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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Steuertermin

Am 1. Juli 2026 sind folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer A und B (Jahreszahler)
  • Abgabe Weinfonds (Jahreszahler)

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.

Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.

gez. Englert
Kassenverwalterin