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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Wahlhelferaufruf zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.

Sie haben folgende Aufgaben:

Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl

Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses

Ausgabe der Stimmzettel

Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis

Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels

Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeindebehörde gemeldet wird

Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung.

Wer sich als Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl engagieren möchte ist aufgerufen sich bis spätestens 01.09.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu melden (Telefon 09384 9730-60).