I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Wipfeld amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Wipfeld
(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.016.545,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.702.437,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 14.01.2022, geändert mit Satzung vom 12.11.2024:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (A) | 380 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer 340 v. H. | ||
II. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen. Mit Schreiben vom 18.05.2026, Az.: 30-941/2/2-196 hat das Landratsamt Schweinfurt die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, Zimmer 2a, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.