1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 8. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.
| 1 | Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 7. MGR-Sitzung vom 20.06.2023 |
Sachverhalt:
Der öffentliche Teil der 7. MGR-Sitzung vom 20.06.2023 wurde per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 7. MGR-Sitzung vom 20.06.2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 2 | Bauanträge |
| 2.1 | Antrag-Nr. 24/2023; Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrgenerationenhaus bestehend aus 7 Einheiten für "Außenbetreutes Wohnen" Bauort: Fischach, Poststr. 8 und 8a Grundstück Flur-Nr. 9/3 und 9/4 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Der Bauherr plant das Wohn- und Geschäftshaus umzubauen in ein Mehrgenerationenhaus. Aus der bisherigen Ladenfläche des Erdgeschosses und der Wohneinheit des Ober- und Dachgeschosses sollen sieben Einheiten für „außenbetreutes Wohnen“ entstehen, welche an die bestehende Betreuungseinrichtung angegliedert werden sollen.
Im Erdgeschoss werden vier Wohnungen geschaffen zwischen 30 und 47 qm, während im Obergeschoss noch zwei Wohnungen mit 87 qm und 63 qm und eine Wohnung im Dachgeschoss mit 71 qm geschaffen werden. Bisher gehörten zu dem Anwesen zwei nachgewiesene Stellplätze durch die Bestandsgarage, sowie zwei abgelöste Stellplätze aus dem Jahr 1997. Zusätzlich werden in der neuen Planung zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Insgesamt stehen somit sechs Stellplätze rechnerisch zur Verfügung. Gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung wären je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen, sowie zwei Fahrradstellplätze je Wohneinheit. Fahrradstellplätze wurden in den Plänen nicht gekennzeichnet.
Von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung werden nachfolgende Befreiungen beantragt:
Anzahl der Stellplätze
Gemäß §3 Abs. 4 der Stellplatzsatzung sind je Wohneinheit zwei Stellplätze vorgeschrieben.
Begründung des Planfertigers:
Die Wohnungen sind für Familien, welche nach einer stationären Betreuungsmaßnahme nur schwer bezahlbaren Wohnraum finden. Um den Erfolg der stationären Betreuungsmaßnahme zu sichern, sollen die Familien für eine Übergangszeit dort einziehen. Die dort zukünftig lebenden Familien haben nachweislich keine Kraftfahrzeuge, da ihnen hierfür schlichtweg die finanziellen Mittel fehlen. Sollte sich die Nutzung des Anwesens zukünftig ändern, wird dem entsprechenden Zweck nach den erforderlichen Stellplätzen nachgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bis auf die fehlenden Fahrradstellplätze, bestehen keine städtebaulichen noch sonstige Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Nutzungsänderung des Wohn und Geschäftshauses in ein Mehrgenerationenhaus, bestehend aus sieben Wohneinheiten für „außenbetreutes Wohnen“ unter den Auflagen:
Von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung wird folgende Befreiung erteilt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
| 2.2 | Antrag-Nr. 25/2023; Abbruch der Garagen und Rückbau des Dachgeschosses des best. Zweifamilienhauses. Aufstockung eines neuen Dachgeschosses sowie Anbau eines Wohngebäudes an das best. Haus mit zwei Wohneinheiten und Errichtung eines Carports. Bauort: Fischach, Lindenstr. 1 Grundstück Flur-Nr. 951 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt innerorts und ist somit nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Der Bauherr plant den Abbruch der bestehenden Garagen sowie den Rückbau des ungenutzten Dachgeschosses des bestehenden Zweifamilienhauses. Anschließend soll ein neues Dachgeschoss mit einer Wohneinheit errichtet werden, sowie ein Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten an das bestehende Haus. Der Anbau soll mit den Maßen 10,99 m auf 6,22 m und einem nördlichen Balkon mit 4,3 qm errichtet werden. Durch das neue Dachgeschoss wird eine Firsthöhe von 9,91 m erreicht, was einer Erhöhung von ca. 1,20 m entspricht.
Insgesamt kommen somit zu den beiden vorhanden Wohnungen noch drei hinzu. Der Antragsteller weist dabei insgesamt 12 Stellplätze nach, wovon zwei nur für Besucher sind. Die Fahrradstellplätze werden ebenfalls vollständig nachgewiesen.
Die Regenentwässerung erfolgt über eine 10 cbm große Zisterne in Verbindung mit einem Sickerschacht. Dies wurde mit dem Bauherrn in einem ersten Vorgespräch vereinbart.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Situierung des Carports führt zu einer Gesamtlänge der Zufahrt von ca. 18 m. Zudem weisen die Carportpfosten nur einen geringen Abstand zur Grenze auf von 0,38 m. Ansonsten bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Abbruch der bestehenden Garage und Rückbau des Dachgeschosses des Zweifamilienhauses und zur Aufstockung durch ein neues Dachgeschoss, sowie den Anbau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und der Errichtung eines Carports unter den Auflagen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 2.3 | Antrag-Nr. 26/2023; Anbau eines Milchviehlaufstalles an den bestehenden Milchviehlaufstall Bauort: Reitenbuch, Sonnenstr. 3 Grundstück Flur-Nr. 3, 4 und 115 der Gemarkung Reitenbuch |
Sachverhalt:
Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Bauherren planen die Vergrößerung des aktuellen Milchviehlaufstalls. Hierfür werden mehrere Gebäude teilweise bis ganz abgerissen. Die Erweiterung ist südlich über das alte Gebäude hinausragend und somit nochmal 5 m breiter als das Bestandsgebäude. Insgesamt kommt der Anbau auf die Maße 36 m auf 18 m.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Anbau eines Milchviehlaufstalls an den bestehenden Milchviehlaufstalls.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 3 | Antrag der Kindertagesstätte St. Vitus auf Zustimmung zur Unterschreitung des Anstellungsschlüssels für das Kindergartenjahr 2023/2024 - Information, Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Vom Markt Fischach ist derzeit beim Kindergarten St. Michael, Fischach und der Kindertagesstätte St. Vitus, Willmatshofen als Mindest-Anstellungsschlüssel der Wert von 9,5 festgelegt. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass der Anstellungsschlüssel von 9,5 für die beiden Kindergärten jeweils in der Zeit von September bis Dezember unterschritten werden darf.
Die Kindertagesstätte St. Vitus hat nun mit Schreiben vom 05.07.2023 für die Außenstelle Reitenbuch und die Kindertagesstätte St. Vitus die Unterschreitung des Anstellungsschlüssels für das Kindergartenjahr 2023/2024 mit der folgenden Begründung beantragt:
Da das Team sehr jung ist, kann eine Mitarbeiterin sehr schnell ins Beschäftigungsverbot gelangen (Schwangerschaften) und aufgrund des Fachkräftemangels ist eine Personaleinstellung unter dem Kita-Jahr fast unmöglich.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Unterschreitung des Anstellungsschlüssels für die Kindertagesstätte St. Vitus und der Außenstelle Reitenbuch für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 4 | Bauleitplanung der Gemeinde Großaitingen; 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung des Marktes Fischach als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Sachverhalt:
Mit Mail vom 12.06.2023 übermittelte das Büro OPLA, Augsburg im Auftrag der Gemeinde Großaitingen die Unterlagen zum genannten Bauleitplanverfahren.
Der Markt Fischach wird als Nachbargemeinde am Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft.
Das Bauleitplanverfahren hat auf den Markt Fischach keine Auswirkungen, so dass seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Kenntnis von der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großaitingen.
Durch das Bauleitplanverfahren wird die Planungshoheit des Marktes Fischach nicht berührt, sodass keine Einwendungen bzw. Anregungen vorgebracht wurden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 5 | Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges |
Bürgermeister Ziegelmeier informiert das Gremium darüber, dass das Landratsamt Augsburg mit Schreiben vom 07.07.2023 den Haushalt 2023 genehmigt hat. Anschließend erläutert er das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das Landratsamt Augsburg.
Bürgermeister Ziegelmeier bedankt sich bei den Feuerwehren der Marktgemeinde Fischach für ihren Einsatz bei dem Sturm in den vergangenen Tagen.
Ebenfalls bedankt sich Bürgermeister Ziegelmeier bei den Organisatoren und den Spendern für das Kinderfest und das Abendschwimmen im Naturfreibad Fischach.
Marktgemeinderätin Linke spricht die Parksituation in der Scheppacher Straße an. Bürgermeister Ziegelmeier bemerkt, dass hier bereits Gespräche mit der Polizeiinspektion Zusmarshausen geführt werden.
2. Bürgermeister Menner berichtet, dass durch den Sturm in Heimberg eine Telefonleitung beschädigt wurde. Laut Bürgermeister Ziegelmeier wurde hier die Telekom bereits informiert.
Marktgemeinderätin Disse-Reidel berichtet, dass am 15.08.2023 der diesjährige Radlertag wieder stattfindet.
Herr Ludwig Galler regt an, dass der Fischwagen am Mittwochabend eventuell auf dem Parkplatz stehen sollte.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:25 Uhr die öffentliche 8. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.