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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 47/2025
Fischach
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Amtliche Bekanntmachungen

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 10. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkte Bürgermeister Ziegelmeier, dass die Tagesordnungspunkte 3 und 4 abgesetzt werden, da sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses nicht anwesend sind. Er bat jedoch um nachträgliche Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nichtöffentlichen Sitzung. Damit war der Marktgemeinderat einverstanden.

Öffentliche Sitzung

1

Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 9. MGR-Sitzung vom 21.08..2025

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 9. Marktgemeinderatssitzung vom 21.08.2025 wurde per E-Mail an den Marktgemeinderat überstellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 9. Marktgemeinderatssitzung vom 21.08.2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

2

Neuerlass der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen im Gemeindegebiet Fischach

Anpassung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die bisher geltende Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Fischach stammt aus dem Jahr 2022. Mit der zum 01.10.2025 in Kraft tretenden Änderung der BayBO und den aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags (Mustersatzung Stellplatzsatzung) ist eine Anpassung der Satzung erforderlich. Ziel ist es, die Satzung weiterhin rechtssicher zu gestalten, die Vorgaben der neuen BayBO zu berücksichtigen und gleichzeitig bewährte Regelungen, soweit rechtlich zulässig, beizubehalten.

Die Anpassungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

§1 Anwendungsbereich

Gilt weiterhin für das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile. Änderungen oder Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4b BayBO sind ausgenommen nach der Baunovelle. Bebauungsplanfestsetzungen behalten Vorrang.

§2 Stellplatznachweis

Stellplätze müssen weiterhin zeichnerisch und rechnerisch nachgewiesen werden, inkl. Zu- und Abfahrten und Berechnungsgrundlagen in der Baubeschreibung.

§3 Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen

Stellplatzpflicht bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen mit Kfz-Verkehr. Berechnung nach Nutzungseinheiten gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Wegfall der Besucherparkplätze bei Wohneinheiten. Lkw- und Busstellplätze bleiben geregelt.

§4 Anforderungen an Stellplätze

Größe richtet sich ausschließlich nach der bayerischen GaStellV. Grünflächengestaltung und Pflanzpflichten wurden aus der Satzung entfernt. Offene Stellplätze sollen unversiegelt oder mit wassergebundener Decke angelegt werden. Begrünung offener Stellplätze nicht mehr direkt regelbar. Elektroladepunkte bei Wohnanlagen ab 10 Stellplätzen bleiben vorgeschrieben.

§5 Fahrradstellplätze

Bestehende Regelungen für Mindestfläche, Lage und Erreichbarkeit unverändert.

§6 Herstellung und Ablöse der Stellplätze

Stellplätze können auf geeigneten, naheliegenden Grundstücken hergestellt werden. Ablösepflicht darf nicht mehr mit fixen Beträgen festgelegt werden; sie bemisst sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten und ist im Gemeinderat jeweils festzulegen. Wechselnutzung bleibt möglich.

§7 Abweichungen und §8 Ordnungswidrigkeiten

Abweichungen nach Art. 63 BayBO möglich; Zuwiderhandlungen weiterhin bis 500.000 € Geldbuße.

§9 Inkrafttreten

Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft; Satzung von 2022 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Die neue Satzung vereint die Anpassungen an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und die neue BayBO mit bewährten, rechtlich zulässigen Regelungen aus der bisherigen Satzung. Wesentliche Änderungen betreffen die Formulierungen und die Anpassung an die BayBO-Novelle. Bewährte Inhalte, die weiterhin zulässig sind, wurden beibehalten, sodass die Satzung sowohl rechtssicher als auch praxistauglich bleibt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt den Neuerlass der Stellplatzsatzung mit den vorgenannten Änderungen zum 01.10.2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier berichtet, dass Marktgemeinderat Linderl den Erlass einer Spielplatzsatzung auf der Tagesordnung vermisst. Marktgemeinderat Linderl möchte vermeiden, dass Bauherren nicht verpflichtet sind, Spielplätze in Bauanträgen auszuweisen.

Er weist darauf hin, dass nur bei einer entsprechend formulierten Spielplatzsatzung die Möglichkeit besteht, eine Ablösezahlung durch Bauherren bei nicht Errichtung von Spielplätzen als Geldeinnahme der Gemeinde zu erhalten, die dann wiederum für den Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze verwendet wird.

Herr Kugelmann bemerkt, dass dies bereits einmal in einer Bau- und Umweltausschusssitzung angesprochen wurde. Marktgemeinderat Penzhorn ist gegen den Erlass einer Satzung da im Ortsbereich bereits 13 Spielplätze bestehen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Fischach eine

Spielplatzsatzung erlassen soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 12

3

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024

- Bericht und Feststellung der Jahresrechnung

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

4

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024

- Entlastung

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

5

Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen am 08. März 2026

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beruft der Marktgemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter für die Kommunalwahlen am 08. März 2026.

