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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Hinweis auf fällige Abgaben zum 01.07.2023

Die Gemeinde erinnert alle Zahlungspflichtigen, welche die Grundsteuer und die Abgabe für den Deutschen Weinfonds einmal jährlich zahlen, an die Fälligkeit dieser Forderungen zum 01.07.2023.

Die Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds ist an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu entrichten.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen um zuverlässige Beachtung des Termins.

Um Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine zu ersparen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld (Tel. 09384/9730-20).