1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 9. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.
Öffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Ziegelmeier um nachträgliche Aufnahme eines Tagesordnungspunktes (Bauantrag). Damit war der Marktgemeinderat einverstanden.
| 1 | Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 7. MGR-Sitzung vom 14.06.2022 und der 8. MGR-Sitzung vom 28.06.2022 |
Sachverhalt:
Der öffentliche Teil der 7. MGR-Sitzung vom 14.06.2022 und der 8. MGR-Sitzung vom 28.06.2022 wurden per Email an den Marktgemeinderat übersandt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der 7. MGR-Sitzung vom 14.06.2022 und der 8. MGR-Sitzung vom 28.06.2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
| 2 | Kindertageseinrichtung "St. Michael" - Aufstellen einer Containeranlage für 2 Krippengruppen auf dem ehemaligen Pausenhof der Grund- und Mittelsschule Fischach - Langenneufnach - Bedarfsfeststellung - Information und Beschlussfassung |
Neben der Baugenehmigung ist weitere Voraussetzung für den Erhalt einer zunächst auf 2 Jahre befristeten Betriebserlaubnis für die beiden Containergruppen eine beschlussmäßig dokumentierte Bedarfsfeststellung für die in den Containern vorgesehenen zusätzlichen 24 Krippenplätze.
Diesen Bedarf hat der Bauausschuss der Gemeinde bereits in seiner Sitzung vom 12.07.2022 (siehe anliegende Beschlussvorlage) - um dem Verfahren zeitnah Fortgang zu geben - festgestellt. Diese Feststellung bedarf jedoch aus formalen Gründen der Bestätigung durch den gesamten Marktgemeinderat.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Fischach nimmt Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Bauausschusses in dessen Sitzung vom 12.07.2022 und bestätigt diesen vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
| 2.1 | Tektur-Planung zum Aufstellen einer Containeranlage für zwei Kindergrippen-Gruppen Bauort: Fischach, Mühlstr. 15-17 A Grundstück Flur.Nr. 140 der Gemarkung Fischach |
Sachverhalt:
Der Markt Fischach hat in der Sitzung vom 10.05.2022 die Anschaffung einer Containeranlage zur Unterbringung von 2 Krippengruppen, vorerst auf 2 Jahre begrenzt, beschlossen.
In der MGR-Sitzung vom 28.06.2022 wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt.
Aufgrund der Auflagen des Landratsamtes aus dem Raumprogramm ist es notwendig, dass noch zusätzlicher Raum für einen Speisesaal, ein zusätzliches WC und einen Flurcontainer geschafft werden muss.
Es ist deshalb eine Tekturplanung erforderlich.
Das Bauvorhaben ist nach §34 (BauGB) zu beurteilen.
Die Anlage soll in Verlängerung zum bestehenden OGTS-Pavillion in Nord- Südrichtung erstellt werden, muss aber nun gegenüber der ursprünglichen Planung um 4,4 Grad gedreht werden. Die Anlage hat eine Gesamtlänge von 36,09 m und eine Gesamtbreite incl. Flur von 8,50 m. Die Angabe besteht aus 12 Container (6,0 m*3,0 m) und aus 5 Flurcontainern (6,0 m*2,425 m).
Die Anlage teilt sich auf in 2 Gruppenräume mit je ca. 53,5m² und je zwei Schlafräume mit je ca. 17,5m². Weiter ist eine Küche mit Besprechung und Lager, sowie ein Kinder-WC Bereich und ein Personal-WC vorgesehen. Neu dazu kommt ein Speisesaal und ein zweites WC. Erschlossen wird die Anlage durch einen vorgelagerten Flurbereich mit Windfang. Die Container haben eine Höhe von ca. 2,80m.
Angedacht ist auf der Nordseite noch einen kleinen, teilweise vorhandenen Grünbereich zu nutzen. Auf der Westseite sind auch die baurechtlich notwendigen zwei Stellplätze geplant. Der Zugang findet über die Südseite statt.
Stellungnahme der Gemeinde:
Es bestehen weder städtebauliche noch sonstige Bedenken.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Tektur-Planung über die Aufstellung einer Containeranlage für zwei Kinderkrippen-Gruppen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
| 3 | Entwurf für Neuerlass der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen des Markt Fischach (Stellplatzsatzung- StS) |
Sachverhalt:
Die bisherige Stellplatzsatzung stammt aus dem Jahr 1999. Aufgrund des Antrages des MGR Ohler wurde daher auf Grundlage der alten Satzung, der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und vor kurzem angepasste Satzungen von Gemeinden aus der Umgebung eine neue Satzung für den Markt Fischach entworfen.
Gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO darf die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der Abstellplätze für Fahrräder, einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen, des Mehrbedarfs bei Änderungen und Nutzungsänderungen der Anlagen, der Berücksichtigung örtlicher Verkehrsinfrastruktur sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge, die nach Art der Nutzung und Lage der Anlage unterschiedlich geregelt werden.
