Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
1. Straßenbezeichnung
Bezeichnung: Feldweg im Bereich Thiergärten
Flur-Nr.: ehemals 282, neu 283 (Teilstück), 283/1 (Teilstück) und 283/2 (Teilstück) der Gemarkung Wipfeld
Anfangspunkt: Flur-Nr. 292 der Gemarkung Wipfeld
Endpunkt: Flur-Nr. 261 der Gemarkung Wipfeld
Länge: 0,070 km
im Bereich der Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt
2. Bekanntmachung
Es wird beabsichtigt, den unter 1. bezeichneten bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg einzuziehen.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Die Beteiligten; die jeweils im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur.-Nr. 283, 283/1 und 283/2 der Gemarkung Wipfeld
4. Sonstiges:
Gründe für die Absicht der Einziehung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2025.
Die Bekanntmachung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld in der Zeit vom 09.05.2025 bis 23.05.2025 eingesehen werden.