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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2026
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 12. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Öffentliche Sitzung

1. Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 11. MGR-Sitzung vom 21.10.2025

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 11. Marktgemeinderatssitzung vom 21.10.2025 wurde per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 11. Marktgemeinderatssitzung vom 21.10.2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

2. Bau eines Wasserspielplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/3 und 184 der Gemarkung Willmatshofen

- Präsentation der Planung durch das beauftragt Planungsbüro sowie Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Wie dem Gremium bekannt ist, hat der Marktgemeinderat beschlossen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/3 und 184 der Gemarkung Willmatshofen für die Kinder unserer Gemeinde einen weiteren Spielplatz am Wasserlauf der Schmutter (Erk) zu errichten. Die jetzt in Absprache mit der Verwaltung erarbeitete Planung wird Herr Landschaftsarchitekt Baldauf in der Sitzung im Detail vorstellen.

Anschließend erläutert Herr Baldauf den Wasserspielplatz an dem unter anderem vier Stationen mit Infotafeln errichtet werden, deren Inhalt vom Naturpark Augsburg gestaltet wird. Zudem werden drei Parkplätze errichtet. Die Gesamtkosten werden auf circa 382.000 € geschätzt. An Zuschüssen erhält der Markt voraussichtlich von LEADER circa 100.000 €, vom Erholungsgebieteverein circa 85.400 € und vom Naturpark Augsburg 2.500 €. Für die Infotafeln wird bei ILEK ein Förderantrag gestellt. Es ist geplant, dass im Winter die Ausschreibung erfolgt, damit im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden kann.

Marktgemeinderätin Disse-Reidel hält den Standort für nicht geeignet. Laut Bürgermeister Ziegelmeier ist dies mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Kenntnis von der vorgenannten Planung des Wasserspielplatzes und erteilt hierzu seine Zustimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

3. Ergebnis der Vereinsbeiratssitzung vom 03.11.2025

- Genehmigung durch den Markt FischachInformation, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Vereinsbeirat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2025 über die Zuschussanträge der antragstellenden Vereine diskutiert. Ergebnis der Beratung war die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung zur Auskehrung der Zuschüsse an die Vereine, deren Inhalt sich dem Grunde und der Höhe nach aus der Aufstellung ergibt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach genehmigt die vom Vereinsbeirat in der Sitzung vom 03.11.2025 gefasste Beschlussempfehlung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Westlich des jüdischen Friedhofs"

- Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB)

- Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Im Zeitraum vom 08.09.2025 bis 08.10.2025 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belang nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB statt.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie deren fachliche Würdigungen bzw. Abwägungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und den dazu vom Büro OPLA, Augsburg erarbeiteten Würdigungen und Abwägungsvorschlägen.

Die einzelnen Abstimmungsergebnisse zu den jeweiligen Abwägungen bzw. Würdigungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“ in der Fassung vom 25.11.2025 als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

5. Bauanträge
5.1 Antrag-Nr. 52/2025;

Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Terrassenüberdachung

Bauort: Willmatshofen, Willmannstr. 10

Grundstück Flur-Nr. 600/13 der Gemarkung Willmatshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg-Süd“.

Die Bauherren planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit den Maßen 7,99 m auf 10,99 m, sowie einer Garage mit 5,93 m auf 3,48 m. Beide Haushälften kommen auf ein Gesamtmaß von 16,03 m auf 10,99 m. Das Satteldach ist geplant mit einer Dachneigung von 40° und erreicht eine Firsthöhe von 8,63 m.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg-Süd“ werden nachfolgende Befreiungen beantragt:

Vollgeschosse:

Gemäß Bebauungsplan ist nur ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss erlaubt. Der Bauherr plant zwei Vollgeschosse.

Begründung des Planfertigers:

Durch den erhöhten Kniestock entsteht im Obergeschoss des Doppelhauses ein Vollgeschoss. Die Vorgabe I+D aus dem Bebauungsplan kann nicht eingehalten werden, weil sich zwei Vollgeschosse ergeben.

Kniestock:

Die Höhe von Kniestöcken, gemessen von OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit Oberkante Dacheindeckung darf 50 cm nicht übersteigen. Die Bauherren planen den Kniestock mit 1,29 m.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Ausnutzung des Geschosses wird der Kniestock auf eine Höhe von 1,29 m statt der erlaubten Höhe von 0,50 m erhöht.

Firstrichtung:

Die Firstrichtung gemäß Bebauungsplan wird nicht eingehalten.

Begründung des Planfertigers:

Die Firstrichtung wird gedreht, da nur so ein Satteldach über beide Doppelhaushälften sinnvoll möglich ist.

Dachneigung

Die Dachneigung beträgt gemäß Bebbaungsplan maximal 38°. Die Bauherren planen mit 40°.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Ausnutzung des Obergeschosses wurde die Dachneigung um 2° auf 40° erhöht.

Satteldach mit dunkler Dacheindeckung

Gemäß Bebauungsplan sind Hauptgebäude nur mit Satteldächern und mit dunklem Eindeckmaterial zulässig. Das Terrassendach wird als transparentes flaches Dach ausgeführt.

Begründung des Planfertigers:

Zur harmonischen Untergliederung des Terrassenbaukörpers wird die Terrasse mit einem flachen Dach ausgeführt. Ein Satteldach mit 28° wäre nicht möglich. Um die Belichtung der Wohnräume zu gewährleisten, wird ein transparentes Material gewählt.

Dachaufbauten

Dachaufbauten sind mit Ausnahme bei E+D Gebäuden nicht zulässig. Auf der Ost- und Westseite wird je eine Dachgaube errichtet.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Nutzung des Dachgeschosses werden auf der Ostseite und der Westseite je eine Dachgaube mit abgeschlepptem Dach anstatt der erlaubten liegenden Dachfenster errichtet.

Firsthöhe

Die maximale Firsthöhe von 526,70 m ü. NHN wird nicht eingehalten und um 0,55 m überschritten. Die geplante Firsthöhe beträgt 527,25 m u. NHN.

Begründung des Planfertigers:

Wegen des höheren Kniestocks und der Dachneigung von 40° kann eine maximale Firsthöhe nicht eingehalten werden.

Baugrenze:

Die Garage überschreitet die Baugrenze.

Begründung des Planfertigers:

Die Garage überschreitet um ca. 0,5 m bzw. 1,00 m die Baugrenze. Dadurch wird ein weiterer Stellplatz zwischen Garagen und Wohnhaus möglich.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich sind im Baugebiet bereits Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen vorhanden und der Kniestock wurde bereits auf die gleiche Höhe befreit. Aufgrund der Ecklage ist die Drehung der Firstrichtung gestalterisch gut vorstellbar. Die Dachneigung wurde in der Vergangenheit bereits bei mehreren Gebäuden befreit. Ein Terrassendach stellt grundsätzlich kein Hauptgebäude dar und bedarf eigentlich keiner Befreiung, da die Dachart nur für Hauptgebäude festgesetzt ist. Dachgauben wurden ebenfalls bereits im Baugebiet befreit.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Fertiggarage.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ werden folgende Befreiungen erteilt:

Ø

Es dürfen zwei Vollgeschosse errichtet werden.

Ø

Der Kniestock darf 1,29 m betragen.

Ø

Die Firstrichtung darf gedreht werden.

Ø

Die Dachneigung darf 40° betragen.

Ø

Die Gauben dürfen wie geplant errichtet werden.

Ø

Die Firsthöhe darf um 0,55 m überschritten werden.

Ø

Das Terrassendach darf als Flachdach mit durchsichtiger Eindeckung errichtet werden.

Ø

Die Garage darf die Baugrenze um 1,00 m überschreiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

5.2 Antrag-Nr. 53/2025;

Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Terrassenüberdachung

Bauort: Willmatshofen, Nebelhornstr. 2 aGrundstück Flur-Nr. 600/92 der Gemarkung Willmatshofen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg-Süd“.

Die Bauherren planen die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit den Maßen 7,99 m auf 10,99 m, sowie einer Garage mit 5,93 m auf 3,48 m. Beide Haushälften kommen auf ein Gesamtmaß von 16,03 m auf 10,99 m. Das Satteldach ist geplant mit einer Dachneigung von 40° und erreicht eine Firsthöhe von 8,63 m.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg-Süd“ werden nachfolgende Befreiungen beantragt:

Vollgeschosse:

Gemäß Bebauungsplan ist nur ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss erlaubt. Der Bauherr plant zwei Vollgeschosse.

Begründung des Planfertigers:

Durch den erhöhten Kniestock entsteht im Obergeschoss des Doppelhauses ein Vollgeschoss. Die Vorgabe I+D aus dem Bebauungsplan kann nicht eingehalten werden, weil sich zwei Vollgeschosse ergeben.

Kniestock:

Die Höhe von Kniestöcken, gemessen von OK-Decke bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit Oberkante Dacheindeckung darf 50 cm nicht übersteigen. Die Bauherren planen den Kniestock mit 1,29 m.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Ausnutzung des Geschosses wird der Kniestock auf eine Höhe von 1,29 m statt der erlaubten Höhe von 0,50 m erhöht.

Firstrichtung:

Die Firstrichtung gemäß Bebauungsplan wird nicht eingehalten.

Begründung des Planfertigers:

Die Firstrichtung wird gedreht, da nur so ein Satteldach über beide Doppelhaushälften sinnvoll möglich ist.

Dachneigung

Die Dachneigung beträgt gemäß Bebbaungsplan maximal 38°. Die Bauherren planen mit 40°.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Ausnutzung des Obergeschosses wurde die Dachneigung um 2° auf 40° erhöht.

Satteldach mit dunkler Dacheindeckung

Gemäß Bebauungsplan sind Hauptgebäude nur mit Satteldächern und mit dunklem Eindeckmaterial zulässig. Das Terrassendach wird als transparentes flaches Dach ausgeführt.

Begründung des Planfertigers:

Zur harmonischen Untergliederung des Terrassenbaukörpers wird die Terrasse mit einem flachen Dach ausgeführt. Ein Satteldach mit 28° wäre nicht möglich. Um die Belichtung der Wohnräume zu gewährleisten, wird ein transparentes Material gewählt.

Dachaufbauten

Dachaufbauten sind mit Ausnahme bei E+D Gebäuden nicht zulässig. Auf der Ost- und Westseite wird je eine Dachgaube errichtet.

Begründung des Planfertigers:

Zur besseren Nutzung des Dachgeschosses werden auf der Ostseite und der Westseite je eine Dachgaube mit abgeschlepptem Dach anstatt der erlaubten liegenden Dachfenster errichtet.

Firsthöhe

Die maximale Firsthöhe von 526,70 m ü. NHN wird nicht eingehalten und um 0,55 m überschritten. Die geplante Firsthöhe beträgt 527,25 m u. NHN.

Begründung des Planfertigers:

Wegen des höheren Kniestocks und der Dachneigung von 40° kann eine maximale Firsthöhe nicht eingehalten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich sind im Baugebiet bereits Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen vorhanden und der Kniestock wurde bereits auf die gleiche Höhe befreit. Aufgrund der Ecklage ist die Drehung der Firstrichtung gestalterisch gut vorstellbar. Die Dachneigung wurde in der Vergangenheit bereits bei mehreren Gebäuden befreit. Ein Terrassendach stellt grundsätzlich kein Hauptgebäude dar und bedarf eigentlich keiner Befreiung, da die Dachart nur für Hauptgebäude festgesetzt ist. Dachgauben wurden ebenfalls bereits im Baugebiet befreit.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einer Fertiggarage.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ werden folgende Befreiungen erteilt:

Ø

Es dürfen zwei Vollgeschosse errichtet werden.

Ø

Der Kniestock darf 1,29 m betragen.

Ø

Die Firstrichtung darf gedreht werden.

Ø

Die Dachneigung darf 40° betragen.

Ø

Die Gauben dürfen wie geplant errichtet werden.

Ø

Die Firsthöhe darf um 0,55 m überschritten werden.

Ø

Das Terrassendach darf als Flachdach mit durchsichtiger Eindeckung errichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

6. Zustimmung zur Wahl des Kommandanten der FFW Wollmetshofen

Sachverhalt:

Die Wahl bei der FFW Wollmetshofen am 31.10.2025 hat ergeben, dass Herr Patrick Wagner wohnhaft in Fischach-Wollmetshofen, als Kommandant gewählt wurde. Nach Mitteilung des Kreisbrandrates Herrn Christian Kannler fehlt Herrn Wagner der noch erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“, welchen er innerhalb eines Jahres absolvieren muss.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach bestätigt die Zustimmung des Kreisbrandrates Herrn Christian Kannler für Herrn Patrick Wagner als Kommandant der FFW Wollmetshofen unter der Vorraussetzung dass dieser innerhalb eines Jahres nach Wahl den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren muss.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

7. Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier bemerkt, dass die Abteilung Schwimmen aufgrund der ausufernden Vermüllung die Pflege der Glascontainer zum 31.12.2025 aufgibt.

Bürgermeister Ziegelmeier berichtet, dass derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Rad- und Gehweg zwischen Margertshausen und Gessertshausen stattfindet. Herr Geiger vom staatlichen Bauamt hat mitgeteilt, dass sich der Markt Fischach am Auslegungsverfahren durch Abgabe einer Stellungnahme gerne beteiligen kann.

Bürgermeister Ziegelmeier erläutert, dass vor kurzem im Landratsamt Augsburg eine Besprechung bezüglich des Hochwassers stattgefunden hat, an der alle Bürgermeister zwischen Mickhausen und Allmannshofen teilgenommen haben. Es soll ein abgestimmtes Konzept mit Vorteilsberechnung erarbeitet werden.

Für die Hochwasser - Machbarkeitsstudie im Ortsbereich Fischach liegen Angebote vor, eine Vergabe wird derzeit jedoch aufgrund der Besprechung zurückgestellt.

2. Bürgermeister Menner erkundigt sich nach dem Breitbandausbau im Gemeindebereich. Laut Herrn Kurtz hält die Telekom an ihrer Ausbauzusage weiterhin fest, einen konkreten Zeit- und Umsetzungsplan gibt es derzeit jedoch noch nicht. Es soll nun ein Gespräch mit Herrn Kurtz geführt werden.

Marktbaumeister Rindle berichtet, dass derzeit die zweite Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie im Regionalplan Donau-Iller stattfindet. Da Fischach nur am Rand betroffen ist, ist eine Stellungnahme nicht erforderlich.

Laut Marktbaumeister Rindle finden derzeit Baumfällungen im Schmutterweg und im Hohlweg in der St.-Veit-Straße aufgrund der Verkehrssicherung statt.

Dies wurde mit dem Landratsamt Augsburg abgesprochen.

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren der Staudenbahn um vier Wochen verlängert wurde.

Basketballübungsplatz

Laut Marktbaumeister Rindle gibt es für einen Basketballübungsplatz keine besonderen Auflagen. Die Kosten belaufen sich einschließlich Einbau auf circa 2.500 €. Bürgermeister Ziegelmeier weist darauf hin, dass der Basketballplatz am Schulgelände aufgrund von Vandalismus gesperrt werden musste. Marktgemeinderat Linderl schlägt vor, dass über das Regionalbudget oder ILEK eine Förderung eventuell erfolgen könnte. Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Fischer entgegnet Bürgermeister Ziegelmeier, dass vor einer Aufstellung mit den Anwohnern gesprochen wird.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass auf dem Festplatz ein Basketballübungsplatz errichtet wird. Vorab wird mit den Anwohnern jedoch gesprochen. Zudem wird die Förderung über das Regionalbudget oder ILEK abgeklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:55 Uhr die öffentliche 12. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.