Im Folgenden soll auf Änderungen im Entwurf zur bisherigen Satzung hingewiesen werden:
| • | In der alten Satzung wurde speziell auf die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und auf die gesetzliche Grundlage hingewiesen. Dies fällt aufgrund der Muss-Vorschriften zum Nachweis der Stellplätze weg. |
| • | Künftig verweist die Satzung auf den Katalog der GaStellV, anstatt eine eigene Anlage beizufügen, in der die Anzahl Stellplätze je qm für verschiedene Gewerbe geregelt war. |
| • | Die Anzahl je Wohneinheit und Einliegerwohnung wurde vereinheitlicht auf je zwei Stellplätze. |
| • | Die Staffelung der Besucherparkplätze wurde geändert. |
| • | Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage, sind Besucherparkplätze nicht mehr zwingend oberirdisch herzustellen. |
| • | Bei Wohnanlagen ab drei Wohneinheiten sind künftig je Wohneinheit zwei Fahrradstellplätze herzustellen. |
| • | Hinzugefügt wurde, dass Stellplätze für Besucher leicht und auf kurzem Wege erreichbar sein müssen, sowie ein Hinweis auf mögliche Besuchertiefgaragenstellplätze aufgestellt werden muss. |
| • | Der Stauraum wird nicht mehr auf sechs Meter festgesetzt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt. |
| • | Ein Verbot der Einfriedung von Garagen wird nicht mehr erwähnt, da hierfür die Einfriedungssatzung bereits Regelungen enthält. |
| • | Bei der Größe der Stellplätze wird künftig auf die Vorgaben nach §4 GaStellV verwiesen. Fahrradstellplätze müssen 1,5 qm betragen. |
| • | Ab zehn Stellplätzen ist eine Vorbereitung für E-Ladestationen herzustellen. |
| • | Der Stellplatznachweis muss nicht mehr in ober- und unterirdischen Parkplätzen aufgegliedert werden. |
| • | Die Herstellung von Stellplätzen auf naheliegenden Grundstücken darf nur noch 100 m anstatt 150 m betragen. |
| • | Der Ablösebetrag wird auf mindestens 15.000,00 € bzw. bei Fahrradstellplätzen 1000,00 € festgesetzt. |
| • | Es wurde ein eigener Paragraph für Zuwiderhandlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingefügt. |
Die Änderungen zu unterirdischen Parkplätzen und Stauraum werden insbesondere aufgenommen, da der Markt in einer Schulung durch das staatliche Bauamt hierauf hingewiesen wurde.
Marktgemeinderat Ohler schlägt vor, dass der Ablösebetrag auf 20.000 € festgesetzt wird.
Laut Marktgemeinderätin Linke sollten explizit Regelungen für Fahrradstellplätze auch für den Einzelhandel und Supermärkte mit aufgenommen werden.
Bürgermeister Ziegelmeier schlägt vor, dass den Mitgliedern des Marktgemeinderates die Garagen- und Stellplatzverordnung noch übersandt wird. Anschließend können Änderungsvorschläge vorgebracht werden und es erfolgt eine weitere Behandlung im Marktgemeinderat.
| 4 | Bekanntmachungen, Anfragen, Anträge, Sonstiges |
Bürgermeister Ziegelmeier bedankte sich bei der Veteranen- und Reservistenkameradschaft Fischach für den gelungenen Festakt in der Staudenlandhalle. Ebenfalls bedankte er sich bei den Ortsvereinen Willmatshofen für die Durchführung des Sommerfestes
Bürgermeister Ziegelmeier berichtet, dass Herr Marcel Herget die Benutzung des Hartplatzes am Schulgelände beantragt hat. Des Weiteren liegt ein Antrag auf Errichtung eines Scaterplatzes vor. 3. Bürgermeisterin Koos schlägt vor, dass als erster Schritt ein zwangloses Gespräch mit den Jugendlichen geführt werden soll. Damit ist der Marktgemeinderat einverstanden.
Laut Bürgermeister Ziegelmeier liegt ein Antrag vor, dass in der Ahornstraße ein Schild „Freiwillig 30“ aufgestellt werden soll. Hier wird die Polizeiinspektion Zusmarshausen um eine Stellungnahme gebeten.
Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan vom Landratsamt genehmigt wurde.
Marktgemeinderätin Linke bemerkt, dass im Rahmen des Stadtradelns 10.288 km erzielt wurden.
Auf Nachfrage von 2. Bürgermeister Menner entgegnet Marktbaumeister Rindle, dass in der Ortsmitte vom Archäologen mehrere Brunnen dokumentiert wurden.
Laut Marktgemeinderat Dr. Wunderer könnten in der Ortsmitte eventuell auch sogenannten „Stolpersteine“ errichtet werden.
Marktgemeinderätin Penzhorn bemerkt, dass der CSU Ortsverband Teilnehmervorschläge zum Thema Energieeinsparung als Handreichung zusammengestellt hat.
Bürgermeister Ziegelmeier entgegnet, dass diese Liste als Vorlage für eine der nächsten Marktgemeinderatssitzungen genommen wird.
Marktgemeinderätin Disse-Reidel lädt zur Radltour am 30.07.2022 nach Maria Baumgärtle ein.
Marktgemeinderätin Disse-Reidel erkundigt sich nach dem Grünstreifen beim Bolzplatz in Reitenbuch. Es wird geklärt, von wem der Grünstreifen gemäht wurde.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 20:25 Uhr die öffentliche 9. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.