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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 beschlossen, das bisher als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Teilstück der Flur-Nr. 261, Gemarkung Wipfeld, zur Ortsstraße aufzustufen. Nachdem die Voraussetzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorliegen, ist für diese Flächen die Umstufung durch die Gemeinde Wipfeld zu verfügen.

1. Straßenbezeichnung

Bezeichnung: Thiergärten

Flur-Nr.: 261 (Teilstück) der Gemarkung Wipfeld

Anfangspunkt: Thiergärten/Südspitze der Flur-Nr. 259/2 der Gemarkung Wipfeld

Endpunkt: Flur-Nr. 282 der Gemarkung Wipfeld

Länge: 0,060 km

im Bereich der Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt

2. Verfügung

Der unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird zur Ortsstraße aufgestuft.

Widmungsbeschränkung: ---

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Gemeinde Wipfeld

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: 01.06.2025

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2025.

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld in der Zeit vom 09.05.2025 bis 23.05.2025 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97028 Würzburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Schwanfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Schwanfeld, 28.04.2025
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister