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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 44/2024
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

An alle Gewerbetreibenden

Nachdem wir vermehrt beobachten, dass anzeigepflichtige Änderungen im Gewerbe nicht bei uns gemeldet werden, weisen wir darauf hin, dass nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung folgende Umstände bzw. Änderungen bei der Marktverwaltung anzuzeigen sind:

der Beginn eines Betriebes

die Verlegung eines Betriebes

die Änderung der Tätigkeit (Erweiterung und gleichzeitige Aufgabe von Tätigkeiten)

die Erweiterung der Tätigkeit

die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

die Aufgabe eines Betriebes

Sollte eine der o.g. Änderungen auf Sie zutreffen, bitten wir Sie, dies umgehend bei der Marktgemeinde Fischach im Gewerbeamt zu melden.

Mit der Bitte um Beachtung

Ihr Gewerbeamt