine schmerzvolle Entscheidung des Marktgemeinderates. Aufgrund der Haushaltslage ist dies jedoch erforderlich und leider nicht vermeidbar.
Anschließend erläuterte Kämmerer Thoma die Haushaltssatzung 2023, die im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 12.702.587 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 6.852.088 € festgesetzt wird, sodass sich ein Gesamtvolumen von 19.554.675 € ergibt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 2.127.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 380 v.H. (bisher 330 v.H.)
Grundsteuer B 380 v.H. (bisher 350 v.H.)
Gewerbesteuer 330 v.H. (unverändert)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
Der Stellenplan für den Markt Fischach beinhaltet 1 Beamten, 42 tariflich Beschäftigte und 2 Auszubildende.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt für das Jahr 2023 wie vorgetragen die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, den Stellenplan und den Finanzplan 2024 bis 2026.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
4 Bauanträge
4.1 Antrag-Nr. 23/2023
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Bauort: Wollmetshofen, Forsthausstr. 7
Grundstück Flur-Nr. 269/4 der Gemarkung Wollmetshofen
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Bauherren planen ein Einfamilienhaus mit den Maßen 9,34 m auf 11,84 m und einem südlichen Erker mit 4,34 m auf 1,29 m. Das Gebäude erreicht eine Firsthöhe von 8,27 m und enthält zwei Vollgeschosse.
Die freistehende Doppelgarage im nördlichen Bereich des Grundstückes ist mit 7,00 m auf 6,00 m geplant.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage unter der folgenden Auflage:
Die Entwässerung ist mit der Marktverwaltung abzustimmen. Ein Regenrückhalt wird empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
5 Abschluss des Kooperationsvertrages zur Gründung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung Stauden
- Information, Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Wie bereits im Marktgemeinderat mehrfach diskutiert und auch so beschlossen, sind die Mitgliedsgemeinden der Regionalentwicklung Stauden - RES e.V. übereingekommen, die Regionalentwicklung Stauden in eine Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung Stauden überzuführen. Zum Zweck der Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft hat am 06.06.2023 ein Treffen aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Gemeinden hier im Rathaus Fischach stattgefunden. Ergebnis dieses Treffens war, dass sämtliche anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dem Grunde nach dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zugestimmt haben, dessen Inhalt sich aus der beigefügten Anlage ergibt.
Wie hieraus zu entnehmen ist, soll nach einstimmigem Beschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zukünftiger Vorsitzender der AG der 1. Bürgermeister der Nachbargemeinde Langenneufnach werden. Sitz der AG soll der Markt Fischach sein, der wie bisher auch bereits bei der RES so gehandhabt, auch die Geschäfte der AG führen soll. Was die Kostenverteilung betrifft, so richtet sich diese gem. § 9 Abs. 2 des Vertrages nach der Einwohnerzahl der jeweils beteiligten Gemeinden, wobei sich bei der Stadt Bobingen, der Gemeinde Ettringen, der Gemeinde Großaitingen und der Stadt Schwabmünchen sich die Kostenverteilung lediglich bemisst nach der Einwohnerzahl der bislang auch der RES angehörigen Ortsteile. Noch nicht endgültig abgeklärt ist das in § 4 Abs. 3 des Vertrages normierte Einstimmigkeitsprinzip. Hier soll noch eine Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung erfolgen, da nach Auffassung der bei der Sitzung anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch eine Regelung nach dem Mehrheitsprinzip in Betracht zu ziehen ist.
Marktgemeinderätin Penzhorn schlägt vor, dass im § 2 auch die Erzeugung von erneuerbarer Energie aufgenommen werden sollte.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach stimmt dem Kooperationsvertrag in der vorliegenden Form dem Grunde nach unter dem Vorbehalt der Abklärung der Regelung in § 4 Abs. 3 zu.
Im § 2 wird die Erzeugung von erneuerbarer Energie mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
6 Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges
Bürgermeister Ziegelmeier spricht den Zeitungsartikel in der Augsburger Allgemeinen über die vorgesehene Flüchtlingsunterkunft in Lehnersberg an. Er teilt den Unmut der Nachbarn ausdrücklich und hat sich deshalb, wie auch ganz allgemein wegen der Flüchtlingsproblematik bereits schriftlich an das Landratsamt Augsburg gewandt. Soweit in dem Artikel zu lesen war, dass die Gemeinde vorab informiert worden sei, ist dies schlichtweg unrichtig, da die Gemeinde eine Information erst nach abgeschlossenem Mietvertrag erhalten habe. Im Übrigen auch sei zu berücksichtigen, dass es einen Helferkreis Asyl in der bisherigen Form nicht mehr geben würde, und auch die ehrenamtlichen Helfer der Tafel die Grenzen der Belastbarkeit erreicht hätten.
Auf Nachfrage von 2. Bürgermeister Menner entgegnet Bürgermeister Ziegelmeier, dass derzeit inklusive der Flüchtlinge aus der Ukraine insgesamt ca. 130 Flüchtlinge in Fischach untergebracht seien. Bei der Anmietung eines in privater Hand befindlichen Gebäudes werde die Gemeinde nur baurechtlich beteiligt.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:35 Uhr die öffentliche 7. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.