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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht an Grundstücksgrenzen

Damit Straßen, Geh- und Radwege sicher und gut einsehbar bleiben, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden. Überhängende Äste, wuchernde Hecken oder Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einmündungen können zu gefährlichen Situationen führen – für Fußgänger, Radfahrer und den Fahrzeugverkehr. Laut BayStrWG und StVO müssen Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten und das sogenannte „Lichtraumprofil“ freigehalten werden: 2,50 m über Geh- und Radwegen, 4,50 m über Fahrbahnen. Auch Verkehrszeichen, Spiegel und Straßenlampen dürfen nicht verdeckt sein. Bitte prüfen Sie Ihre Grundstücksgrenzen und sorgen Sie im Herbst/Winter für den nötigen Rückschnitt. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit – vielen Dank für Ihre Unterstützung!