Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Sie haben folgende Aufgaben:
| • | Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl |
| • | Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses |
| • | Ausgabe der Stimmzettel |
| • | Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis |
| • | Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels |
| • | Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeindebehörde gemeldet wird |
| • | Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses |
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung.
Wer sich als Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl engagieren möchte ist aufgerufen sich bis spätestens 01.09.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu melden (Telefon 09384 9730-60).