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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 28. Mai 2026

Festsetzung der Aufwandsentschädigungen

Für den ersten Bürgermeister wurde eine monatliche Entschädigung von 4.330 € festgesetzt. Die maßgebliche Spanne nach dem Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) liegt hier zwischen 3.587,73 € und 5.381,60 €, wobei die Festsetzung nach Inhalt und Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse erfolgt. Erster Bürgermeister Tobias Blesch erklärte hierzu sein Einvernehmen.

Die zweite Bürgermeisterin erhält künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung von 490 €. Darin ist eine Vertretungszeit von einem Monat pro Jahr enthalten. Weitere Vertretungstage werden mit 1/30 der Entschädigung des ersten Bürgermeisters vergütet. Vertretungstage unter einem Tag gelten als abgegolten. Die zweite Bürgermeisterin Nicole Weidinger stimmte dem zu.

Für die dritte Bürgermeisterin wurde festgelegt, dass Vertretungstage weiterhin mit 1/30 der Entschädigung des ersten Bürgermeisters vergütet werden. Vertretungen unter einem Tag werden nicht gesondert vergütet. Die dritte Bürgermeisterin Gabriele Brach erteilte dazu ihr Einvernehmen.

Haushalt 2026 – Würdigung der Kommunalaufsicht

Die Haushaltssatzung 2026 wurde vom Landratsamt Schweinfurt geprüft und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bestandteil der Würdigung sind die Feststellungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.

Die Kommunalaufsicht stellt fest, dass sich die finanzielle Lage der Gemeinde weiterhin angespannt darstellt. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist in den Finanzplanungsjahren nicht gegeben, da der Verwaltungshaushalt nur durch Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden kann. Die Rechnungsprüfungsstelle sieht darin ein strukturelles Defizit, das sich bereits in früheren Finanzplanungen abgezeichnet hat.

Positiv hervorgehoben wird, dass erste Konsolidierungsmaßnahmen Wirkung zeigen und der Anstieg der Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt gebremst werden konnte. Dennoch reichen die bisherigen Schritte nicht aus. Die Gemeinde wird aufgefordert, ihre Konsolidierungsbemühungen fortzuführen, insbesondere durch Ausschöpfung weiterer Einnahmemöglichkeiten, Reduzierung laufender Ausgaben und kritische Überprüfung geplanter Investitionen.

Für Kreditaufnahmen ab 2028 kann derzeit keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.

Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den Kostenrechnenden Einrichtungen, insbesondere der Kindertagesstätte, deren Kostendeckungsgrad weiterhin als unzureichend bewertet wird. Auch die Personalaufwendungen liegen über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden, unter anderem aufgrund der in Eigenregie betriebenen Kindertagesstätte mit Kinderkrippe sowie des Betriebs der Fähre.

Der Gemeinderat nahm die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Kenntnis.

Promenadenweinfest 2026

Die Närrische Vereinigung Wipfeld stellte Anträge für das Promenadenweinfest am 19. und 20. Juni 2026, darunter die Nutzung der Mainlände, eine Teilsperrung des Wohnmobilstellplatzes, verlängerte Fährzeiten, Plakatierungen sowie Einschränkungen des Radverkehrs.

Der Gemeinderat stimmte allen Punkten zu. Die Nutzung der Flächen erfolgt kostenfrei. Für gemeindliches Material (Mülltonnen, Verkehrsschilder, Absperrmaterial) wird eine Kostenpauschale von 100 € erhoben. Strom und Wasser werden nach Verbrauch abgerechnet. Die verlängerten Fährzeiten werden vorbehaltlich ausreichender Personalverfügbarkeit zugesichert.

Abwasserzweckverband Stammheim Gruppe

Der Zweckverband hatte vorgeschlagen, die Berechnungsgrundlage für die Verbandsumlage künftig ausschließlich auf Einwohnerzahlen aus den Einwohnermelderegistern (EWO-Daten) zu stützen. Hintergrund sind markante Abweichungen zwischen den nur jeweils pro Gemeinde vorliegenden amtlichen Einwohnerzahlen und den für die angeschlossenen Ortsteile Lindach, Stammheim und Hirschfeld herangezogenen EWO-Meldedaten. Der Gemeinderat lehnte die vorgesehene Satzungsänderung ab.

Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Aus der Sitzung vom 23.04.2026 wurde bekanntgegeben, dass der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten im Anwesen Kirchberg 4 an die Firma A. Ebert GmbH aus Schwebheim vergeben wurde.