Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine schreiben die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend den Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor.
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Hinweis: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der unten genannten Frist ist der alte Führerschein (Dokument) ungültig!
Hier die geplanten Umtauschfristen
Führerscheine bis 1998
Geburtsjahr vor 1953 Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
Geburtsjahr 1953 bis 1980 müssen bereits umgestellt sein
Sollte dies noch nicht erfolgt sein, ist die Umstellung zeitnah vorzunehmen
Kartenführerscheine ab 1999
Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
Welche Unterlagen werden für die Umstellung benötigt:
Eine Unterschrift für den neuen Scheckkartenführerschein