Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Es besteht Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Die Einzelangaben der Befragten unterliegen einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.