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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Gemeinde verpachtet zum nächsten Pachtjahr ihre landwirtschaftlichen Flächen neu (außer Wiesenflächen).

Die Pachtbedingungen, Grundstückslisten und Antragsunterlagen sind ab Freitag 28. Juli 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft erhältlich.

Pachtberechtigt sind Personen mit erstem Wohnsitz und/oder Betriebssitz in der Gemeinde Wipfeld.

Die schriftlichen Angebote sind unter Verwendung der von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucke bis spätestens Dienstag, 8. August 2023 bei der Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft abzugeben.

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister