Nachdem wir vermehrt beobachten, dass anzeigepflichtige Änderungen im Gewerbe nicht bei uns gemeldet werden, weisen wir darauf hin, dass nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung folgende Umstände bzw. Änderungen bei der Marktverwaltung anzuzeigen sind:
| • | der Beginn eines Betriebes |
| • | die Verlegung eines Betriebes |
| • | die Änderung der Tätigkeit (Erweiterung und gleichzeitige Aufgabe von Tätigkeiten) |
| • | die Erweiterung der Tätigkeit |
| • | die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden |
| • | die Aufgabe eines Betriebes |
Sollte eine der o.g. Änderungen auf Sie zutreffen, bitten wir Sie, dies umgehend bei der Marktgemeinde Fischach im Gewerbeamt zu melden.
Mit der Bitte um Beachtung