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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung - Kindertageseinrichtung

Satzung

zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende

4. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld vom 27.06.2015 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 14 vom 22.07.2015).

§ 1

(1) § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die monatlichen Benutzungsgebühren in der Kindertageseinrichtung werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben:

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Wipfeld, 31.07.2023
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister