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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bauvorhaben - Verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig?

Die Frage, ob Sie für einen bestimmten Neu- oder Umbau einen Bauantrag stellen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So werden Vorhaben im Außenbereich anders beurteilt als innerorts. Für die Siedlungsgebiete gibt es in aller Regel Bebauungspläne, die eigene Vorschriften enthalten.

Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung bzw. der Erhaltungssatzung:

Für den Altortbereich Wipfeld sind die Regelungen der Satzungen verbindlich. Neben anderen gestalterischen Vorgaben sind insbesondere für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen Befreiungsanträge erforderlich. Setzen Sie sich bei entsprechenden Plänen bitte frühzeitig mit unserer Verwaltung in Verbindung.

Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Eng gefasste Ausnahmetatbestände gibt es hier nur für sogenannte privilegierte (bzw. begünstigte) Vorhaben.

In allen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsgemeinschaft bzw. der Gemeinde, um offenen Fragen frühzeitig zu klären.

Grundlegende Informationen zu Bauantrag und Genehmigung finden Sie auf der Webseite des Bayer. Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/index.php

Informationen zu Bebauungsplänen finden Sie beim Landratsamt:

www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/ServiceInfos/detail/bebauungsplaene-kartenarchiv-der-gemeinden-im-landkreis-schweinfurt-1635

Gestaltungssatzung Wipfeld:

www.wipfeld.de/download/Original_Gestaltungssatzung.pdf

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.

Wann muss ein Antrag auf Erteilung von Abweichungen und Befreiungen gestellt werden?

Wenn bei Ihrem Bauvorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung (Gestaltungssatzung der Gemeinde Wipfeld für den Altortbereich) oder von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, ist zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde ein Abweichungsantrag zu stellen. Eine Abweichung bzw. Befreiung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung, werden jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Gemeinde ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister