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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 51/2024
Gemeinsamer Teil
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Ein Großteil der vom Finanzamt zu erledigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist zwischenzeitlich abgearbeitet, rund 90% der Grundstückseigentümer in unserem Zuständigkeitsbereich für die Landkreise Augsburg bzw. Aichach-Friedberg haben einen entsprechenden Grundlagenbescheid erhalten.

Viele der Grundsteuererklärungen wurden vollmaschinell verarbeitet. Falls hier nach Erhalt des Grundsteuerbescheides 2025 Fehler entdeckt werden sollten, ist ein „Korrektur-Antrag“ in schriftlicher Form beim Finanzamt zwingend notwendig.

Dieser liegt in den Servicezentren der Finanzämter sowie in vielen Rathäusern aus sowie steht zum Herunterladen auf der Homepage des Finanzamtes zur Verfügung.