Titel Logo
Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende

5. Ä N D E R U N G S S A T Z U N G

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld vom 27.06.2015 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 14 vom 22.07.2015), geändert

§ 1

(1) § 5 - Gebührensatz, Geschwisterermäßigung - Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die monatlichen Benutzungsgebühren in der Kindertageseinrichtung werden den Buchungszeiten entsprechend erhoben:

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Schwanfeld, 24.07.2025

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister