Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 beschlossen, die nachfolgende Straße zu widmen. Nachdem die Voraussetzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorliegen, ist für diese Flächen die Widmung durch die Gemeinde Wipfeld zu verfügen.
1. Straßenbezeichnung
Bezeichnung: Thiergärten
Flur-Nr.: 261 (Teilstück) der Gemarkung Wipfeld
Anfangspunkt: Thiergärten/Süd-Ostgrenze der Flur-Nr. 283/2 der Gemarkung Wipfeld
Endpunkt: Nord-Ostgrenze der Flur-Nr. 285/2 der Gemarkung Wipfeld
Länge: Anfangspunkt-Endpunkt: 0,057 km, Stichstraße 0,054 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Wipfeld im Bereich der Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt
2.Verfügung
Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße wird zur Ortsstraße gewidmet.
Widmungsbeschränkung: ---
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Gemeinde Wipfeld
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 01.06.2025
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2025.
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld in der Zeit vom 09.05.2025 bis 23.05.2025 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97028 Würzburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Schwanfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.