Auf Grundlage der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2022 und der gleichzeitig außer Kraft getretenen Friedhofsgebührensatzung vom 20.11.1998 werden für die laufenden Kosten der Unterhaltung des Friedhofs ab 01.01.2023 keine Gebühren mehr erhoben.
Alle Grabnutzungsberechtigten, die im Vorjahr zur Zahlung der jährlichen Friedhofsgebühr herangezogen wurden, erhalten daher in den nächsten Tagen einen Bescheid über Friedhofsgebühren, die ab 2023 auf 0,00 € festgesetzt sind.
Der Widerruf eines erteilten SEPA-Lastschrift-Mandats für die Einziehung der Friedhofsgebühr ist nicht nötig.