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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 47/2025
Fischach
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Aus der 9. Marktgemeinderatssitzung vom 21.08.2025

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 9. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Ziegelmeier um nachträgliche Aufnahme eines Punktes in der nichtöffentlichen Sitzung beim Grundstücksverkehr. Damit war der Marktgemeinderat einverstanden

Öffentliche Sitzung

1

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Westlich des jüdischen Friedhofs"

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB- Billigungsbeschluss- Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Durch das gegenständliche Bauleitplanverfahren sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung und Errichtung von Privatstellplätzen/Carports zweier Grundstückseigentümer geschaffen werden.

Das Büro OPLA aus Augsburg hat gemäß Auftrag den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“ erarbeitet.

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung und beinhaltet Teilflächen der Flur-Nrn. 1140/1 und 1140/7, Gemarkung Fischach (Änderungsbereich 1) sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 1140/1 und 1140/16, Gemarkung Fischach (Änderungsbereich 2).

Die beabsichtigte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“ in zwei Teilbereichen berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Die Änderung wird deshalb im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird hierbei auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Westlich des jüdischen Friedhofs“ bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und der beigefügten Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.08.2025 werden gebilligt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

2

Hochwasserschutzmaßnahmen für den Markt Fischach

2.1

Festlegung von zusätzlichen Pegelstandorten an der Schmutter und der Neufnach im Gemeindegebiet Fischach -

Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Wie aus dem Schreiben des Landratsamts Augsburg vom 28.07.2025 ersichtlich ist, beabsichtigt der Landkreis Augsburg am Verlauf der Schmutter und der Neufnach aus den aus diesem Schreiben ersichtlichen Gründen zusätzliche Pegel zum Zwecke früherer Warnung im Verlauf akuter Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse einzurichten. Die Festlegung der gemeindlichen Pegelstandorte und die Aufstellung der Pegel soll durch die jeweiligen Gemeinden erfolgen. Bürgermeister Ziegelmeier hat dieses Schreiben an den Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr Fischach, Herrn Stefan Scholz weitergeleitet und ihn aufgrund seiner Sachkunde um konstruktive Unterstützung bei der Festlegung solcher Pegelstandorte gebeten.

Marktbaumeister Rindle erläutert, dass in Absprache mit Kommandant Stefan Scholz jeweils ein Pegel in Wollmetshofen und einer in Siegertshofen errichtet werden soll. Es wäre auch wichtig, wenn die Oberlieger-Gemeinden ebenfalls Pegel errichten würden. Die Kosten belaufen sich je Pegel auf circa 1.500 €.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Gemeindebereich von Fischach zusätzliche Pegelstandorte in Wollmetshofen und in Siegertshofen festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

2.2

Entscheidung über Hochwasser-Airbag Fertigteilsystem -

Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Marktbaumeister Rindle und Feuerwehrkommandant Herr Scholz haben sich gemeinsam den sogenannten „Hochwasser Airbag“ der Fa. Hieber, Wörleschwang angesehen.

Hierbei handelt es sich um ein Betonfertigteil, in dessen inneren sich eine hochreisfeste Kunststofffolie befindet, die bei Bedarf in Kürze zu einer Staumauer aufgebaut werden kann. Das System ist so konzipiert, dass die verzinkten Abdeckplatten als Stützen verwendet werden können und somit das vorgestellte Mustersystem in kürzester Zeit montiert und auch wieder demontiert werden kann.

Das System macht einen sehr durchdachten und auch hilfreichen Eindruck. Es stellt sich für den Markt Fischach die Frage, wo ein Einsatz möglich und auch praktikabel ist. Auch sind die Kosten mit ca. 2.500,00 € bis 3.000,00 € je lfm zu beachten.

Die Diskussion im Marktgemeinderat ergibt, dass für stationäre Systeme in Fischach kein sinnvoller Anwendungsbereich vorhanden ist.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass keine derartigen Betonfertigteile beschafft werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

3

Antrag des Veteranen- und Soldatenvereins Willmatshofen-Tronetshofen auf Übereignung des Böllers "Sirius" an den Schützenverein Hattenburg Wollmetshofen -

Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.07.2025 hat der Veteranen- und Soldatenverein Willmatshofen-Tronetshofen den Markt Fischach gebeten, seine Zustimmung zu einer Übereignung des im Eigentum der Gemeinde stehenden Böllers „Sirius“ an den Schützenverein Hattenburg Wollmetshofen zu erteilen. Einzige Bedingung ist, dass der Schützenverein Hattenburg Wollmethofen am Volkstrauertag mit diesem Böller auch in Willmatshofen einen Gedenksalut bis auf weiteres durchführt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt auf der Grundlage des vorstehend dargestellten Sachverhalts den Abschluss eines Übereignungsvertrages zwischen dem Markt Fischach und dem Schützenverein Hattenburg Wollmetshofen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

4

Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier erläutert zur Hochwasserstudie, dass sich die Gemeinden Mickhausen, Walkertshofen und Mittelneufnach an den Kosten beteiligen werden. Die Gemeinde Markt Wald hat eine Beteiligung abgelehnt. Es fehlen noch Antworten der Gemeinden Scherstetten und Langenneufnach.

Beschilderungsplan Blumenstraße

Bürgermeister Ziegelmeier informiert den Marktgemeinderat über den Beschilderungsplan für die Blumenstraße für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone.

Bürgermeister Ziegelmeier weist nochmals auf die Verlegung der Poststelle nach Willmatshofen hin. Die Gemeinde wurde hierüber jedoch erst nach Abschluss des Vertrages informiert.

Marktgemeinderätin Disse-Reidel berichtet, dass bei der diesjährigen Radler-Wallfahrt 23 Personen aus Fischach teilgenommen haben und dabei der zweite Platz erreicht wurde.

2. Bürgermeister Menner erkundigt sich nach den Wohnwägen beim Festplatz. Laut Marktbaumeister Rindle bleiben diese 3 Wochen lang.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:10 Uhr die öffentliche 9. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.