Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Wipfeld für das Haushaltsjahr 2025
I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Wipfeld amtlich bekannt gemacht:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.895.300,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.312.800,00 € |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 14.01.2022, geändert mit Satzung vom 12.11.2024:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (A) | 380 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 340 v. H. |
II. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen. Mit Schreiben vom 08.05.2025, Az.: 30-941/2/2-196 hat das Landratsamt Schweinfurt die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich genehmigt.
III. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, Zimmer 2a, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.