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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 50/2023
Gemeinsamer Teil
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Wegfall Kinderreisepass zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ablaufdatum weiterhin in vollem Umfang gültig. Die Verlängerung bestehender Dokumente und die Neuausstellung sind noch bis zum 31.12.2023 möglich und für ein Jahr gültig. Ab 01.01.2024 können unabhängig vom Alter ausschließlich Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Ausweisdokumente durch die Bundesdruckerei erfolgt und daher eine längere Herstellungszeit einzuplanen ist.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt Ihrer Meldebehörde zur Verfügung.