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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2026
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 11. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1. Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 8. MGR-Sitzung vom 22.07.2025 und des öffentlichen Teils der 10. MGR-Sitzung vom 30.09.2025

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 8. Marktgemeinderatssitzung vom 22.07.2025 und der öffentliche Teil der 10. Marktgemeinderatssitzung vom 30.09.2025 wurden per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Marktgemeinderat Linderl hat mit Schreiben vom 17.10.2025 mitgeteilt, dass das Protokoll der Marktgemeinderatssitzung vom 30.09.2025 bei TOP 2 wie folgt ergänzt werden soll:

„Er weist darauf hin, dass nur bei einer entsprechend formulierten Spielplatzsatzung die Möglichkeit besteht, eine Ablösezahlung durch Bauherren bei Nichterrichtung von Spielplätzen als Geldeinnahme der Gemeinde zu erhalten, die dann wiederum für den Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze verwendet wird.“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 8. MGR-Sitzung vom 22.07.2025 und den öffentlichen Teil der 10. MGR-Sitzung vom 30.09.2025 mit der vorgenannten Ergänzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024- Bericht und Feststellung der Jahresrechnung

Sachverhalt:

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses prüften die Jahresrechnung 2024 anhand der vorgelegten Unterlagen stichprobenweise.

Die Prüfung erfolgte an 1 Sitzung am 03.09.2025.

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen wurden stichprobenartig geprüft und konnten vom Kämmerer Herrn Thoma eindeutig erläutert werden.

Feststellungen haben sich nicht ergeben.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

13.632.712,87 €

Ausgaben

13.632.712,87 €

Überschuss / Fehlbetrag

Vermögenshaushalt

Einnahmen

2.573.859,10 €

Ausgaben

2.586.195,09 €

Überschuss / Fehlbetrag

12.335,99 €

Gesamtsumme der am Ende des Rechnungsjahres verbliebenen Haushalts- und Kassenreste

Kassen-Einnahmereste

229.086,78 €

Kassen-Ausgabereste

44.625,86 €

Gesamtsumme der am Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse

Unerledigte Verwahrgelder

143.583,28 €

Unerledigte Vorschüsse

0,00 €

Stand des Gemeindevermögens und der Schulden am Ende des Rechnungsjahres entsprechend der Nachweisung zur Rechnung

Vermögen

31.12.2024

12.637.272,41 €

Schulden

31.12.2024

8.385.880,67 €

Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen planmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, hiermit gemäß Artikel 66 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung mit den vorgenannten Ergebnissen festgestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

3. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024- Entlastung

Sachverhalt:

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse hat der Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, für die Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt dem 1. Bürgermeister und der Verwaltung nach Art. 102 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

4. Öffentliche Wasserversorgung des Marktes Fischach - Jahresabschluss 2023 durch die KST Steuerberatungsgesellschaft mbH- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die KST Steuerberatungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Fischach erstellt.

Die gemeindliche Wasserversorgung schließt im Jahr 2023 mit einem Jahresverlust in Höhe von 37.615,16 € ab.

Der Markt Fischach hat insgesamt 236.902 m³ Wasser verkauft (Vorjahr 233.825 m³).

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2023 der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Fischach schließt mit einer Bilanzsumme von 757.030,79 € sowie einem Jahresverlust von 37.615,16 € und wird hiermit festgestellt.

Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Die laufenden Verrechnungsschulden sind weiterhin banküblich zu verzinsen.

Die gemeindliche Wasserversorgung wird weiterhin ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

5. Bauanträge
5.1. Antrag-Nr. 39/2025;

Neubau Familienwohnhaus mit Garage, KFZ-Stellplatz

Bauort: Fischach, Waldstr. 10

Grundstück Flur-Nr. 1100/57 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Ursprünglich gab es für das Grundstück eine Genehmigung für Energiesanierung und Umbau des Bestandsgebäudes und Neubau von fünf Einfamilienhäusern. Die Antragsteller beabsichtigen aber die Umsetzung einer eigenen Planung.

Die Bauherren planen ein Einfamilienhaus mit Flachdachgarage auf dem eigenen Grundstück. Der Baukörper des Hauses erstreckt sich auf 10,67 m auf 8,17 m. An der nordöstlichen Ecke befindet sich die Flachdachgarage direkt an der Grundstücksgrenze mit 7,50 m auf 3,50 m. Der zweite benötigte Stellplatz wird auf der Westseite des Grundstücks hergestellt. Auf der Südseite ist der Garten samt Terrasse geplant.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken. Da es sich um einen Privatweg handelt, wurde seitens des LRA der Nachweis einer dinglichen Sicherung der Zufahrt angefordert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Flachdachgarage und Stellplatz.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

5.2 Antrag-Nr. 44/2025;

Änderung Umbau landwirtschaftliches Anwesen zu Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und Stellplätzen

Bauort: Aretsried, Weiherstr. 3

Grundstück Flur-Nr. 59 der Gemarkung Aretsried

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen, die Parkplätze liegen überwiegend im Gebiet nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Antragsteller planten ursprünglich ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten. Diese wurden sowohl in das alte Bauernhaus wie in den alten Stall integriert. Von den Außenmaßen findet keine Änderung statt, sodass diese bei 30,63 m auf 10,27 m bestehen bleiben.

Ursprünglich wurde der Antrag bereits im Jahr 2023 und 2024 mit sieben Wohneinheiten abgelehnt, das gemeindliche Einvernehmen aber durch das Landratsamt ersetzt.

In der jetzt vorliegenden Tektur erfolgt eine Umplanung des nordwestlich gelegenen ehemaligen Wirtschaftsteils. Hier werden statt der vier Garagen im Erdgeschoss und der vier zwei Zimmerwohneinheiten im Obergeschoss und Dachgeschoss nun je Stockwerk eine vier Zimmerwohneinheit. Es erfolgt somit eine Reduzierung der Wohneinheiten von sieben auf sechs. Dadurch reduziert sich der Stellplatzbedarf nach altem Satzungsrecht von 17 Stellplätzen auf 14 Stellplätze, die nun oberirdisch dargestellt werden. Es erfolgt keine weitere Änderung am Geländeverlauf, Baukörper und der westlichen Stellplatzanlage mit sechs Stellplätzen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine städtebaulichen Bedenken. Die Beurteilung und Prüfung hinsichtlich des Abstandsflächenrechts und der Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt durch das Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde.

Aufgrund der fehlenden Belichtung kommt für 2. Bürgermeister Menner eine Zustimmung nicht infrage.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Tektur des Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Stellplätzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 9

Laut Bürgermeister Ziegelmeier gibt der hintere Bereich des Grundstückes aufgrund der dort befindlichen Baulichkeit und Ablagerungen Anlass zu Beschwerden. Dies muss mit dem Eigentümer besprochen und abgeklärt werden.

5.3 Antrag-Nr. 46/2025;

Formlose Voranfrage: Befreiung Kniestock und einheitliche Gestaltung der Nachbargarage

Bauort: Fischach, Amselweg 13

Grundstück Flur-Nr. 800/9 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Schöppen“.

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Garage. Zur Veranschaulichung haben die Bauherren zwei Systemschnitte an die Marktverwaltung übersendet mit Kniestock 0,60 m und 2,20 m.

In einer formlosen Voranfrage sollen folgende Fragen zu möglichen Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Schöppen“ vorab geklärt werden:

Ist eine Überschreitung des max. zul. Kniestocks von 60cm um 1,60m möglich?

Falls eine Überschreitung von 1,60m nicht möglich ist, wie viel wäre maximal umsetzbar?

Ist eine abweichende Gestaltung der Garage hingegen der bestehenden Nachbargarage möglich?

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß Bebauungsplan Nr. 9 „Schöppen“ sind aneinanderliegende Grenzgaragen einheitlich zu errichten. Der Kniestock beträgt maximal 0,60 m. In der Vergangenheit wurde bisher nur eine Überschreitung um 0,20 m auf 0,80 m Kniestock befreit.

Die Diskussion im Marktgemeinderat ergibt, dass der Kniestock maximal 1,10 m betragen darf.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Aussicht.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 9 „Schöppen“ werden in Aussicht gestellt:

- Der Kniestock darf maximal 1,10 m betragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Eine abweichende Gestaltung der Garage mit einem Flachdach im Gegensatz zur bestehenden Nachbargarage wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 7

5.4 Antrag-Nr. 47/2025;

Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau von zwei Garagen

Bauort: Tronetshofen, Staudenstr. 1

Grundstück Flur-Nr. 235 der Gemarkung Kreuzanger

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Bauherren planen den Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes und die Errichtung einer Doppelgarage an der östlichen Seite des Grundstückes, sowie einen Anbau an der nördlichen Hausseite. Die Doppelgarage misst 7,00 m auf 7,00 m und der Anbau 2,80 m auf 6,25 m. Die Doppelgarage besteht aus zwei Fertiggaragen und wird mit einem Flachdach errichtet. Der Anbau erhält ebenfalls ein Flachdach mit einer Neigung von 4°.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung der Doppelgarage und des Anbaus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

5.5 Antrag-Nr. 48/2025;

Verlängerung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Bauort: Aretsried, Mozartstr. 4

Grundstück Flur-Nr. 179 der Gemarkung Aretsried

Sachverhalt:

Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Fischach ist das Baugrundstück als „MD – Dorfgebiet“ ausgewiesen. Somit ist eine Wohnbebauung möglich.

Die Bauherrschaft beantragte 2021 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Flachdachgebäude. Das Gebäude besteht aus Untergeschoss (u.a. Doppelgarage, Hauseingang), EG (Wohnraum) und 1. OG (Schlafräume, Bad). Die einzelnen Geschosse sind terrassenförmig in den Hang integriert. Dies wurde mit Bescheid vom 14.10.2021 genehmigt.

Die Bauherren begehren jetzt die Verlängerung des Bescheides um weitere vier Jahre.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verlängerung Bauantrages zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

6. Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

ILE Regionalbudget

Laut Bürgermeister Ziegelmeier ist für die Umsetzung des Regionalbudgets ein Entscheidungsgremium erforderlich. Marktgemeinderätin Linke wäre bereit, an dem Gremium teilzunehmen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestimmt Frau Simone Linke für das Entscheidungsgremium zum ILE Regionalbudget.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier erkundigt sich, ob wieder ein Weihnachtsrätsel durchgeführt werden soll. Die Kosten belaufen sich auf circa 1.400 €. Der Marktgemeinderat ist mit der Durchführung einverstanden.

Bürgermeister Ziegelmeier bedankt sich bei allen Verantwortlichen und Helfern für die gute Organisation und Durchführung der Veranstaltung mit Gerhard Polt in der Staudenlandhalle.

Bürgermeister Ziegelmeier weist darauf hin, dass derzeit die Auslegung für das Planfeststellungsverfahren der Staudenbahn stattfindet.

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass nunmehr die Gemarkungsgrenze zwischen Fischach und Ustersbach bei der Zufahrtsstraße geändert wurde.

Bürgermeister Ziegelmeier wurde gebeten, dass der Haushalt 2026 noch vom alten Marktgemeinderat aufgestellt werden soll. Der Marktgemeinderat ist der Meinung, dass der Haushalt noch bis Ende April aufgestellt werden sollte.

Der Marktgemeinderat ist ebenfalls der Meinung, dass mit der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes noch begonnen werden soll und dazu eine Klausursitzung durchgeführt wird.

Marktbaumeister Rindle gibt bekannt, dass in Reitenbuch mehrere Eschen gefällt werden müssen. Dies wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Linke entgegnet Bürgermeister Ziegelmeier, dass das Hallenbad nach den Herbstferien wieder eröffnet wird.

Marktgemeinderat Abold bemerkt, dass in der Grüngutdeponie sehr viel Holz gelagert wird. Eventuell sollte ein Teil verkauft werden.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:30 Uhr die öffentliche 11. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.