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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2023
Fischach
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Aus der 12. Marktgemeinderatsstizung am

1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 12. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates Fischach fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Ziegelmeier um nachträgliche Aufnahme eines Bauantrages (Top 4.3).

Damit war der Marktgemeinderat einverstanden.

Öffentliche Sitzung

1

Protokollgenehmigung des öffentlichen Teils der 10. MGR-Sitzung vom 01.09.2022 und der 11. MGR-Sitzung vom 22.09.2022

Sachverhalt:

Der öffentliche Teil der 10. MGR-Sitzung vom 01.09.2022 und der öffentliche Teil der 11. MGR-Sitzung vom 22.09.2022 wurde per Email an den Marktgemeinderat übersandt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt dem öffentlichen Teil der 10. MGR-Sitzung vom 01.09.2022 und dem öffentlichen Teil der 11. MGR-Sitzung vom 22.09.2022 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

2

Mögliche Erstellung eines Funkmastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 144 der Gem. Wollmetshofen - Information durch einen Mitarbeiter der Firma Vantage Towers AG, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf

- Kenntnisnahme und Vorberatung

Sachverhalt:

Beim Grundstück Fl.Nr. 144 handelt es sich um ein in Privateigentum stehendes landwirtschaftliches Grundstück in der Gemarkung Wollmetshofen. Dieses Grundstück grenzt an an den im gemeindlichen Eigentum stehenden Landwirtschaftsweg (Fl.Nr. 146) nebst einem ebenfalls im gemeindlichen Eigentum stehenden, entlang des Weges führenden Blühstreifen. Nach den der Marktverwaltung bislang vorliegenden Informationen ist die Firma Vantage Towers AG an die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 144 mit der Absicht herangetreten, eine Teilfläche dieses Grundstücks zu erwerben oder zu mieten, um auf der Miet- oder Kauffläche dann im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens einen Sendemast mit einer Höhe von etwa 40 m zu errichten. Die Zufahrtsnahme soll dabei über den oben bezeichneten Blühstreifen (Dienstbarkeit) erfolgen.

Die Marktverwaltung hat die Fa. Vantage Towers AG gebeten, die Notwendigkeit dieses Projekts aus Sicht der Firma im Rahmen des 5G-Ausbaus sowie die damit verbundenen Folgen zu erläutern.

Laut Herrn Schilling (Fa. Vantage Towers AG) ist der Funkmast erforderlich, damit die Auflage, dass der ländliche Raum versorgt wird, von Vodafone erfüllt werden kann. Hierbei müssen die Bundes- und Staatsstraßen sowie die Schienenwege versorgt werden. Die Diskussion im Marktgemeinderat ergibt, dass der geplante Standort nicht befürwortet wird und nach alternativen Standorten gesucht werden soll.

3

Beschlussfassung über die Änderung der Besetzung des Bau- und Umweltausschusses der Marktgemeinde Fischach - Antrag Herr Marktgemeinderat Ohler

Sachverhalt:

Wie sich aus dem Schreiben des Kollegen Ohler vom 11.10.2022 an Bürgermeister Ziegelmeier ergibt, ist es dem Kollegen Ohler aus beruflichen Gründen nicht mehr möglich, als Ausschussmitglied an den monatlichen Bau- und Umweltausschusssitzungen teilzunehmen. Er bittet deshalb, die bisher von ihm als Mitglied des Ausschusses eingenommene Position in der Weise zu tauschen, dass der Kollege Martin Böck zukünftig als ordentliches Mitglied berufen werden soll und der Kollege Ohler zukünftige als dessen Stellvertreter fungieren solle.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach beschließt in der beantragten Weise zu verfahren und die Besetzung des Bau- und Umweltausschusses entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

4

Bauanträge

4.1

Antrag-Nr. 51/2022;

Umbau eines landwirtschaftlichen Anwesens zu einem Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und Garagenanlage

Bauort: Aretsried, Weiherstr. 3

Grundstück Flur-Nr. 59 der Gemarkung Aretsried

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Umbau des bisherigen landwirtschaftlichen Anwesens zu einem Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die dazugehörende Garagenanlage befindet sich teilweise im Außenbereich und ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau von insgesamt 12 Wohneinheiten mit Wohnflächen zwischen 33,11 m² - 59,88 m² in das bisherige landwirtschaftliche Anwesen. Das Gebäude hat die Maße 30,63 m auf 10,27 m.

