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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Steuertermin

Am 15. August 2026 sind folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Abgabe Weinfonds

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.

Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.

gez. Englert
Kassenverwalterin