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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2026

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Der Gemeinderat erteilte für den Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 1551/18, Mühlgrund 20, mit der geplanten Vergrößerung des Fahrradraumes, der Umplanung des Carports und dem Verschieben des Hauses um 1,21 m in Richtung Osten das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für den Bau des Carports außerhalb des Garagenbaufensters wurde erteilt.

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Der Gemeinderat hat sich erneut mit der geplanten Änderung des Treppenzugangs am Anwesen Marktplatz 6 befasst. Nach zwei Beratungen durch die Sanierungsberatung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben mehrere Genehmigungen erforderlich wären, darunter eine Befreiung von der Gestaltungssatzung sowie sanierungs- und denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse. Zudem wurden aus städtebaulicher Sicht Bedenken geäußert, da bislang kein tragfähiges Gesamtkonzept für die geplante gewerbliche Nutzung vorliegt. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss, das Vorhaben zurückzustellen, bis ein schlüssiges Konzept vorliegt und die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden können.

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Das Gremium wurde über die Defizitentwicklung im gemeindlichen Kindergarten informiert. Trotz staatlicher Zuschüsse und des kommunalen Pflichtanteils blieb 2024 ein erhebliches Minus von rund 90.000 € bestehen; für die kommenden Jahre werden weiter steigende Defizite erwartet. Hauptgründe sind höhere Personal- und Sachkosten sowie ein stagnierender staatlicher Finanzierungsanteil, während die Elternbeiträge aktuell nur etwa 9,6 % der tatsächlichen Kosten decken. Die Gemeinde trägt damit einen deutlich überhöhten Finanzierungsanteil, was die Haushaltslage zunehmend belastet. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis; eine Entscheidung über eine notwendige Gebührenanpassung soll im Juli erfolgen.

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Über den Antrag zur Durchführung des Straßenweinfests wurde beraten und den Nutzungswünschen der Festgemeinschaft zugestimmt. Plätze, Straßen und Flächen werden kostenfrei überlassen; gemeindliches Material wie Mülltonnen, Verkehrszeichen, Absperrmaterial und das Faltzelt wird gegen eine Pauschale von 300 € bereitgestellt. Strom und Wasser werden wie üblich nach Verbrauch abgerechnet. Die verlängerten Fährzeiten wurden unter dem Vorbehalt ausreichender Personalverfügbarkeit zugesichert.

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Für das Fährfestival 2026 übernimmt die Gemeinde verschiedene Leistungen, darunter Bereitstellung der Beschilderung, Müllentsorgung, Einholung von Genehmigungen, die Marketingumlage sowie den kostenlosen Fährbetrieb. Zusätzlich werden Haftpflichtversicherung sowie Strom-, Wasser- und Abwasserverbräuche (zählergenau) abgerechnet. Der Gemeinderat setzte für erstgenannten Aufwendungen einen Festbetrag von 700 € fest; alle weiteren Kosten werden wie bisher weiterverrechnet.

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Landesweite Sammelbeschaffung LF 10 (Löschgruppenfahrzeug 10) war Gegenstand einer Zwischeninformation des Landesfeuerwehrverbands Bayern. Die Gemeinden sollen bis Ende Juni 2026 die Unterlagen zur verbindlichen Teilnahme erhalten, anschließend besteht eine vierwöchige Beteiligungsfrist. Das Gremium wurde darüber informiert, dass die Gemeinde 2025 eine unverbindliche Bedarfsmeldung abgegeben hatte, den grundsätzlichen Bedarf für die Ersatzbeschaffung des LF 8 von 1994 jedoch im April 2026 aus finanziellen Gründen abgelehnt hat. Als Kostenrahmen wurden rund 500.000 € für Fahrzeug, Aufbau und Beladung genannt, bei einer möglichen Förderung von 136.500 €. Die Mitteilung diente der Vorbereitung der weiteren Beratungen. Eine erneute Befassung erfolgt am 13. Juli im Rahmen eines Ortstermins im Feuerwehrhaus gemeinsam mit dem Kommandanten.

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Die Gemeinde wurde über die Rückmeldung der Regierung von Unterfranken zur beantragten Förderung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 informiert. Nach Prüfung der Unterlagen liegen die Voraussetzungen der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien derzeit nicht vor, da die vorhandene TS 8/8 in Wipfeld nicht als förderfähige Standardbeladung eingestuft ist und kein normgerechter Tragkraftspritzenanhänger vorhanden ist. Die beantragte Zuwendung könne daher nicht gewährt werden.

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Die Deutsche Landschaften GmbH hat mögliche Ökokontenflächen in Wipfeld geprüft. Die Flächenbeurteilung wurde den Ratsmitgliedern bereitgestellt. Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.

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Über den Haushalt 2026 wurde informiert. Das Haushaltsvolumen beträgt rund 4,7 Mio. €, die Mindestzuführung wird 2026 nicht erreicht und die Eigenfinanzierungskraft bleibt begrenzt. Der geplante Schuldenstand liegt zum Jahresende bei 344.165 € bzw. 357 €/EW und damit unter dem Vergleichswert der Einwohnergrößenklasse.