Gemäß beiliegendem Stellplatznachweis werden insgesamt 18 Stellplätze hergestellt. Nach der neuen Stellplatzsatzung des Markt Fischach, werden je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich. Zudem sind ab zehn Wohneinheiten zusätzlich 50% Besucherstellplätze je Wohneinheit herzustellen. Dies entspricht bei 12 Wohneinheiten sechs Besucherstellplätzen. Insgesamt müssen somit 30 Stellplätze hergestellt werden, wovon in der aktuellen Darstellung 12 fehlen. Zudem sind je Wohneinheit zwei Fahrradstellplätze herzustellen.

Ab einer Anzahl von 10 notwendigen Stellplätzen sind zudem bei jedem Stellplatz der dem Wohnen dient die baulichen Voraussetzungen für eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation vorzusehen, die mindestens die Anforderungen als Normalladepunkt gemäß § 3 Ladesäulenverordnung erfüllt.

Stellungnahme der Verwaltung

Es bestehen keine städtebaulichen Bedenken, sofern die Anforderungen der Stellplatzsatzung erfüllt werden. Die Beurteilung der Einhaltung bzw. Befreiung zum Abstandsflächenrecht erfolgt durch das Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde. Auch die brandschutzrechtliche Prüfung und Beurteilung des Vorhabens obliegt dem Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde. MBM Rindle erläutert, dass für das Bauvorhaben kein Entwässerungsplan vorgelegt wurde.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) unter der Auflage, dass die Stellplatzsatzung des Markt Fischach eingehalten wird, die Entwässerung gesichert ist und ein entsprechender Entwässerungsplan vorgelegt wird.

Die Beurteilung und Prüfung hinsichtlich des Abstandsflächenrechts und der Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt durch das Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde.

Gemäß Art. 7 Abs. 3. BayBO ist für das beantragte Mehrfamilienhaus ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

4.2

Antrag-Nr. 53/2022;

Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Bauort: Aretsried, Am Lohfeld 6

Grundstück Flur-Nr. 158 der Gemarkung Aretsried

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung „Am Lohfeld“.

Die Bauherren planen den Bau eines Einfamilienhauses mit den Maßen 8,99 m auf 10,99 m mit einer nordwestlich anliegenden Doppelgarage mit den Maßen 7,24 m auf 6,24 m.

In Ihrer Voranfrage sollen folgende Fragen geklärt werden:

1) Ist die Erschließung des Grundstückes über eine Teilfläche der Flurnummer 158/1 möglich?

2) Ist eine Teilung des Grundstückes für eine potentielle Bebauung mit zwei Einzelhäuser möglich? Wäre es für das potentiell zweite Haus mittels einer Befreiung der Einbeziehungssatzung möglich, die Baugrenze zu überschreiten?

3) Ist es mittels einer Befreiung der textlichen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung möglich, dass das zweite Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss, sondern im Obergeschoss liegt?

4) Ist ein Walmdach mit ca. 20-30° Dachneigung und anthrazitfarbenen Dachziegeln mittels einer Befreiung der textlichen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung möglich?

5) Ist ein Flachdach auf der Garage mittels einer Befreiung der textlichen

Festsetzungen der Einbeziehungssatzung möglich?

Stellungnahme der Verwaltung:

In der näheren Umgebung sind bisher nur Satteldächer mit roten und anthrazitfarbenen Ziegeln und einer Dachneigung von 40° bis 45 erbaut worden. Flachdächer sind ebenfalls bereits mehrere in der Umgebung errichtet worden. Die Häuser in der direkten Umgebung weisen alle ein Dachgeschoss auf. Die Baugrenze durfte bereits durch den südöstlichen Nachbar zur Straße um 0,5 m und zum Grüngürtel um 1,0 m überschritten werden.

Der Marktgemeinderat legt folgendes fest:

1.

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erschließung über eine Teilfläche der Fl.Nr. 158/1 unter der Auflage, dass die Zufahrt eine Breite von mindestens vier Metern aufweist und dinglich gesichert wird.

Diesem Punkt wird zugestimmt.

2.1

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Teilung des Grundstückes unter der Auflage, dass die Grundflächenzahl durch eine weitere Bebauung eingehalten wird, sowie die Mehrkosten eines Zweitkanalanschlusses auch im öffentlichen Grund zu Lasten der Bauwerber geht. Das Regenwasser soll durch eine Zisterne aufgefangen werden und durch einen Sickerschacht versickern.

Diesem Punkt wird zugestimmt.

2.2

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Überschreitung der Baugrenze durch Nebengebäude unter der Auflage, dass diese nicht weiter überschritten wird, wie es für die Nachbargrundstücke bereits genehmigt wurde.

Diesem Punkt wird zugestimmt.

  1. Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Vollgeschoss im Obergeschoss durch ein Walmdach.

Dieser Punkt wird abgelehnt.

4.1 Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung eines Walmdachs mit einer Dachneigung von ca. 20 – 30 Grad.

Dieser Punkt wird abgelehnt.

4.2 Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Dachfarbe in Anthrazit.

Diesem Punkt wird zugestimmt.

5. Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Garage mit Flachdach.

Diesem Punkt wird zugestimmt.

4.3

Antrag-Nr. 54/2022;

Nutzungsänderung eines bestehenden Bürogebäudes in ein Wohnhaus und Errichtung einer Überdachung für Solarzellen

Bauort: Reitenbuch, Dorfstraße 3

Grundstück Flur-Nr. 14/2 der Gemarkung Reitenbuch

Sachverhalt:

Das Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Bauherren planen den Umbau des 10,24 m auf 8,49 m großen Bürogebäudes zu einer Wohneinheit und haben hierfür eine Nutzungsänderung beantragt. Damit soll zum bisher bestehenden Wohnhaus eine zweite Wohneinheit auf dem Grundstück geschaffen werden. Auf den vorliegenden Bauzeichnungen sind nur drei Stellplätze ersichtlich. Falls die dargestellten Stellplätze für beide Wohneinheiten gelten sollen, müsste ein weiterer geschaffen werden.

Zusätzlich planen die Bauherren den Bau einer Überdachung direkt an der nördlichen Grenze des Grundstückes, um darauf eine Photovoltaikanlage zu errichten. Diese erhält die Maße 18,00 m auf 1,46 m und erreicht eine Gesamthöhe von 3,12 m.

Stellungnahme der Verwaltung:

Es bestehen keine städtebaulichen noch sonstigen Bedenken, insofern ein Stellplatznachweis für zwei Stellplätze je Wohneinheit erfolgt. Die Abstandsflächen der Überdachung mit Photovoltaikanlage sind durch das Landratsamt zu prüfen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Fischach erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage unter der Auflage, dass der Stellplatznachweis mit je zwei Stellplätzen pro Wohneinheit nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der geplanten Errichtung der Photovoltaikanlage zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Bürgermeister Ziegelmeier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

5

Schallschutzgebläse Kläranlage Fischach

- Information, Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In letzter Zeit sind vermehrt Beschwerden bezüglich der Lärmemission aus der Kläranlage eingegangen. Zudem entstehen gerade in der unmittelbaren Nähe der Kläranlage noch zusätzliche Wohneinheiten.

Lokalisiert wurden die Gebläse am Belebungsbecken 2. Hier sind vier Gebläse vorhanden, von denen die Gebläse 1+3+4 unterirdisch im KG verbaut sind und das Gebläse 2 auf der Decke steht. Die Gebläse 1+2 laufen gegenwärtig alternierend, die Gebläse 3+4 sind Reservegebläse.

Kleiner Schallschutzmaßnahmen haben keine Verbesserung gebracht. Eine Anfrage bezüglich einer Schallschutzeinhausung der einzelnen Gebläse, ergab ca. Kosten von ca. 9.500,00€ je Gebläse.

Alternativ könnte der Kellerraum mit einem erdgeschossigen Gebäude (5,00 x 5,00m) umschlossen werden. Ausführung in Schallschutzziegeln mit einem isolierten Trapezblechdach auf Holzbalken, Trockenbau Innenseitig und Zwischensparrendämmung. Den Raum kann als zusätzlicher Lagerraum genutzt werden und das Dach so ausgerichtet werden, dass hier eine zusätzliche Photovoltaikanlage Platz findet.

Die Arbeiten werden durch das Kläranlagenpersonal unter Unterstützung des Bauhofs ausgeführt. Somit fallen nur die Materialkosten und interne Personalkosten an. Diese belaufen sich ca. 10.000,00 €.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem geplanten Bau des Gebäudes wie vorgetragen in der Kläranlage Fischach zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

6

Möglichkeiten der Energieeinsparung im Markt Fischach

- Information und Vorberatung

Sachverhalt:

Wie dem Gremium bekannt ist, enthält der Ansatz des Haushalts 2022 einen Betrag in Höhe von 19.500,-- EUR für Stromkosten – Straßenbeleuchtung. Nach den bis dato der Verwaltung vorliegenden Abschlagsrechnungen belaufen sich die Kosten jedoch jetzt schon auf 30.877,-- EUR.

Ebenfalls in den Haushalt 2022 eingestellt ist ein Betrag in Höhe von 150.000,-- EUR für die Stromkosten – Abwasser (Kläranlage und Pumpanlagenbecken). Hier dürfte sich aufgrund des im Rahmen der durchgeführten Bündelausschreibung mit N-Ergie Nürnberg abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung aufgrund der vereinbarten Laufzeit jedoch bis zum 31.12.2023 keine Kostenmehrung ergeben. Gleiches gilt für den Ansatz in Höhe von 23.000,-- EUR für die Stromkosten Wasserversorgung. Mit Erdgas versorgt werden jedoch insgesamt 10 gemeindliche Liegenschaften. Nämlich die Grund- und Mittelschule, der Kindergarten „St. Michael“ Fischach, das Feuerwehrhaus Fischach, das Feuerwehrhaus Aretsried, das Reservistenheim, das Geschäftshaus Hauptstr. 10, das Naturfreibad, der Bauhof, das Vereinsheim Reitenbuch und das BHKW der Grund- und Mittelschule. Die bisherige jährliche Liefermenge beträgt 1.566.000 kWh, wobei der Preis bei durchschnittlich 3,56 Cent pro kWh bis 31.12.2021 gelegen hat. Nach den bislang der Verwaltung vorliegenden Quartalsabrechnungen beläuft sich der Preis jetzt aber auf durchschnittlich 10,53 Cent/kWh, sodass sich bei einer gleichbleibenden Abnahmemenge Energiekosten in Höhe von voraussichtlich wenigstens 165.000,-- EUR ergeben. Schon aus diesen Zahlen wird deutlich, dass dringender Handlungsbedarf aufgrund der konkret zu befürchtenden Mangellage an und den damit verbundenen zu erwartenden zukünftigen erheblichen Preissteigerungen für Gas/Strom/Heizöl für den Markt Fischach besteht. Aus diesem Grund hat BGM Ziegelmeier das Rathaus betreffend erste Maßnahmen zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs angeordnet. Für die Staudenlandhalle sind in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister Vorschläge zu einer Energiereduzierung erarbeitet worden.

Was die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung im Ortsgebiet betrifft, so hat MBM Rindle die LEW um eine Analyse des bestehenden Zustands gebeten. In diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen ist die Regelung des Art. 51 Abs. 1 S. 1 BayStrWG, wonach eine innerörtliche Beleuchtungspflicht für die Gemeinde zwar generell nicht besteht, jedoch dort geboten ist, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. M.a.W. Entscheidend ist die Verkehrsbedeutung und die Gefährlichkeit der beleuchteten Verkehrsflächen.

Unter Berücksichtigung des vorstehend dargestellten Sachverhalts sowie in Ansehung der durchaus gegebenen Dringlichkeit weiterer Energieeinsparmaßnahmen schlägt die Verwaltung als weitere Sofortmaßnahmen vor:

1. Staudenlandhalle – Innenbereich:

Die Durchführung der Maßnahmen, die sich aus der Aufstellung ergeben.

2. Staudenlandhalle – Außenbereich:

Ausschalten der beiden am sogenannten Eislaufplatz befindlichen Leuchten. Ebenso Ausschalten der Beleuchtung des Fußweges zwischen Staudenlandhalle und Schulgelände ab 22:00 Uhr, sowie der drei Leuchten auf den Behindertenparkplätzen vor der Staudenlandhalle und der Werbeleuchte vor dem Eingang der Staudenlandhalle.

3. Busbahnhof und Parkplatz nach dem Bolzplatz:

Die dort befindlichen Leuchten werden in der Zeit von 18:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens ausgeschaltet.

4. Neubeschaffung energiesparender Arbeitsplätze im Rathaus:

Siehe hierzu Top 12.6 der nicht öffentlichen Sitzung.

Noch weitergehende Maßnahmen, insbesondere die im Schreiben des CSU-Ortsverbands vom 20.07.2022 bereits genannten, sowie die von der Kollegin Disse-Reidel, der Kollegin Linke und den Kollegen Linderl in dem Schreiben vom 16.10.2022 aufgeführten sollten dann zeitnah in der bereits so beschlossenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses diskutiert und abschließend beschlussmäßig behandelt werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt so wie oben vorgetragen zu verfahren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Marktgemeinderätin Penzhorn schlägt einen Aufruf im Staudenboten vor, wonach Bürgerinnen und Bürger mögliche Einsparungsmöglichkeiten melden könnten.

7

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades Markt Fischach

- Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der Marktgemeinderatssitzung vom 22.09.2022 wurde bereits die Erhöhung der Eintrittspreise des Hallenbades beraten und beschlossen.

Die Eintrittspreise des Hallenbades werden ab der Öffnung des Hallenbades wie folgt erhöht:

Hierfür ist eine Änderung der Satzung notwendig. Die neuen Preise werden daher durch einen Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades umgesetzt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgetragenen Änderung von Gebühren zu und erlässt die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades des Marktes Fischach.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

8

Bekanntmachungen, Anfragen Anträge, Sonstiges

Bürgermeister Ziegelmeier berichtet, dass Herr Stefan Hammer für die Scheppacher Straße im Bereich des Spielplatzes Tempo 30 und zusätzlich für die gesamte Scheppacher Straße ein Verbot für LLKW über 3,5 T beantragt hat. Es wird nun eine Besprechung mit der Polizeiinspektion Zusmarshausen durchgeführt.

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass nach der Prognose der Grund- und Mittelschule Fischach – Langenneufnach die Schülerzahlen von derzeit 590 (Schuljahr 2022/2023) bis auf 722 (Schuljahr 2027/2028) steigen sollen.

Marktbaumeister Rindle berichtet, dass die Bauarbeiten in der Erlen- und Anwandstraße fertig gestellt sind. Laut Bürgermeister Ziegelmeier sollte nun der Verkehrsspiegel an der Kreuzung Erlenstraße/Anwandstraße aufgestellt werden, den Herr Hannes Ziegler vor längerer Zeit beantragt hatte. Damit ist der Marktgemeinderat einverstanden.

Bürgermeister Ziegelmeier gibt bekannt, dass zum 01.09.2023 ein Auszubildender zum Verwaltungsangestellten ausgeschrieben wird.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Disse-Reidel legt der Marktgemeinderat fest, dass auch in diesem Jahr nur eine Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich durchgeführt wird.

Marktgemeinderat Böck schlägt vor, dass auf dem Feuerwehrhaus in Willmatshofen eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Marktgemeinderat Böck wird hierzu Angebote einholen.

Marktgemeinderätin Linke regt an, dass für die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Besichtigung der Kläranlage durchgeführt wird. Des Weiteren schlägt sie vor, dass im Gemeindebereich wieder eine Flursäuberung organisiert werden sollte.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt 1. Bürgermeister Peter Ziegelmeier um 21:40 Uhr die öffentliche 12. Sitzung des Marktgemeinderates Fischach.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.