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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Wipfeld amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Wipfeld

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.778.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.789.900,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 1.516.800,00 € festgesetzt..

§ 4

Entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Schwanfeld, 16.05.2024
Gemeinde Wipfeld
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 14.01.2022, geändert mit Satzung vom 15.12.2023:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (A)  —  380 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  380 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  340 v. H.

II. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen. Mit Schreiben vom 14.05.2024, Az.: 30-941/2 hat das Landratsamt Schweinfurt die Haushaltssatzung im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 500.000,00 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.516.800,00 € unter Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt.

III. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, Zimmer 2a, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Schwanfeld, 16.05.2024
Gemeinde Wipfeld
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister