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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 19/2023
Nichtamtlicher Teil
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Hofflohmarkt am 15. Oktober

Liebe Wipfelderinnen und Wipfelder,

verschiedene Personen haben sich einen Hofflohmarkt in Wipfeld gewünscht, deshalb möchten wir am Sonntag den 15.10.2023 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr einen Hofflohmarkt in Wipfeld organisieren.

Was ist ein Hofflohmarkt?

Das Konzept ist einfach: Ein Tag, ein Dorf und viele kleine Flohmärkte in vielen Höfen und Gärten. Teilnehmende verkaufen im eigenen Hof, in der Garage oder im Garten ihre aussortierten Dinge, wie Haushaltsgegenstände, Spielwaren, Bücher, Medien, Kleidung sowie antike Schätze. Gemütlich können dann Interessierte durch die Höfe und Gärten des Dorfes schlendern und neue Lieblingsstücke ergattern. Je mehr mitmachen, desto besser.

Welche Regeln sind zu beachten?

• Verkauf nur im „eigenen“ Hof oder Garten (Privatgrund); ggfls. Erlaubnis von Hausverwaltung / Eigentümer einholen

• kein Verkauf auf Gehwegen und öffentlichen Flächen

• Verkauf nur privat / keine gewerblichen Verkäufer

• die Initiatorin (Gemeinde Wipfeld) übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art

• die Haftung / Verantwortung übernimmt die angemeldete Person mit der angegebenen Adresse

• der Hofflohmarkt findet bei jedem Wetter statt

• es dürfen keine gasbetriebenen Grillgeräte betrieben oder vergleichbare feuergefährliche Handlungen durchgeführt werden

• Verkauf von Lebensmitteln ist nicht erlaubt

Wo kann ich mich anmelden?

Wer mitmachen will, schreibt Namen, Anschrift und was verkauft wird per Mail an poststelle@vg-schwanfeld.de. Anmeldeschluss ist der 08.10.2023. Wir erstellen eine Liste / Karte mit allen Orten (Straße und Hausnummer – ohne Namen), an denen es etwas zu stöbern gibt.

Ich freue mich über viele die mitmachen.

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister