Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer in unserem Zuständigkeitsbereich für die Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.
Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet. Falls hier nach Erhalt des Grundsteuerbescheides 2025 Fehler entdeckt werden sollten, ist ein „Korrektur-Antrag“ in schriftlicher Form beim Finanzamt zwingend notwendig.
Dieser liegt in den Servicezentren der Finanzämter sowie in vielen Rathäusern aus sowie steht zum Herunterladen auf der Homepage des Finanzamtes zur Verfügung.