Zum Wahlleiter bzw. Stellvertreter können der Erste Bürgermeister, Zweiter oder Dritter Bürgermeister, Marktgemeinderatsmitglieder oder Bedienstete der Gemeinde berufen werden.

Nicht berufen werden kann, wer für die kommenden Wahlen als Bewerberin oder Bewerber nominiert wurde oder wird, eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter bzw. stellvertretender Beauftragter eines Wahlvorschlages ist.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Bürgermeister Peter Ziegelmeier als Wahlleiter und Herrn Rudolf Thoma als Stellvertreter zu berufen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Bürgermeister Peter Ziegelmeier zum Wahlleiter und Herrn Rudolf Thoma zum Stellvertreter für die Kommunalwahlen am 08. März 2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

6

Bauanträge

6.1

Antrag-Nr. 38/2025;

Erhöhung des Kniestocks

Bauort: Reitenbuch, Am Hofbauernfeld 2

Grundstück Flur-Nr. 38/2 der Gemarkung Reitenbuch

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Es liegt eine Tektur zum ursprünglichen Bauantrag „Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Einbau einer Wohnung“ vor. Es handelt sich dabei um einen Teilabbruch des 1. OG und des Dachgeschosses des landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils zum Einbau einer Wohnung im 1. OG und Dachgeschoss.

Durch die Erhöhung des Kniestockes werden die Abstandsflächen, die auf das gemeindliche Feuerwehrgrundstück fallen leicht vergrößert. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Abweichung von den Abstandsflächen und nicht um eine Abstandsflächenübernahme.

Die maximale Gebäudehöhe bleibt bei 10,18 m. Der neue Kniestock beträgt insgesamt 1,00 m.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauBG) zur Tektur mit Erhöhung des Kniestocks.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

6.2

Antrag-Nr. 40/2025;

Neubau Kinder- Familienzentrum mit 6 Wohneinheiten

Bauort: Fischach, Poststr. 12

Grundstück Flur-Nr. 6, 7, 8 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Kinder- und Familienzentrums mit sechs Wohneinheiten. Dieses misst 22,65 m auf 10,22 m. Auf der Westseite befindet sich über die volle Länge zudem ein Laubengang mit einer Breite von 2,00 m, während auf der Nordseite noch ein Raum für Kinderwägen angedacht ist mit 4,15 m auf 10,22 m. Das Gebäude wird auf EG, OG und DG mit jeweils zwei Wohnungen errichtet.

Insgesamt werden 14 Stellplätze auf dem Grundstück geplant, was sowohl die noch Gültige als auch die zukünftige Stellplatzsatzung erfüllt.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauBG) zur Errichtung eines Kinder- und Familienzentrums mit sechs Wohneinheiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

6.3

Antrag-Nr. 42/2025;

Errichtung eines Carports, einer Garage, eines Gartenhauses

Genehmigung von Anbauten am Bestand, Umwidmung Maschinenhalle zur KFZ-Werkstatt

Bauort: Fischach, Bahnhofsstr. 4, Augsburger Str. 3

Grundstück Flur-Nr. 19 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports, einer Garage und eines Gartenhauses, sowie die Genehmigung von Anbauten am Bestand und der Umwidmung der Maschinenhalle zur KFZ-Werkstatt.

Der Carport misst 7,30 m auf 8,95 m, die Garage 5,76 m auf 7,54 m und das Gartenhaus 3,15 m auf 4,42 m.

Das Bestandsgebäude wird zu der bereits vorhandenen KFZ-Werkstatt umgenutzt, sowie zu einer privaten Werkstatt des Eigentümers.

Zudem ist eine Überdachung geplant zwischen der bestehenden Lagerhalle und der KFZ Werkstatt mit den Maßen 8,75 m auf 5,41 m.

Dem gesamten Grundstück werden insgesamt 17 Stellplätze auf dem nördlichen Teil zugeordnet.

Stellungnahme der Gemeinde:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken, solange die Stellplätze nicht zur Lagerung von fahruntüchtigen Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung eines Carports, einer Garage und eines Gartenhauses, sowie zur Genehmigung der Anbauten am Bestand und der Umwidmung der Maschinenhalle zur KFZ-Werkstatt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

6.4

Antrag-Nr. 37/2025;

Gewerbliche Fertigungshalle zu Büro, Verwaltung und Betriebsleiterwohnung,

Neubau einer Einstellhalle für Wohnmobile, Errichtung einer Doppelgarage

Bauort: Fischach, Werner-von-Siemens-Str. 20

Grundstück Flur-Nr. 1150/119 der Gemarkung Fischach

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“.

Der Bauherr beantragt die Zulassung von einer Betriebsleiterwohnung in der bereits bestehenden Fertigungshalle. Im westlichen Teil des Bestandsgebäudes soll die Verwaltung des Betriebes geführt werden. Die Notwendigkeit der Betriebsleiterwohnung begründet der Antragsteller mit den verbundenen Serviceleistungen, die eine 24 Std. Betreuung über die ganze Woche erfordern.

Im hinteren östlichen Teil des Grundstückes entsteht eine Halle für GALA Bau und Wohnmobilverleih. Die Halle wird mit 24,38 m auf 11,99 m und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 8° ausgeführt.

Im südwestlichen Eck des Grundstückes wird zudem eine Garage mit zwei Stellplätzen errichtet. Diese wird mit 5,84 m auf 7,00 m ausgeführt.

Nach der Nutzungsänderung sollen insgesamt elf Stellplätze vorhanden sein. Für die Wohnung und das Gewerbe werden lt. Stellplatznachweis 10,52 Stellplätze benötigt. Zeichnerisch werden insgesamt elf dargestellt und erfüllt somit die gemeindliche Stellplatzsatzung.

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.02.2025 behandelt und abgelehnt. Damals wurde die gemeindliche Stellplatzsatzung nicht eingehalten und es wurden zwei Betriebsleiterwohnungen beantragt, welche einen Präzedenzfall geschaffen hätte. Es wird daher nur noch eine Betriebsleiterwohnung beantragt und die Stellplatzberechnung angepasst.

Der Bauherr beantragt hierfür folgende Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“:

Baugrenze

Das Bestandsgebäude ragt über die nördliche Baugrenze.

Betriebsleiterwohnungen

Der Bauherr plant wie bereits beschrieben eine Betriebsleiterwohnung. Diese könne im Gewerbegebiet ausnahmsweise zugelassen werden gemäß § 8 BauNVO.

Ortsrandeingrünung

Durch die Zufahrten und das Bestandsgebäude kann die festgesetzte Ortsrandeingrünung nicht realisiert werden.

Begründung des Planfertigers:

Die angebotenen Serviceleistungen erfordern 24 Std. Betreuung über die gesamte Woche. Hierfür ist neben dem Betriebsleiter eine weitere Aufsichtsperson, die den Dienst übernimmt und bei Leistungsanforderung Aufsicht führt, unabdingbar. Der Ortsrand ist durch die umliegend entstandene Bebauung am Bauort als solcher nicht mehr gegeben. Die Ortsrandeingrünung wird ersatzweise entlang der Ostseite des Grundstücks vorgenommen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen oder sonstigen Bedenken.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat des Marktes Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauBG) zur Nutzungsänderung der gewerblichen Fertigungshalle zu Büro, Verwaltung und Betriebsleiterwohnung, sowie zum Neubau einer Einstellhalle für Wohnmobile und der Errichtung einer Doppelgarage.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gewerbegebiet Nordost“ werden folgende Befreiungen erteilt:

-

Die Baugrenze darf wie geplant überschritten werden

-

Die Ortsrandeingrünung darf wie geplant überschritten werden.

-

Es darf ausnahmsweise eine Betriebsleiterwohnung errichtet werden

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 1

7

Antrag Strassacker Absolutes Halteverbot

Sachverhalt:

Die Bewohner der Wohnanlage Strassacker 10 in Fischach haben sich wegen der Einrichtung eines absoluten Halteverbots an die Marktverwaltung gewandt.

Darin weisen sie darauf hin, dass der Wendehammer im Bereich Strassacker 5–7 regelmäßig als Parkplatz genutzt wird, teilweise auch über Nacht. Dadurch sei die Rangierfähigkeit für größere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr eingeschränkt. Die Müllabfuhr befährt die Straße bereits nur rückwärts, um ein Wendemanöver zu vermeiden.

Zur Prüfung des Sachverhalts wurde die Polizeiinspektion Zusmarshausen hinzugezogen. POK Christoph Linzer führte eine Ortsbesichtigung durch. Ein parkendes Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht festzustellen. Gleichwohl wurde festgestellt, dass parkende Fahrzeuge das Rangieren im Bereich des Wendeplatzes erschweren können.

Die Polizei befürwortet daher – auch im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit von Rettungsfahrzeugen – ausdrücklich die Einrichtung eines Halteverbots im Bereich des Wendeplatzes.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt die Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf dem Wendehammer im Bereich Strassacker 5–7.

Die Marktverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Beschilderung und ggf. Markierung in Abstimmung mit der Polizeiinspektion umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

8

Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass der Markt Fischach und die Gemeinde Langenneufnach im Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben haben. Er bedankt sich bei Marktgemeinderat Linderl, der diese in wesentlichen Punkten erarbeitet hat.

Marktbaumeister Rindle erläutert, dass im Straßenbegleitgrün einige Bäume gefällt und durch neue ersetzt werden müssen.

Marktgemeinderat Thoma weist auf die gefährliche Situation durch die parkenden Autos in der Scheppacher Straße im Bereich der Einmündung in die Augsburger Straße hin.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:40 Uhr die öffentliche 10. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.