Wer in der Land- und Forstwirtschaft als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen.
Voraussetzung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente sowie die Vollendung des 50. Lebensjahres bis zum 1. Juli 2010. Zudem sind 15 Jahre rentenversicherungspflichtige Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft innerhalb der letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn erforderlich. In den neuen Bundesländern gelten zusätzliche Voraussetzungen. Die Leistung beträgt bis zu 80 Euro (Verheiratete) bzw. 48 Euro (Ledige) monatlich. Anträge sind bis 30. September 2026 möglich.