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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 44/2022
Gemeinsamer Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Volkshochschule Augsburger Land informiert gemeinsam mit dem Verband bayerischer Schöffen über das unbekannte Ehrenamt

Nächstes Jahr werden die Schöff*innen in der gesamten Bundesrepublik neu gewählt. Im Vorfeld richten 61 Volkshochschulen in ganz Bayern kostenfreie Informationsveranstaltungen zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter*innen aus - so auch die vhs in Bobingen am 10. November.

„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöff*innen.

Jeweils zwei ehrenamtliche Richter*innen sitzen den Berufsrichter*innen an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht - und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.

Im Jahr 2023 werden die Schöff*innen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.

Welche weiteren Anforderungen es gibt, wo sich Interessierte bewerben können, wie die Schöff*innen gewählt werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist - darüber informiert die Volkshochschule in Bobingen am 10. November um 19 Uhr in der Transmission der Mittleren Mühle in Kooperation mit dem bayerischen Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen. Die Veranstaltung ist kostenfrei, aber eine Anmeldung erforderlich. Anmeldung möglich beim Regionalen vhs-Bildungszentrum Mitte telefonisch unter 0821-3448428, per Mail über bz-mitte@vhs-augsburger-land.de oder online unter www.vhs-augsburger-land.de/NBM102p01.